Verbraucherschutz bei Bubble Tea
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit einigen Monaten ist ein Modegetränk aus dem asiatischen Raum en vogue in Deutschland. Neben der Fast-Food-Kette McDonald’s verkaufen eine Reihe anderer Ketten Bubble Tea, ein stark gesüßtes Getränk, das mit sirup- oder saftgefüllten Stärkekugeln versetzt ist. Mit bis zu 90 Gramm pro 0,5 Liter enthält Bubble Tea mehr Zucker als Cola. Mit einer Portion nehmen Verbraucher mehr als 500 Kalorien zu sich, ein Drittel des Tagesbedarfs eines Jugendlichen.
Im Rahmen von Werbung und Marketing wird nicht selten der Anschein erweckt, als handele es sich um ein gesundes Erfrischungsgetränk. Mit Slogans wie „100 Prozent natürlich“ versuchen die Hersteller den Verbrauchern das Gefühl zu vermitteln, sie würden Frucht- und Milchmixgetränke ohne künstliche Aromen oder Farbstoffe zu sich nehmen.
Als unverpacktes Lebensmittel, das an der Theke verkauft wird, unterliegt Bubble Tea wenigen Kennzeichnungsvorschriften. Verbraucherschützer kritisieren in diesem Zusammenhang, dass den Konsumenten zu wenig Informationen über die Zusammensetzung des Getränks und über das Nährwertprofil zur Verfügung stehen.
Kinderärzte warnen darüber hinaus vor einer Erstickungsgefahr für Kleinkinder, die die Stärkekügelchen einatmen könnten. Aus ernährungspolitischer Sicht stellt sich die Frage, inwiefern der zunehmende Konsum von Bubble Tea insbesondere durch Kinder und Jugendliche, die auch Hauptzielgruppe der bunten Werbung sind, konträr zu den Zielen der Bundesregierung zur Reduzierung von Übergewicht und Adipositas steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Angebot und Konsumverhalten
1. Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung Bubble Tea in Deutschland verkauft, und wie hat sich der Absatz seit der Markteinführung entwickelt?
2. Welche Umsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Produkt in den vergangenen fünf Jahren erzielt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Konsumverhalten der verschiedenen Zielgruppen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bezug auf Bubble Tea?
4. An welche Zielgruppen richtet sich nach Auffassung der Bundesregierung das Marketing für Bubble Tea?
5. Ab welchem Alter konsumieren Kinder nach Kenntnis der Bundesregierung Bubble Tea?
6. In welchen Portionsgrößen wird Bubble Tea nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten?
7. Welche Portionsgrößen konsumieren Kinder und Jugendliche nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel?
Verbraucherschutz
8. Welchen Kennzeichnungsvorschriften unterliegt Bubble Tea?
9. Wie können sich interessierte Verbraucher über den Gehalt an Farb- und Aromastoffen informieren?
10. Genügen die bestehenden Kennzeichnungsvorschriften nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes?
11. Welche Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften sind der Bundesregierung bekannt?
12. Sind angesichts der oft enthaltenen verschluckbaren Kleinteile Warnhinweise für den Verzehr durch Kleinkinder auf den Verpackungen anzubringen, und wenn nein, warum nicht?
13. Plant die Bundesregierung, angesichts der Forderungen von Kinder- und Jugendärzten, das Anbringen von Warnhinweisen hinsichtlich verschluckbarer Kleinteile verpflichtend vorzuschreiben?
14. Handelt es sich bei der Bezeichnung Bubble Tea nach Auffassung der Bundesregierung um Verbraucherirreführung, da Tee in den allermeisten Fällen nicht Hauptbestandteil des Getränks ist?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung als Konsequenz ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alkoholhaltige Bubble Teas auf dem Markt?
Wenn ja, mit bis zu welchem Volumenprozentanteil am Gesamtgetränk?
16. Welche Konsequenzen zieht Bundesregierung aus den in Internetforen und zum Teil auf den Seiten der Anbieter gehandelten Rezepten für alkoholische Mixgetränke mit Bubbles?
17. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche durch die Aufnahme alkoholischer Bubble-Getränke ein, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Aufnahme solcher Getränke durch Kinder und Jugendliche vorzubeugen?
