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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Austritt Deutschlands aus der Pompidou-Gruppe des Europarates

Beendigung der deutschen Mitgliedschaft in der für Drogenpolitik zuständigen Pompidou-Gruppe des Europarates, Informationspolitik, Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Folgen des deutschen Austritts, Monitoring, Bewertung des menschenrechtlichen und gesundheitspolitischen Ansatzes der Pompidou-Gruppe, Unterstützung von Projekten, Förderung einer humanen Drogenpolitik in ost- und südosteuropäischen Staaten und im Mittelmeerraum, Verzicht auf die deutsche Mitgliedschaft in weiteren Teilabkommen des Europarates<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1036923. 07. 2012

Austritt Deutschlands aus der Pompidou-Gruppe des Europarates

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 4. März 2011 mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 ihren Austritt aus der Pompidou-Gruppe des Europarates erklärt.

Die Pompidou-Gruppe wurde 1971 auch mit deutscher Beteiligung gegründet und ist die älteste europäische Institution der internationalen Drogenpolitik. Ihr gehören derzeit 37 Mitgliedstaaten an. Die Pompidou-Gruppe vertritt in der Drogenpolitik einen Ansatz, der primär auf gesundheitspolitischen und menschenrechtlichen Grundsätzen beruht. Zentrales Anliegen der Gruppe ist es, den Dialog zwischen Forschung, Politik und Praxis zu fördern. Die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen (NRO) ist integraler Bestandteil der Pompidou-Gruppe.

Über den Austritt hat die Bundesregierung bislang nur in ihrer schriftlichen Unterrichtung über die Tätigkeiten des Europarates im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/9891 ohne Angabe von Gründen informiert. Auf Nachfrage begründete die Bundesregierung ihren Schritt damit, dass wichtige Funktionen der Pompidou-Gruppe durch die EU, andere europäische Institutionen sowie die Vereinten Nationen übernommen wurden. In den Drogen- und Suchtberichten 2011 und 2012 wurde der Schritt weder offengelegt noch begründet. Auch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wurde über diesen Schritt nicht weitergehend informiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, über den Austritt aus der Pompidou-Gruppe in den Drogen- und Suchtberichten 2011 und 2012 zu informieren?

2

Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über den Austritt aus der Pompidou-Gruppe zu informieren?

3

Wann und im Rahmen welches Entscheidungsprozesses hat die Bundesregierung entschieden, die Mitgliedschaft in der Pompidou-Gruppe zu beenden?

4

a) Wann und in welcher Weise wurde das Auswärtige Amt in die Beratung über die Beendigung der Mitgliedschaft einbezogen?

b) Welche Auffassung hat das Auswärtige Amt hierbei vertreten?

5

Wann wurde die Drogenbeauftragte der Bundesregierung über diesen Schritt informiert?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass über den beabsichtigten Austritt aus internationalen Organisationen wie der Pompidou-Gruppe der Deutsche Bundestag nicht zu unterrichten ist?

Wenn ja, warum?

7

Wie hoch war der bisherige Mitgliedsbeitrag Deutschlands in der Pompidou-Gruppe?

8

In welchen weiteren Teilabkommen des Europarates hat die Bundesrepublik Deutschland seit 2009 die Mitgliedschaft beendet, und wie hat sie den Deutschen Bundestag darüber jeweils unterrichtet?

9

Wurden die im November 2008 von der damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing angeregten Weiterentwicklungsmöglichkeiten (vgl. Drogen- und Suchtbericht 2009, S. 139) durch die Pompidou-Gruppe im „Work Program 2011–2014“ umgesetzt?

Wenn ja, warum hat die Bundesregierung dennoch den Austritt Deutschlands aus der Pompidou-Gruppe erklärt?

10

a) Hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Projekte im Rahmen der Pompidou-Gruppe direkt oder indirekt unterstützt (z. B. durch Entsendung von Experten)?

Wenn ja, welche waren dies?

b) Haben andere Institutionen, wie beispielsweise deutsche Botschaften, Projekte der Pompidou-Gruppe finanziell, logistisch oder personell (z. B. durch Experten) unterstützt?

