BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz

Kosten und Finanzierung der Forschungsarbeit der unabhängigen wissenschaftlichen Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im BMJ, Arbeitsauftrag und Gegenstand, Veröffentlichung des Tagungsbands zu dem im April 2012 stattgefundenen Auftaktsymposium &bdquo;Die Rosenburg &ndash; das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit&ldquo; sowie weiterer Zwischenergebnisse, Präsentation und Popularisierung der Forschungsergebnisse mittels einer Ausstellung sowie weitere Maßnahmen zur Erinnerungsarbeit, Nutzung für die Weiterbildung im Öffentlichen Dienst zur &bdquo;Vertiefung des demokratischen Ethos der Beamten und Angestellten&ldquo;<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

16.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/1036420.07.2012

Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10364 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Ingrid Hönlinger, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Memet Kilic, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz Die Bundesrepublik Deutschland begreift sich als Gemeinwesen, das aus der menschenverachtenden und -vernichtenden Politik des Nationalsozialismus (NS) gelernt hat und bis heute Konsequenzen aus der Vergangenheit zieht. Um diesem Selbstverständnis gerecht zu werden, ist es notwendig, das Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus beständig zu erweitern. Personelle und institutionelle Kontinuitäten und Brüche in den deutschen Ministerien der Nachkriegszeit wurden bislang lediglich punktuell, nicht jedoch umfassend und systematisch erforscht. Dieses Versäumnis zu beheben, gebietet der verantwortungsvolle und reflektierte Umgang mit der deutschen Vergangenheit. Mit Antrag vom 29. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6318) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits gefordert, personelle und institutionelle Kontinuitäten und Brüche in deutschen Ministerien und Behörden der frühen Nachkriegszeit hinsichtlich NS-Vorgängerinstitutionen systematisch zu untersuchen und hierzu ein Gesamtkonzept vorzulegen. Mit Antrag vom 25. Juni 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10068) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter anderem die Einrichtung eines Koordinierungsgremiums bei der Bundesregierung gefordert, das die Erinnerungs- und Weiterbildungsarbeit im Zusammenhang mit der NS-Geschichte von Bundesministerien und -behörden koordinieren soll. Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat am 11. Januar 2012 die „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ eingesetzt. Sie hat Prof. Manfred Görtemaker (Universität Potsdam) und Prof. Christoph Safferling (Universität Marburg) mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz (BMJ) beauftragt. Sie soll nach Darstellung auf der Internetseite des BMJ (Stand: 11. Januar 2012) schwerpunktmäßig untersuchen, wie weit der Einfluss personeller NS-Kontinuität des BMJ in den 50er- und 60er-Jahren ging. Als Fragestellungen werden hierbei benannt, welche Kriterien bei Einstellungen und Beförderungen eine Rolle spielten, wie es sich mit Amnestieentscheidungen verhielt, inwieweit ideologisches Gedankengut bei der Reform des Strafrechts und der Ausgestaltung des politischen Strafrechts fortwirkte. Beispielhaft werden die Namen Franz Maßfeller, Dr. Eduard Dreher, Ernst Kanter, Josef Schafheutle, Walter Roemer und Heinrich Ebersberg hervor- Drucksache 17/10364 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegehoben. Angesprochen wird die Rolle des damaligen Ministerialdirigenten Dr. Eduard Dreher im Rahmen einer zur „kalten Verjährung“ gravierender NS- Taten führenden versteckten Regelung im Jahr 1969, die unter anderem jüngst in dem Roman „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach thematisiert wird. Mit dem Fall Franz Maßfeller, Mitkommentator des sogenannten Blutschutzgesetzes in der NS-Zeit und als Vertreter des Reichsjustizministeriums Teilnehmer an der „Wannseekonferenz“, der bis 1960 als Ministerialrat und Abteilungsleiter für das Familienrecht zuständig war – einem Rechtsgebiet, in dem die Gleichberechtigung von Frauen und Männern trotz Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes lange Zeit blockiert wurde – wird auch die Relevanz in Rechtssetzungsgebieten jenseits des Strafrechts angesprochen. Daneben wird darauf hingewiesen, dass beim Bundesgerichtshof, der zum Geschäftsbereich des BMJ gehört, die Zahl der Richterinnen und Richter, die