Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Um sich greifende prekäre Beschäftigung und steigender Leistungs- und Kostendruck prägen den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter in Deutschland. Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz sind nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung inzwischen der Hauptgrund für Frühverrentungen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist ihr Anteil an den Frühverrentungen von 24 Prozent auf 40 Prozent angestiegen.
Gleichzeitig sind demografischer Wandel und drohender Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft allgegenwärtig. Deutschland kann es sich nicht leisten, auf Arbeitskräfte zu verzichten. Daher gilt es, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass Beschäftigte bis zum Eintritt in das Rentenalter gesunde alternsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden.
Vor diesem Hintergrund steht der Arbeitsschutz vor großen Herausforderungen. Eine humane Arbeitsgestaltung ist das Gebot der Stunde und daher ist der Bedarf an Beratung und Überwachung durch effektive Aufsichtsbehörden groß.
In der Zusammenfassung des von der Bundesregierung vorgelegten „Berichts über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Jahr 2010 ist aber nachzulesen, „dass in den Bundesländern der Personalstand der Gewerbeaufsicht – wie in den letzten Jahren schon – weiter kontinuierlich abgebaut wird und parallel dazu die Zahlen von besichtigten Unternehmen und von Besichtigungen in Unternehmen rückläufig sind. Eine aufmerksame Verfolgung dieser Entwicklung ist weiterhin geboten“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Personalstand und Ressourcen
Fragen16
Wie hat sich der Personalstand der Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung von 2005 bis heute pro Jahr entwickelt (bitte nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich der Personalentwicklung der Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz in den letzten Jahren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung (bitte nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Vorsitzenden des Länderausschusses für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (LASI), Steffen Röddecke, der im „IG Metall Tipp für den Arbeitsplatz Nr. 43, 2011“ mit den Worten zitiert wird: „Der staatliche Arbeitsschutz ist durch den teilweise massiven Abbau von Stellen in einzelnen Bundesländern an seine Grenzen gestoßen. Er ist dort nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen umfassend nachzukommen. Es können nur noch die dringendsten Pflichtaufgaben erledigt werden. Der Arbeitsschutz agiert damit wie die Feuerwehr, er löscht, wenn es brennt. Weitere für die Gesundheit wichtige Aufgaben, wie etwa die Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychischen Fehlbelastungen werden dadurch vernachlässigt“?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufsichtspersonen ausreichend qualifiziert sind, um den Anforderungen bei der Besichtigung von psychischen Gefährdungen angemessen gerecht zu werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Regierung?
Bestätigt die Bundesregierung, dass den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren weitere neue zusätzliche „fachfremde“ Aufgaben übertragen wurden, ohne weiteres Personal einzuplanen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass die Aufsichtsbehörden dennoch ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden können?
Wie viele Besichtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in den Jahren 2005 bis heute pro Jahr durchgeführt, und wie viele davon a) in kleinen Betrieben, b) in mittelgroßen Betrieben und c) in großen Betrieben (bitte jeweils nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Wie viel Prozent der Betriebe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 bis heute pro Jahr besichtigt (bitte nach kleinen, mittelgroßen und großen Betriebe differenzieren)?
Welche Arbeitsschutzbereiche (u. a. „psychische Belastungen“ und „Arbeitszeit“) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher prozentualen Größenordnung bei den Betriebsbesichtigungen jährlich in den Jahren 2005 bis heute überprüft (bitte nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Wie häufig stellte sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Betriebsbesichtigungen pro Jahr seit 2005 bis heute absolut und prozentual zu allen geprüften Betrieben heraus, dass die geprüften Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen ohne die Beachtung von psychischen Gefährdungen durchgeführt haben (bitte nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Werden die Besichtigungen nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Branchen gleichermaßen durchgeführt oder werden Branchen schwerpunktmäßig geprüft, bei denen Verstöße gegen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften zu gravierenden gesundheitlichen Schäden bei den Beschäftigten führen, wie beispielsweise bei der Transport-, Logistik-, Call Center-, Leiharbeits- oder Pflegebranche?
Zu wie vielen Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen haben die Besichtigungen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in den Jahren 2005 bis heute geführt, und in welchen Arbeitsschutzbereichen sind die meisten Mängel aufgetreten (bitte jeweils nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Besichtigungen und die Schwerpunktsetzungen dem Handlungsbedarf entsprechend ausreichen? Wenn ja, warum? Wenn nein, was wird die Bundesregierung unternehmen?
Gibt es in der Bundesregierung eine Diskussion um die Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten im Arbeitsschutz, insbesondere vor dem Hintergrund des 2011 verabschiedeten Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das im Gegensatz zu vorhergehenden Gesetzen auch Sanktionen vorsieht und Geldstrafen bis zu 3 000 Euro bei minderen, 30 000 Euro bei schweren bzw. wiederholten Verstößen und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung des Verbrauchers durch eine Vernachlässigung der Pflichten aus dem GPSG sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden können? Wenn ja, wie steht die Bundesregierung dazu?
Kommt die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung aus dem Übereinkommen Nummer 81 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach, das bereits 1955 ratifiziert wurde, und in dem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, die Arbeitsschutzaufsicht zu gewährleisten und eine ausreichende Zahl von Aufsichtsbeamten zur Verfügung zu stellen, um eine wirksame Ausführung der Aufgaben der Aufsicht zu gewährleisten? Wenn ja, wie ist das mit den Personalkürzungen beispielsweise in Bayern zu vereinbaren? Wenn nein, was plant die Bundesregierung?
Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher im Zuge der Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nr. 187 ergriffen, das 2010 ratifiziert wurde und allgemeine Grundsätze für die Gestaltung einer nationalen Arbeitsschutzpolitik festlegt, nach denen Regierungen zur Verhütung von Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen am Arbeitsplatz die ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes zu fördern haben und gemeinsam mit den Sozialpartnern eine nationale Politik entwickeln müssen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt zu gewährleisten, und was plant die Bundesregierung diesbezüglich, insbesondere im Bereich der psychischen Gefährdungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bereits 2006 erfolgte Rüge des SLIC der EU, das die Qualität der deutschen Arbeitsaufsicht bemängelt und den deutschen Akteuren eine zu defensive Sanktionspolitik, eine unzureichende Beteiligung von Betriebs- und Personalräten und eine fast nur reaktive Überwachungsstrategie sowie eine mangelnde Ressourcenausstattung der Vollzugsbehörden bescheinigt hat, und welche konkreten Maßnahmen wurden aufgrund des Berichts des SLIC seither ergriffen, um die kritisierten Missstände zu beheben?