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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Abgeschaffte Netzentgelte für die stromintensive Industrie

Mögliche vollständige Befreiung von den Netzentgelten durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs 17/6072): Befreiungsanträge 2011 und 2012, Bewilligungen, Entlastungsvolumen, Ausgleich der Mindereinnahmen; rechtliche Auseinandersetzungen<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

14.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1048315. 08. 2012

Abgeschaffte Netzentgelte für die stromintensive Industrie

der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften am 4. August 2011 wurde die bisherige Regelung des § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in verschiedenen Punkten einer grundlegenden Änderung unterzogen. War es industriellen Endverbrauchern bereits zuvor möglich, unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles und in der Regel niedrigeres Netzentgelt zu zahlen, wurde es mit der Neuregelung möglich, dass stromintensive Unternehmen komplett von den Netzentgelten befreit wurden. Wie in vielen anderen Fällen auch, begründete die Bundesregierung diesen Schritt mit den zu erwartenden Mehrkosten durch die Energiewende, vor welchen die stromintensive Industrie geschützt werden müsse. Diese Regelung führt zu höheren Netzentgelten für Haushaltskunden und Gewerbe. Die steigenden Strompreise für die Industrie sind bisher jedoch ausgeblieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Befreiung im Jahr 2011

Fragen29

1

Wie viele Befreiungsanträge liegen nach dem derzeit gültigen § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV für das Jahr 2011 vor?

2

Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Anträge wurden bisher bewilligt?

Bis wann sollen die restlichen Anträge entschieden werden?

3

Welches Entlastungsvolumen ergibt sich aufgrund der Bewilligungen für 2011 für die befreiten Unternehmen in Bezug auf die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung (bitte nach den Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)?

4

Wie verteilen sich die in 2011 entlasteten Unternehmen, die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer?

5

Wie viele Befreiungsanträge für 2011 wurden bisher nicht bewilligt, und auf welches Entlastungsvolumen – sowohl monetär, als auch bezogen auf die Strommenge – addieren sich diese Anträge, wobei klar ist, dass davon unter Umständen noch Anträge negativ beschieden werden?

Falls es keine Zahlen gibt, liegen Schätzungen vor?

6

In welchen Bundesländern bekommen die Unternehmen eine Netzentgeltbefreiung ab (4.) August 2011, und in welchen bereits ab Januar 2011?

7

Wie bewertet die Bundesregierung diese unterschiedliche Praxis, vor dem Hintergrund, dass diese Regelung auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann?

8

Wie sollen die durch die Befreiung der Industrie verursachten Netzentgeltmindereinnahmen des Jahres 2011 ausgeglichen werden, und welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen?

9

Bei welchen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern liegen für 2011 welche Anträge auf Netzentgeltbefreiung nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV vor – jeweils in welcher Strommenge, und wie hoch ist die jeweilige finanzielle Entlastung?

Welche Unternehmen haben den Antrag gestellt?

10

Wie viele zusätzliche Befreiungsanträge nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV wurden für das Jahr 2012 gestellt (Angaben bitte jeweils nach den Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber aufschlüsseln)?

11

Wie viele Anträge wurden hier bewilligt, und welche Anzahl von befreiten Unternehmen ergibt sich dabei insgesamt für das Jahr 2012?

Bis wann sollen die bisher nicht geprüften Anträge entschieden werden?

12

Welches Entlastungsvolumen ergibt sich aufgrund der Bewilligungen für 2012 für die befreiten Unternehmen in Bezug auf die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung (bitte nach den Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)?

13

Wie viele Anträge aus 2012 wurden bisher nicht bewilligt, und auf welches Entlastungsvolumen – sowohl monetär, als auch bezogen auf die Strommenge – addieren sich diese Anträge, wobei klar ist, dass davon unter Umständen noch Anträge negativ beschieden werden?

Falls es keine Zahlen gibt, liegen Schätzungen vor?

14

Wie verteilen sich die für 2012 entlasteten Unternehmen, die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer?

15

Auf welcher Datenlage und welcher Prognose wurden die rund 300 Mio. Euro für Netzentgeltbefreiungen im Jahr 2012 nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV berechnet, und reicht die anvisierte Höhe in diesem Jahr aus?

Falls nein, wie hoch sieht der Fehlbetrag ungefähr aus, und was plant die Bundesregierung diesbezüglich?

16

In welcher Höhe haben Verteilnetzbetreiber im Jahr 2012 bisher Abschlagszahlungen vom Übertragungsnetzbetreiber für nicht eingenommene Erlöse nach § 19 Absatz 2 StromNEV erhalten?

17

Wann soll die Sonderkundenumlage für 2013 öffentlich bekannt gemacht werden, und mit welchen Änderungen rechnet die Bundesregierung bezüglich der Höhe?

Rechtliche Auseinandersetzung

18

Liegen momentan Klagen von Unternehmen gegen die Bundesnetzagentur bzw. Landesnetzagenturen bezüglich der ungleichen Begünstigungszeiträume im Jahr 2011 vor?

Falls ja, wie viele?

Mit welchen Argumenten werden die Klagen im Wesentlichen begründet?

19

Wann rechnet die Bundesregierung mit ersten Entscheidungen zu den Klagen der Unternehmen gegen die Bundesnetzagentur bzw. Landesnetzagenturen?

Ist es richtig, dass die Regulierungsbehörden zugestimmt haben, dass die Kläger ihre Klagen langfristig nicht begründen mussten?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Fälle, in denen die Bundesnetzagentur dem Industrieabnehmer die Befreiung auf Antrag des Netzbetreibers gegeben hat, derselbe Netzbetreiber dann aber gegen die positive Bescheidung des Freistellungsantrags klagt?

Hat der Netzbetreiber hier ein Klagerecht?

Darf die Bundesnetzagentur ihre ursprüngliche Entscheidung revidieren?

Wie viele solcher Fälle gibt es?

21

Wie viele Klagen von Betreibern geschlossener Verteilnetze und wie viele Klagen von Unternehmen in diesen geschlossenen Verteilnetzen gibt es im Zusammenhang mit der Änderung in § 19 StromNEV gegen die Bundesnetzagentur bzw. die Landesnetzagenturen?

22

Wie viele Klagen gegen die Bundesnetzagentur/Landesnetzagenturen sind insgesamt wegen der Änderungen in §19 StromNEV eingereicht?

23

Welchen Aufwand (bitte die Stundenanzahl der Mitarbeiter der Regulierungsbehörden und etwaiger externer Anwälte benennen) verursacht ein solches Gerichtsverfahren im Durchschnitt, welchen mindestens?

Welche gesetzlichen Kosten verursacht ein solches Gerichtsverfahren konkret bei einer streitigen Summe von 50 000 Euro, 2 Mio. Euro, 8 Mio. Euro?

24

Wie viel Geld hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der Änderung des § 19 StromNEV für die Hilfe von externen Anwälte und Gutachten ausgegeben?

25

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich der vom Bund der Energieverbraucher e. V. eingebrachten Beschwerde, dass die im letzten Jahr verabschiedete vollständige Befreiung der Netzentgelte eine rechtswidrige Beihilfe darstellt?

26

Wurde zu dieser Frage seitens der Bundesregierung ein externes Rechtsgutachten bzw. eine externe Einschätzung eingeholt?

Falls ja, von welcher Kanzlei?

27

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen der Beschwerde des Bundes der Energieverbraucher e. V. ein?

28

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Befreiung der stromintensiven Industrie von den Netzentgelten ein Beschäftigungsprogramm für Gerichte und Anwaltskanzleien darstellt?

Berlin, den 15. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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