Wenn ja, welche waren dies?

c) Welche Konsequenzen hat der Austritt aus der Pompidou-Gruppe für die künftige Unterstützung von Projekten der Pompidou-Gruppe durch die GIZ GmbH und andere deutsche Regierungsorganisationen oder -stellen oder zivilgesellschaftliche Organisationen?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche Länder Süd- und Osteuropas sowie des Mittelmeerraums kürzlich der Pompidou-Gruppe beigetreten (Mazedonien, Montenegro, Serbien, Republik Moldau und Marokko) sind, das Beitrittsverfahren initiiert (Albanien, die Ukraine und Israel) bzw. ihr Beitrittsinteresse bekundet haben (Georgien, Algerien und Tunesien)?

Wie bewertet die Bundesregierung dies?

12

Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung die Förderung einer humanen Drogenpolitik in den ost- und südosteuropäischen Nicht-EU-Staaten sowie im Mittelmeerraum?

13

Inwieweit ist die Förderung einer humanen Drogenpolitik in den ost- und südosteuropäischen Nicht-EU-Staaten und im Mittelmeerraum Gegenstand der Horizontalen Gruppe Drogen der Europäischen Union?

Welche konkreten Projekte der Horizontalen Gruppe widmen sich dieser Zusammenarbeit?

Inwieweit bedient sich die Europäische Union hierbei auch der Pompidou-Gruppe?

14

Inwieweit ist die Förderung einer humanen Drogenpolitik in ost- und südosteuropäischen Staaten und im Mittelmeerraum Gegenstand des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)?

Welche konkreten Projekte existieren hierzu in der UNODC?

Inwieweit bedient sich das UNODC hierbei auch der Pompidou-Gruppe?

15

Teilt die Bundesregierung den menschenrechtlichen und gesundheitspolitisch ausgerichteten Ansatz der Pompidou-Gruppe?

Wenn nein, warum nicht?

16

Sieht die Bundesregierung den menschenrechtlich und gesundheitspolitisch ausgewogenen Ansatz der Pompidou-Gruppe (insbesondere Harm Reduction) auch im UNODC und im International Narcotics Control Board (INCB) gleichermaßen verwirklicht?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum rechtfertigt die Bundesregierung mit der Mitgliedschaft in diesen Organisationen den Austritt aus der Pompidou-Gruppe?

17

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der deutsche Austritt aus der Pompidou-Gruppe zu einer Schwächung des drogenpolitischen Engagements anderer Länder in Europa führen kann?

Wenn nein, warum nicht?

18

Trifft es zu, dass sich die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, die von der Bundesregierung als eine Rechtfertigung für den deutschen Austritt aus der Pompidou-Gruppe genannt wurde, anders als die Pompidou-Gruppe nicht mit Projekten zur Drogenpolitik, sondern hauptsächlich mit der Datensammlung und statistischen Erfassung des Drogenkonsums und von Drogenproblemen beschäftigt?

Wenn ja, warum rechtfertigt die Bundesregierung mit der Mitgliedschaft in dieser Organisation den Austritt aus der Pompidou-Gruppe?

19

a) Inwieweit teilt die Bundesregierung den Ansatz der Pompidou-Gruppe, Netzwerke zwischen Forschung, Praxis und Politik insbesondere zum Wissenstransfer in der Drogenpolitik zu schaffen?

In welcher der von der Bundesregierung zur Rechtfertigung des Austritts aus der Pompidou-Gruppe genannten Organisationen (Horizontale Gruppe der EU und UNODC) wird dieser Ansatz ebenfalls verfolgt?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch den Austritt aus der Pompidou-Gruppe die Vernetzung und der fachliche Austausch deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Drogenbereich mit Experten und Behörden anderer Staaten erschwert wird?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wird die Bundesregierung im Rahmen ihres Monitorings die Arbeit der Pompidou-Gruppe künftig weiterverfolgen und gegebenenfalls Arbeitsergebnisse und Anregungen aufgreifen?

21

Unter welchen Bedingungen käme für die Bundesregierung eine erneute Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Pompidou-Gruppe infrage?

Berlin, den 23. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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