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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Polizei und Grenzsicherungstruppen in Belarus

Deutsche Zusammenarbeit mit der belarussischen Polizei und dem Grenzschutz, Ansprechpartner, Abstimmung zwischen den zuständigen Bundes- und Länderministerien sowie mit europäischen Partnern, EU-Sanktionspolitik, Rechtfertigung, Planung und Durchführung der Schulungsmaßnahmen für die Polizei und den Grenzschutz Weißrusslands, Schulungsinhalte, deutsche Ausstattungshilfe, Haushaltsmittel, Beteiligung der belarussischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1060305. 09. 2012

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Polizei und Grenzsicherungstruppen in Belarus

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Wolfgang Wieland, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Monika Lazar, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 24. August 2012 berichtete „DER TAGESSPIEGEL“ über Schulungsmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern (BMI) für Angehörige der Polizei und Grenzsicherungstruppen in Belarus. Unter anderem sollen Angehörige der belarussischen Bereitschaftspolizei für Anschauungszwecke den Einsatz der Polizei beim Castortransport im November 2010 beobachtet haben. Am 27. August 2012 berichtete die „BILD Zeitung“, dass die belarussische Polizei über die Schulungsmaßnahmen hinaus auch materiell unterstützt worden sei. So seien Digitalkameras, Diktiergeräte und Laptops für die belarussische Bereitschaftspolizei beschafft worden. Bestritten werden vom Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, Presseberichte, wonach die belarussische Polizei auch mit Helmen, Schildern, Schlagstöcken und Körperprotektoren ausgestattet wurde.

Die belarussische Polizei ist berüchtigt für die Brutalität, mit der sie gegen Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht. Am 19. Dezember 2010 wurden in Minsk die Proteste gegen Wahlfälschung durch die belarussische Polizei mit äußerster Brutalität aufgelöst und rund 700 Demonstrantinnen und Demonstranten festgenommen. Unter den Festgenommenen fanden sich etliche oppositionelle Präsidentschaftskandidaten. In den folgenden Monaten ging das Regime in Minsk mit aller Härte gegen jegliche kritische Stimmen vor. In Schauprozessen wurden Oppositionelle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Inhaftierten berichteten über Folter und seelische wie körperliche Misshandlungen, um ihnen Schuldeingeständnisse abzupressen.

Die Europäischen Union reagierte auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in Belarus mit gezielten Sanktionen gegen das Regime. Unter anderem wurden Innenminister sowie Kommandeure der Bereitschaftspolizeien auf die Liste der von Visumsbann und Kontensperrung betroffenen Regimevertreter gesetzt, da sie für den brutalen Einsatz der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten verantwortlich gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wer veranlasste wann die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der belarussischen Polizei und dem Grenzschutz, und wie wurde dieser Schritt begründet?

2

Welche Abstimmung erfolgte zwischen den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder bei der Planung und Durchführung der Zusammenarbeit der Polizeien der Bundesländer mit belarussischen Sicherheitskräften, welche Vorhaben kamen auf wessen Initiative zustande, welche konkreten koordinierenden und ausführenden Aufgaben übernahmen die zuständigen Bundesbehörden, und inwieweit handelten die Bundesländer eigenständig?

3

Aufgrund welcher einzelnen Maßnahmen und welcher umgesetzten Reformschritte in Belarus kam das Bundesministerium des Innern (BMI) zu der Annahme, dass rechtsstaatliche und demokratische Reformen in Belarus durchgeführt werden würden (zitiert z. B. von der Nachrichtenagentur AFP am 24. August 2012) und deswegen die Ausbildungsmaßnahmen gerechtfertigt seien?

4

Wann und in welcher Weise ist die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der belarussischen Polizei und dem Grenzschutz mit den europäischen Partnern abgesprochen und in das Konzept einer gemeinsamen Politik gegenüber Belarus eingebettet worden?

5

Wer leitete als verantwortlicher Ansprechpartner auf deutscher wie belarussischer Seite die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der belarussischen Polizei und dem Grenzschutz, und welche Behörden und Abteilungen waren auf deutscher Seite an der Planung und Durchführung der Schulungsmaßnahmen in welcher Weise beteiligt?

6

In welcher Weise und in welchem Zeitraum war der heutige Vizepräsident der Bundespolizei, Jürgen Schubert, an der Zusammenarbeit mit der belarussischen Polizei beteiligt?

7

Wann und wo fanden die einzelnen Schulungsmaßnahmen für die belarussischen Polizeikräfte und Grenzschützer statt, und was waren die Inhalte der einzelnen Schulungen?

8

Gab es bereits vor der Suspendierung der Sanktionspolitik durch die Europäischen Union im Jahr 2008 Kooperationen mit belarussischen Polizeikräften, und falls ja,

a) welcher Art war die Zusammenarbeit,

b) in welchem Zeitraum erfolgte die Zusammenarbeit und

c) waren an dieser Zusammenarbeit auch Spezialkräfte, etwa die Einheit „Almas“, beteiligt?

9

War nach Ansicht der Bundesregierung der Castortransport im November 2010 eine geeignete Gelegenheit, um den Angehörigen der belarussischen Polizei ein bürgernahes und deeskalierendes Vorgehen zu demonstrieren, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung hierzu, auch angesichts der Tatsache, dass trotz der schweren Folgen der Tschernobyl-Katastrophe gerade in Belarus die Regierung mit dem Bau eines ersten Atomkraftwerks begonnen hat, und hierbei auf erheblichen Widerstand der Bevölkerung stößt?

10

Welche Einheiten der belarussischen Polizei waren an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei beteiligt, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?

11

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass belarussische Polizeiangehörige beim Naziaufmarsch im Februar 2010 in Dresden zugegen waren, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung die Auswahl dieses Ereignisses für Schulungszwecke für die belarussische Polizei?

12

In welchem Umfang waren bei den einzelnen Schulungsmaßnahmen Vertreter der belarussischen Polizei und des Grenzschutzes vertreten, und aus welchen Einheiten der belarussischen Sicherheitskräfte stammten sie?

13

Wie begründet die Bundesregierung die Fortsetzung der Schulungsmaßnahmen auch nach dem 19. Dezember 2010, und sieht die Bundesregierung hierin nicht einen Widerspruch zur Sanktionspolitik, mit der die Europäische Union auf die Niederschlagung der belarussischen Opposition reagierte?

14

Welche materielle Unterstützung wurde für die belarussische Polizei und Grenzsicherung durch die Bundesregierung wann geleistet, und wie begründet die Bundesregierung diese Ausstattungshilfe, insbesondere die behauptete Ausstattung mit Helmen, Schildern, Schlagstöcken und Protektoren?

15

Sieht die Bundesregierung in der Ausstattungshilfe für die belarussische Polizei – auch wenn sie in Form von Kommunikationsmitteln und Aufzeichnungsgeräten geleistet wurde – einen Verstoß gegen die Sanktionsbestimmung der Europäischen Union, die die Lieferung von Ausstattung, die für Repressionen im Inland genutzt werden könnte, untersagt?

16

In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Schulungsmaßnahmen und Ausstattungshilfen für die belarussische Polizei und den Grenzschutz aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt?

Berlin, den 5. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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