vor 1945 in der NS-Justiz tätig waren, bis 1962 auf 77 Prozent stieg. In ihrer Rede beim rechtspolitischen Neujahrsempfang am 8. Februar 2012 bezog die Bundesministerin der Justiz auch den Hinweis ein, dass Mitarbeiter des Bundesministeriums in dem zu untersuchenden Zeitraum die Wiedereinführung einer Wehrgesetzgebung geplant hatten. Nach der Unterrichtung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 17(6)187, erbrachte das vom BMJ im Rahmen des Forschungsprojektes ausgerichtete Auftaktsymposion „Die Rosenburg – das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“, das am 26. April 2012 im Plenarsaal des Kammergerichts in Berlin stattfand, laut dem zusammenfassenden Bericht der Kommission, weitere Gesichtspunkte und Fragestellungen, die im Verlauf des Projekts besonders beachtet werden sollten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Gesamtbedarf für die Finanzierung der Forschungsarbeit der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim BMJ zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im BMJ ein? 2. Auf wie viele Jahre sollen sich die Gesamtkosten erstrecken? 3. Ist die Finanzierung des Forschungsprojekts nachhaltig gesichert? 4. Ist eine (partielle) Drittfinanzierung vereinbart worden, und wenn ja, mit welcher Institution? 5. Wie hoch wird der Anteil der Drittfinanzierung sein? 6. Wie schlüsseln sich die voraussichtlich zu verauslagenden Kosten auf? 7. Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag an die Kommission? 8. Ist der Arbeitsauftrag der Kommission auf bestimmte thematische Bereiche der NS-Vergangenheit des BMJ und auf Auswirkungen in bestimmten thematischen Bereichen der Gesetzgebung der frühen Bundesrepublik Deutschland beschränkt, oder kann die Kommission auch weitere, bisher nicht explizit benannte Bereiche nach Ermessen mit einbeziehen? 9. Ist der Arbeitsauftrag in personeller Hinsicht auf die Erforschung des Einflusses bestimmter, konkret benannter Personen beschränkt, oder umfasst er alle Personen, die im relevanten Zeitraum in leitender oder sonst für die Gesetzgebung einflussreichen Funktionen im BMJ der frühen Bundesrepublik Deutschland tätig waren? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1036410. Erstreckt sich der Auftrag zur Erforschung des Einflusses personeller NS- Kontinuität im BMJ über die 60er-Jahre hinaus, und wenn nein, warum nicht? Kann das Fortbestehen einer Forschungslücke ausgeschlossen werden? 11. Erstreckt sich der Forschungsauftrag auch auf Strukturen und Verhaltensweisen ehemaliger NSDAP-Mitglieder im BMJ, um andere Nationalsozialisten vor Strafverfolgung zu schützen, etwa im Rahmen der Bearbeitung oder Nichtbearbeitung von Rechtshilfeersuchen, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt? 12. Erstreckt sich der Forschungsauftrag auch auf den Einfluss von NS- belasteten Mitarbeitern des BMJ auf die rechtliche Diskriminierung und fortdauernde strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen? 13. Ist der Abschlussbericht zur Veröffentlichung bestimmt? 14. Wann ist mit der Veröffentlichung des Tagungsbandes des Auftaktsymposions „Die Rosenburg – das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“, das am 26. April 2012 im Plenarsaal des Kammergerichts in Berlin stattfand, zu rechnen? 15. Wann ist mit der Veröffentlichung weiterer Zwischenergebnisse zu rechnen, und ist hierzu eine Unterrichtung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vorgesehen? 16. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine öffentliche Debatte der Ergebnisse zu befördern, etwa eine Ausstellung analog der Ausstellung „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und Nationalsozialismus“ von 1989? 17. Wird die Bundesregierung auch die in der Anhörung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6318 im Ausschuss für Medien und Kultur des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 ausgesprochene Empfehlung der Expertinnen und Experten zum Umgang mit den Forschungsergebnissen aufgreifen und zur „Vertiefung des demokratischen Ethos der Beamten und Angestellten (…) die Ergebnisse der Forschung den Mitarbeitern (…) in Form einer obligatorischen Fort- und einer fakultativen Weiterbildung (…) vermitteln“ (so der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Micha Brumlik), und bestehen insoweit bereits Vorstellungen und Konzepte? 18. Welche Maßnahmen zur Erinnerungsarbeit plant die Bundesregierung in diesem thematischen Zusammenhang? Berlin, den 20. Juli 2012 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen