Energiearmut erkennen und Lösungen anbieten
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Markus Kurth, Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, Lisa Paus, Harald Ebner, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Steigende Strom- und Heizkosten bringen immer mehr Haushalte in Zahlungsschwierigkeiten. Nach Schätzungen von Verbraucherschützern waren im vergangenen Jahr rund 800 000 Haushalte in Deutschland von Stromsperren aufgrund von Zahlungsrückständen betroffen. Auch die Heizkosten entwickeln sich zu einem steigenden Kostenfaktor und werden zur sogenannten zweiten Miete. Es leiden zum einen die Haushalte im Arbeitslosengeld (ALG)-II-Bezug, bei denen der vorgesehene Anteil im Regelsatz die tatsächlichen Stromkosten in den meisten Fällen nicht deckt. Zum anderen aber auch die Geringverdienerinnen und Geringverdiener, welche eine Reduktion ihrer Stromrechnung zum Beispiel durch die Anschaffung neuer, verbrauchsarmer Geräte aus eigenen Mitteln finanziell nicht stemmen können. Zusätzlich wurde durch die Bundesregierung im Jahr 2011 die Heizkostenkomponente im Wohngeld abgeschafft. Es ist falsch, die steigenden Energiepreise der Energiewende anzulasten, da sie vielfältige Gründe haben (z. B. steigende Nachfrage nach Rohstoffen in Schwellenländern, monopolartige Strukturen auf dem Energiemarkt, ein steigender Dollarkurs, falsche Entscheidungen durch die Koalitionsfraktionen). So ist die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) seit 2002 um nur 3 ct/kWh gestiegen, während der Strompreis um 10 ct/kWh stieg.
In der öffentlichen Debatte ist von „Energiearmut“ die Rede, ohne dass der Begriff hinlänglich definiert ist. In Großbritannien gilt als energiearm, wer mehr als 10 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die energetische Grundversorgung („Energieexistenzminimum“) aufbringen muss, das trifft auf ca. 14 Prozent der britischen Haushalte zu. Die fehlende Definition und Erfassung der Haushalte in Deutschland erschwert die Einsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Lösung des Problems und Sicherstellung einer energetischen Grundversorgung. In der Diskussion befindliche Vorschläge von den Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden sind neben den allgemeinen Maßnahmen zur Stärkung der Einkommenssituation (Mindestlohn, Erhöhung des Regelsatzes) unter anderem kostenlose Beratungsangebote, Contracting-Programme sowie Stromspartarife, die gleichzeitig entlastend wirken können sowie Anreize zur Senkung des Verbrauchs setzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie definiert die Bundesregierung Energiearmut, und wie schätzt sie das aktuelle Ausmaß in Deutschland ein (betroffene Haushalte in absoluten Zahlen, Prozent, regionale Verteilung)?
Falls die Bundesregierung noch keine Kriterien zur Definition von Energiearmut entwickelt hat, inwieweit sieht die Bundesregierung eine einheitliche Definition als sinnvoll an, und inwieweit plant sie konkrete Schritte (wie etwa Beauftragung von Studien, Anfertigung von Berichten) in diese Richtung?
Wie groß ist aktuell der Anteil der Haushalte in Deutschland, die mehr als 10 Prozent ihres Nettoeinkommens für die energetische Grundversorgung aufbringen müssen?
Wie hat sich der Anteil der Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind, seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie ist die Verteilung der betroffenen Personen und Haushalte nach Region, Alter und Geschlecht?
Wie viele Strom- und Gassperren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2011 in Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Zu welchem Anteil waren Haushalte mit ALG-II-Bezug nach Kenntnis der Bundesregierung von Strom- und Gassperren betroffen?
Wie groß war durchschnittlich im Jahr 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung die monatliche Differenz zwischen dem Regelsatzanteil für Strom und dem tatsächlichen Stromverbrauch (bitte gegliedert nach verschiedenen Haushaltstypen)?
Welchen monatlichen Verbrauch pro Person sieht die Bundesregierung als energetische Grundversorgung („Energieexistenzminimum“) an, jeweils mit und ohne Warmwasserbereitung und Heizenergie (Nachtspeicherheizungen)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen „schutzbedürftigen Kunden“ Strom oder Gas abgestellt wurde, und welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Verletzung der Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinie.
