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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bahntunnel - Ortsdurchfahrt Rüdesheim (G-SIG: 16011269)

Sachstand zum Finanzierungsvertrag für die Verlegung der Bahnstrecke in einen Tunnel nördlich von Rüdesheim, Strategie der Deutschen Bahn AG, Lärmbelästigung für die zum UNESCO-Welterbe erhobene Kulturlandschaft <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

14.11.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/203827. 10. 2006

Bahntunnel – Ortsdurchfahrt Rüdesheim

der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Verkehrssituation in der Ortslage von Rüdesheim/Rhein ist durch den seit Jahrzehnten wachsenden Individualverkehr auf der Bundesstraße 42 unzumutbar geworden. Die negativen Auswirkungen auf Umwelt, die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner und die überwiegend vom Tourismus geprägte wirtschaftliche Entwicklung sind gravierend.

Vor diesem Hintergrund wurde bereits am 14. September 1998 von Akteuren auf kommunaler Ebene, der hessischen Landesregierung, dem Bund und der DB AG ein Finanzierungsvertrag unterzeichnet, der vorsieht, die vor der Rüdesheimer Rheinfront verlaufende Bahnstrecke in einen Tunnel im nördlichen Stadtbereich zu verlegen. Dies würde die Voraussetzung für die Verlegung der B 42 schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie sind der Planungs- und Umsetzungsstand des Finanzierungsvertrags?

2

Welche aktiven Schritte unternimmt die Bundesregierung und hat die Bundesregierung bereits unternommen, um den 1998 unterzeichneten Finanzierungsvertrag zu realisieren?

3

Was hat der Beauftragte für Tourismus der Bundesregierung, Ernst Hinsken, bis dato für die Sicherung des Tourismusstandortes Rüdesheim unternommen, und was plant er zu unternehmen?

4

Ist die Bundesregierung im Kontakt mit den örtlichen Entscheidungsträgern, der DB AG und der hessischen Landesregierung?

Wenn ja, gibt es eine abgestimmte Strategie der vier Ebenen, was die Realisierung des Vertrages angeht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf Anwohner und Anwohnerinnen und den Tourismus vor dem Hintergrund, dass der Lärm die zum UNESCO-Welterbe erhobene Kulturlandschaft beeinträchtigt?

Berlin, den 27. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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