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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rolle der Bundesregierung bei der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (G-SIG: 16011225)

Nachfrage zur Aktuellen Stunde vom 28. November 2006 zum Korruptionsverdacht bei der BaFin (PlPr 16/54); Prüfung des BRH, Vorgänge und beteiligte Personen bzw. Gremien, Übermittlung der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung an die BaFin, Überprüfung der Umsetzung von Richtlinien der Bundesregierung, Organisationshoheit der BaFin und Rechte des BMF, &quot;Rechts- und Fachaufsicht&quot; <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.11.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/306719. 10. 2006

Rolle der Bundesregierung bei der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Matthias Berninger, Anja Hajduk, Christine Scheel, Margareta Wolf (Frankfurt), Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach der ausführlichen Unterrichtung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks im Rahmen der Aktuellen Stunde am 28. September 2006 (Plenarprotokoll 16/54) bleibt eine Reihe von Fragen offen, um ein klares Bild darüber zu erhalten, wie die Bundesregierung ihrer Rechts- und Fachaufsicht gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ihrer politischen Verantwortung für das Handeln der BaFin nachkommt und welche Rolle die Bundesregierung bei der Aufdeckung der nun staatsanwaltschaftlich überprüften Vorkommnisse hatte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Im Rahmen welcher Prüfung des Bundesrechnungshofs (BRH) ist der Untreuefall R. 2006 aufgefallen?

2

Wurde die Prüfung des Vergabeverfahrens durch das Prüfungsamt Koblenz 2004 turnusgemäß vorgenommen oder aus einem speziellen Anlass, und welches ist dieser Turnus bzw. dieser spezielle Anlass?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass vom Hinweis des BRH vom 4. Mai 2005, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe im IT-Bereich gebe, neben der Referatsleitung weitere Personen wie insbesondere Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter, Parlamentarische Staatssekretärin oder Bundesminister informiert gewesen sind, und wenn ja, hält die Bundesregierung es auch bei diesem – nach dem Bericht vom März 2004 – zweiten Hinweis innerhalb eines Jahres für richtig, dass der Referatsleiter die Leitungsebene nicht informiert hat?

4

Welche Personen bzw. Gremien sind im Brief vom 4. Mai 2005 gemeint, in dem nach den Worten der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks in der Aktuellen Stunde am 28. September 2006 der BRH anregt, „im Bedarfsfall die Leitung bzw. das Aufsichtsorgan“ entsprechend zu unterrichten?

5

Welche Maßnahmen hat der Präsident der BaFin, Jochen Sanio, am 4. Juni 2004 dem BRH in der Reaktion auf die Prüfungsmitteilung des Prüfungsamtes des Bundes Koblenz vorgeschlagen?

6

An wen richtete sich nach Meinung der Bundesregierung die Frage, mit der der Referatsleiter am 26. März 2004 die Prüfungsmitteilung des BRH abzeichnete, ob die Prüfungsmitteilung in der Verwaltungsratssitzung am 18. Mai 2004 behandelt werden solle, wer bekam Kenntnis von dieser Frage, wie und von wem wurde diese Frage beantwortet?

7

Wie und wann hat der BRH nachgeprüft, ob „die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Vergabeverfahren uneingeschränkt geschaffen“ und demnach seine Empfehlungen zur „Zufriedenheit“ erfüllt wurden (laut Parlamentarischer Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks in der Aktuellen Stunde am 28. September 2006), bevor er dies am 28. Oktober 2004 schriftlich bestätigte?

8

Wer sind die in der Aktuellen Stunde am 28. September 2006 genannten „Ansprechpartner für die Korruptionsbekämpfung“, durch die die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der BaFin bekannt gemacht wurde, und was heißt in diesem Fall „in der BaFin bekannt gemacht“ genau in Bezug auf die Personen, die Kenntnis über die Richtlinie bekommen haben?

9

Ist der in der Beantwortung der Fragen 14 und 15 in der Fragestunde am 27. September 2006 entstandene Eindruck richtig, dass die Umsetzung von Richtlinien der Bundesregierung bzw. einzelner Bundesministerien, die für die BaFin Gültigkeit haben, nicht überprüft wird?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihr Desinteresse an der Umsetzung der eigenen Vorgaben?

Wenn nein, wie kann die Bundesregierung diesen Eindruck widerlegen?

10

Ist es zutreffend, dass für die Bundesregierung nicht nachvollziehbar ist, ob, wann genau und durch wen die Richtlinie zur Korruptionsprävention an die BaFin übermittelt wurde?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die fehlenden klaren Zuständigkeiten bei der Übermittlung von Richtlinien an eine Bundesbehörde?

Wenn nein, wann und durch wen ist die genannte Richtlinie übermittelt worden?

11

Welche Personen sind auf Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und auf Seiten der BaFin mit der Vorbereitung der jeweiligen Verwaltungsratssitzungen betraut, und wer von ihnen entscheidet letztlich über die Tagesordnung?

12

Ist die Regelung in § 10 der Satzung der BaFin in der Fassung vom Dezember 2004, nach der der BRH „den Verwaltungsrat über Erkenntnisse, die für die Entscheidung über die Entlastung des Präsidenten relevant sind“ informiert, jemals angewendet worden, und wenn ja, wann und bezüglich welcher Erkenntnisse?

13

Hält die Bundesregierung die Prüfbemerkung des BRH für irrelevant für die Entlastung des Präsidenten der BaFin, solange sie keine Hinweise auf Versäumnisse des Präsidenten enthält?

14

Wäre eine „unangekündigte Nachschau“, wie sie bei Umsatzsteuerbetrug möglich ist, auch für Prüfungen in Behörden sinnvoll, um die Möglichkeit der Vertuschung von kriminellen Aktivitäten durch die Täter zu verhindern?

15

Was bedeutet die Organisationshoheit der BaFin laut Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, und welche Informations-, Auskunfts- und Eingriffsrechte hinsichtlich Personal und Organisation verbleiben beim Bundesministerium der Finanzen?

16

Was ist unter „Rechts- und Fachaufsicht“ des BMF über die BaFin nach Ansicht des BMF genau zu verstehen?

Berlin, den 19. Oktober 2006

Fritz Kuhn, Renate Künast und Fraktion

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