Was war Gegenstand des am 11. Juni 2012 stattgefundenen Treffens zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Wohlfahrts- und Sozialverbänden, und zu welchen Ergebnissen kam es?
Zu welchem Ergebnis kam die vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel, angekündigte Überprüfung bei der Bundesagentur für Arbeit, in welchen Fällen Darlehen bei Stromschulden gewährt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im Jahr 2009 erlassenen Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinie hinsichtlich der „ausreichenden Energieversorgung für schutzbedürftige Kunden“?
Welchen Preisanstieg der Primärenergieträger gab es in den vergangenen zehn Jahren?
Wie hoch war im selben Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung die Zunahme der Energiekosten für Privathaushalte?
Wie ist die Verteilung zwischen Heizen, Strom und sonstigen Energiekosten?
Um wie viel Prozent lag die Zunahme der Energiekosten in den vergangenen zehn Jahren über der allgemeinen Teuerungsrate (bitte nach Energieträgern und Jahren aufschlüsseln)?
Welchen Energiekostenanstieg für Privathaushalte erwartet die Bundesregierung in den kommenden 24 Monaten (bitte nach Strom und Wärme aufschlüsseln)?
Mit welchen Annahmen zu den Weltmarktpreisen von Öl, Kohle und Gas kalkuliert die Bundesregierung ihre Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten vier Jahre?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, virtuelle Kraftwerke in Bezug auf die Ausnahmeregelungen bei der Stromsteuer, welche sich nach der verbrauchten Menge berechnen, mit Großbetrieben gleichzustellen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verringerung der von Energiearmut betroffenen Haushalte?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anzahl der von Strom- und Gassperren betroffenen Haushalte zu verringern?
Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Novellierung des § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Hinblick auf Fristen, Höhe der Rückstände und die Verhältnismäßigkeit?
Plant die Bundesregierung eine Konkretisierung der Härtefallregelungen in Bezug auf Strom- und Gassperren bzw. eine Definition von besonders schutzbedürftigen Gruppen?
Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, vor Einsetzung einer Strom- oder Gassperre eine Beratung verpflichtend vorzuschreiben?
Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung insgesamt den Ausbau von Beratungsangeboten zur Reduzierung der Energiekosten?
Wenn ja, in welchem Ausmaß, bis wann und für welche Zielgruppen?
Durch wen soll die Beratung erfolgen, und wer trägt die Kosten?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf nach Einführung milderungsmittel als Alternative zu Strom- oder Gassperren (z. B. Einbau von Prepaid-Zählern, Leistungsreduzierung), und wenn ja, wird sie in dieser Legislaturperiode Maßnahmen hierzu ergreifen, und wenn ja, welche?
Wie steht die Bundesregierung dem von Sozialverbänden geforderten Verbot von Abschluss- bzw. Bearbeitungsgebühren bei Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen gegenüber?
Plant Sie, ein solches einzuführen, und wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die mit so genannten Stromspartarifen einerseits Anreize zu sparsamem Verbrauch setzen und andererseits Geringverbraucher finanziell entlasten will?
Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten, Energieversorgungsunternehmen zu verpflichten, mindestens einen Stromspartarif ohne Grundgebühr und mit progressivem Preisanstieg anzubieten?
Welche Erfahrungen gibt es in der EU mit Energiespartarifen, und wie schätzt die Bundesregierung die Übertragbarkeit dieser Modelle auf Deutschland ein?
Wie wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie die besondere Verletzlichkeit einkommensschwacher Haushalte berücksichtigen?
Welche Fördermaßnahmen zur bevorzugten Sanierung von Wohnhäusern mit einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern plant die Bundesregierung, und wie möchte sie dabei die Bezahlbarkeit der Maßnahmen durch die Mieterinnen und Mieter im Rahmen der Mietrechtsnovelle gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Heizkostenkomponente für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger?
Wie bewertet die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Heizkostenkomponente hin zu einem Klimazuschuss („Klimawohngeld“) für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger, so dass diese auch in energetisch sanierten Wohnungen leben können?