18. Sieht die Bundesregierung insgesamt zusätzlichen Handlungsbedarf bei der Verbraucherinformation, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Ernährung
19. Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Konsum von Bubble Tea unter ernährungspolitischen Gesichtspunkten?
20. Welche täglichen Verzehrmengen von Bubble Tea hält die Bundesregierung für gesundheitlich unbedenklich für Kinder und Jugendliche?
21. Welche tägliche Verzehrmenge sollte nach Auffassung der Bundesregierung bei Kindern und Jugendlichen nicht überschritten werden?
22. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Koffeingehalt pro 100 ml im Durchschnitt und maximal?
23. Ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Einschätzung der Bundesregierung die Koffeinhaltigkeit des Getränks bewusst?
24. Hält die Bundesregierung die bestehenden Kennzeichnungsvorschriften für ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor der Aufnahme einer zu großen Menge an Koffein zu schützen?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Warnungen von Ärzten, ein hoher Konsum von Bubble Tea könne aufgrund des Koffeins und Zuckergehaltes zu Aufmerksamkeitsdefizitproblemen bei Kindern und Jugendlichen führen?
26. Welchen Anteil an der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Höchstmenge der täglichen Zuckeraufnahme eines 12-jährigen Mädchens deckt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Portion (0,5 l) Bubble Tea im Durchschnitt?
27. Wie können sich die Verbraucher über den Nährstoffgehalt informieren?
28. Reichen die Informationsmöglichkeiten über den Nährstoffgehalt nach Auffassung der Bundesregierung aus, um die gewünschten ernährungspolitischen Ziele zur Reduktion von Fehlernährung und Übergewicht zu erreichen?
29. Wie will die Bundesregierung die Information über Nährstoffgehalte und Zusatzstoffe verbessern, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, Nährwerte und Zusatzstoffe auch bei unverpackten Lebensmitteln (besser) zu erkennen?
30. Inwiefern sieht die Bundesregierung die ernährungspolitischen Ziele zur Reduktion von Übergewicht und Adipositas durch den zunehmenden Verzehr von Bubble Tea gefährdet?
Abfall
31. Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Konsum von Bubble Tea und anderen Getränken in Mitnahmebechern unter abfallpolitischen Gesichtspunkten?
32. Welche Mengen an Verpackungen wie Becher und Plastikdeckel fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch den zunehmenden Verkauf von Bubble Tea und anderen To-go-Getränken zusätzlich an?
Welchen Anteil am zusätzlichen Abfall haben die einzelnen Produktgruppen wie Mitnahmekaffee oder Bubble Tea?
33. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um mit diesem zusätzlichen Abfallaufkommen umzugehen?
34. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, den Gebrauch von umweltgerechten und ressourcenschonenden Verpackungsalternativen wie das Mitbringen von eigenen Bechern durch die Kundinnen und Kunden oder die Verwendung recycelter Becher zu fördern?
35. Plant die Bundesregierung, im neuen Wertstoffgesetz oder der neuen Wertstoffverordnung eine Abgabe auf To-go-Getränkeverpackungen einführen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Städten und Gemeinden, in denen nach der Eröffnung von Bubble Tea Verkaufsstellen zusätzliche Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum aufgestellt werden mussten?
Fragen35
Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung Bubble Tea in Deutschland verkauft, und wie hat sich der Absatz seit der Markteinführung entwickelt?
Welche Umsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Produkt in den vergangenen fünf Jahren erzielt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Konsumverhalten der verschiedenen Zielgruppen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bezug auf Bubble Tea?
An welche Zielgruppen richtet sich nach Auffassung der Bundesregierung das Marketing für Bubble Tea?
Ab welchem Alter konsumieren Kinder nach Kenntnis der Bundesregierung Bubble Tea?
In welchen Portionsgrößen wird Bubble Tea nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten?
Welche Portionsgrößen konsumieren Kinder und Jugendliche nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel?
Welchen Kennzeichnungsvorschriften unterliegt Bubble Tea?
Wie können sich interessierte Verbraucher über den Gehalt an Farb- und Aromastoffen informieren?
Genügen die bestehenden Kennzeichnungsvorschriften nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes?
Welche Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften sind der Bundesregierung bekannt?
