Prüfung der EU-Ziele für Exportkreditaktivitäten durch Euler Hermes
der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Katja Keul, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Exportkreditagenturen stellen Unternehmen weltweit Hunderte Milliarden Euro an Garantien und Unterstützung pro Jahr zur Verfügung. Diese Projekte haben zum Teil katastrophale menschenrechtliche, soziale und ökologische Auswirkungen. So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Projekte unterstützt werden, die gegen internationale Standards verstoßen.
Im Dezember 2011 trat die Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite in Kraft. Zur Verbesserung der Transparenz auf EU-Ebene muss jeder EU-Mitgliedstaat der Europäischen Kommission künftig einen jährlichen Tätigkeitsbericht über die Aktivitäten der Exportkreditagenturen vorlegen. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt die Europäische Kommission eine Jahresübersicht für das Europäische Parlament einschließlich einer Bewertung der Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen der Union durch die Exportkreditagenturen.
Die Verordnung unterstreicht, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung, Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Exportkreditsysteme sowie bei der Überwachung der öffentlich unterstützten Exportkreditaktivitäten die allgemeinen Vorschriften der Union für Maßnahmen im Außenbereich einhalten sollten. Konkret werden hier Konsolidierung der Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Politikkohärenz im Entwicklungsbereich sowie Bekämpfung des Klimawandels genannt.
In Deutschland werden die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) im Auftrag des Bundes federführend von Euler Hermes betreut.
Wir fragen die Bundesregierung:
Umwelt- und Sozialprüfung
Fragen19
Welche Verfahren wendet Euler Hermes an, um den OECD Common Approaches (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zu entsprechen?
Erlauben die Umwelt- und Sozialprüfungen, die Euler Hermes anwendet, geförderte Projekte an EU-Standards zu messen (wie in den Common Approaches nahegelegt)?
Hat Euler Hermes geförderte Projekte jemals an EU-Standards gemessen, und wenn ja, wie (bitte um Übersicht der letzten drei Jahre mit Auflistung nach Projekten und angewendeten Standards)?
Inwiefern hat Euler Hermes Projekte nach folgenden EU-Richtlinien geprüft: Richtlinie 85/337/EEC (Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung), Richtlinie 2001/42/EC (Strategische Umweltprüfung)?
Wie prüft Euler Hermes, ob Bürgschaften zu nachhaltiger Entwicklung beitragen?
Gibt es bei Euler Hermes Grundsätze, die verhindern, dass eine Bürgschaft vergeben wird, wenn die Projekte nicht zu nachhaltiger Entwicklung beitragen?
Prüft Euler Hermes Bürgschaftsanträge auf ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte?
Falls ja, mit welchen Instrumenten, und nach welchen Kriterien werden die menschenrechtlichen Auswirkungen von Bürgschaften geprüft?
Welche Artikel internationaler und regionaler Menschenrechtskonventionen werden im gewählten Verfahren zur Prüfung der Bürgerschaften auf ihre menschenrechtlichen Auswirkungen explizit als Prüfkriterium herangezogen, und wie werden sie zu diesem Zwecke operationalisiert?
Auf Grundlage welcher Informationen werden Bürgschaftsanträge auf ihre menschenrechtlichen Auswirkungen überprüft?
a) Welche Ressorts sind in diesen Prüfprozess einbezogen?
b) Wie werden diese Ressorts in den Prüfprozess einbezogen?
Hat Euler Hermes Verfahren, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte von Personen, die durch die bewilligten Projekte berührt werden, geschützt werden?
Wenn ja, welche?
Inwieweit können Personen, die durch Vorhaben betroffen sind, die durch Hermes Bürgschaften ermöglicht werden, am Prüfverfahren partizipieren, und haben sie die Möglichkeit, gegen Entscheidungen von Euler Hermes Rechtsmittel einzulegen?
Hat Euler Hermes Grundsätze, um Bürgschaftsanträge für Projekte abzulehnen, die Gefahr laufen, Menschenrechte zu verletzen?
Wenn ja, welche?
In welcher Form wird die Prüfung der menschenrechtlichen Auswirkungen von Bürgschaften dokumentiert?
a) Können Personen, die durch Vorhaben betroffen sind, die durch Hermes Bürgschaften ermöglicht werden, diese Dokumentationen einsehen?
b) Inwieweit sind diese Dokumentationen öffentlich?
Prüft Euler Hermes Bürgschaftsanträge auf ihre Auswirkungen auf entwicklungspolitische Ziele, insbesondere das Ziel der Armutsbekämpfung wie es unter anderem in den Millenniumsentwicklungszielen festgeschrieben ist?
Falls ja, wie werden diese Auswirkungen geprüft?
Prüft Euler Hermes Bürgschaftsanträge im Hinblick darauf, ob sie zur Demokratieförderung beitragen?
Falls ja, wie?
Inwiefern hat Euler Hermes Grundsätze, um Bürgschaftsanträge abzulehnen, die nicht der Demokratieförderung dienen?
Hat Euler Hermes Verfahren, um Bürgschaftsanträge auf ihre Klimaauswirkungen zu prüfen, und wenn ja, welche?
Hat Euler Hermes Grundsätze und Verfahren, um Bürgschaftsanträge abzulehnen, die nicht zu den Klimazielen der EU beitragen?
Hat Euler Hermes eine Überprüfung oder Analyse vorgenommen, um eventuelle Lücken zwischen den Zielen der aktuellen Umwelt- und Sozialprüfung und den EU-Zielen im Außenbereich, wie sie in der EU-Verordnung 1233/2011 beschrieben sind, festzustellen?
a) Falls ja, ist diese öffentlich zugänglich, und kann den Fragestellern eine solche Überprüfung oder Analyse zugehen?
b) Falls nein, warum nicht?