Sind angesichts der oft enthaltenen verschluckbaren Kleinteile Warnhinweise für den Verzehr durch Kleinkinder auf den Verpackungen anzubringen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, angesichts der Forderungen von Kinder- und Jugendärzten, das Anbringen von Warnhinweisen hinsichtlich verschluckbarer Kleinteile verpflichtend vorzuschreiben?
Handelt es sich bei der Bezeichnung Bubble Tea nach Auffassung der Bundesregierung um Verbraucherirreführung, da Tee in den allermeisten Fällen nicht Hauptbestandteil des Getränks ist?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung als Konsequenz ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alkoholhaltige Bubble Teas auf dem Markt?
Wenn ja, mit bis zu welchem Volumenprozentanteil am Gesamtgetränk?
Welche Konsequenzen zieht Bundesregierung aus den in Internetforen und zum Teil auf den Seiten der Anbieter gehandelten Rezepten für alkoholische Mixgetränke mit Bubbles?
Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche durch die Aufnahme alkoholischer Bubble-Getränke ein, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Aufnahme solcher Getränke durch Kinder und Jugendliche vorzubeugen?
Sieht die Bundesregierung insgesamt zusätzlichen Handlungsbedarf bei der Verbraucherinformation, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Konsum von Bubble Tea unter ernährungspolitischen Gesichtspunkten?
Welche täglichen Verzehrmengen von Bubble Tea hält die Bundesregierung für gesundheitlich unbedenklich für Kinder und Jugendliche?
Welche tägliche Verzehrmenge sollte nach Auffassung der Bundesregierung bei Kindern und Jugendlichen nicht überschritten werden?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Koffeingehalt pro 100 ml im Durchschnitt und maximal?
Ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Einschätzung der Bundesregierung die Koffeinhaltigkeit des Getränks bewusst?
Hält die Bundesregierung die bestehenden Kennzeichnungsvorschriften für ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor der Aufnahme einer zu großen Menge an Koffein zu schützen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Warnungen von Ärzten, ein hoher Konsum von Bubble Tea könne aufgrund des Koffeins und Zuckergehaltes zu Aufmerksamkeitsdefizitproblemen bei Kindern und Jugendlichen führen?
Welchen Anteil an der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Höchstmenge der täglichen Zuckeraufnahme eines 12-jährigen Mädchens deckt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Portion (0,5 l) Bubble Tea im Durchschnitt?
Wie können sich die Verbraucher über den Nährstoffgehalt informieren?
Reichen die Informationsmöglichkeiten über den Nährstoffgehalt nach Auffassung der Bundesregierung aus, um die gewünschten ernährungspolitischen Ziele zur Reduktion von Fehlernährung und Übergewicht zu erreichen?
Wie will die Bundesregierung die Information über Nährstoffgehalte und Zusatzstoffe verbessern, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, Nährwerte und Zusatzstoffe auch bei unverpackten Lebensmitteln (besser) zu erkennen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die ernährungspolitischen Ziele zur Reduktion von Übergewicht und Adipositas durch den zunehmenden Verzehr von Bubble Tea gefährdet?
Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Konsum von Bubble Tea und anderen Getränken in Mitnahmebechern unter abfallpolitischen Gesichtspunkten?
Welche Mengen an Verpackungen wie Becher und Plastikdeckel fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch den zunehmenden Verkauf von Bubble Tea und anderen To-go-Getränken zusätzlich an?
Welchen Anteil am zusätzlichen Abfall haben die einzelnen Produktgruppen wie Mitnahmekaffee oder Bubble Tea?
Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um mit diesem zusätzlichen Abfallaufkommen umzugehen?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, den Gebrauch von umweltgerechten und ressourcenschonenden Verpackungsalternativen wie das Mitbringen von eigenen Bechern durch die Kundinnen und Kunden oder die Verwendung recycelter Becher zu fördern?
Plant die Bundesregierung, im neuen Wertstoffgesetz oder der neuen Wertstoffverordnung eine Abgabe auf To-go-Getränkeverpackungen einführen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Städten und Gemeinden, in denen nach der Eröffnung von Bubble Tea Verkaufsstellen zusätzliche Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum aufgestellt werden mussten?