Vollzug des europäischen Emissionshandels – Fehlende Emissionsberichte und - zertifikate
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann E. Ott, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einer Presseerklärung der Europäischen Kommission vom 15. Mai 2012 über die jährliche Prüfung des europäischen Emissionshandels (IP/12/477, europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/477) heißt es unter anderem: „Weniger als 1 Prozent dieser Anlagen haben bis zum Stichtag 30. April 2012 ihre Zertifikate nicht für alle ihre Emissionen im Jahr 2011 zurückgegeben. Hierbei handelt es sich in der Regel um kleine Anlagen, die zusammen für weniger als 1 Prozent der Emissionen im Rahmen des EU-EHS verantwortlich sind. Zwei Prozent der Anlagen haben bis zum selben Stichtag keine geprüften Emissionsdaten für 2011 übermittelt.“
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit auch deutsche Anlagenbetreiber darunter sind und damit verbunden die Frage nach den Sanktionsmechanismen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EU-Richtlinie 2009/29/EG, da nur mit der effektiven Sanktionierung das Europäische Emissionshandelssystem seine Glaubwürdigkeit dauerhaft gewährleisten kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Anlagenbetreiber in Deutschland haben ihren verifizierten Emissionsbericht für das Jahr 2011 nicht rechtzeitig vorgelegt?
Wie groß ist die zeitliche Verzögerung, bis die fehlenden Berichte eingereicht sind?
Gibt es Anlagenbetreiber in Deutschland, die bezüglich der früheren Berichtspflichten noch im Verzug sind?
Wie werden diese Anlagenbetreiber zur Einhaltung der Berichtspflichten angehalten?
Wie viele der Luftfahrzeugbetreiber, für die die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt zuständig ist, haben ihren Emissionsbericht für das Jahr 2011 nicht fristgerecht vorgelegt, und aus welchen Ländern stammen diese Luftfahrzeugbetreiber?
Sind in den Fällen verspäteter oder fehlender Emissionsberichte von Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreibern bereits Sanktionen erfolgt?
Wie viele Anlagenbetreiber in Deutschland haben ihre Verpflichtungen zur Abgabe von Zertifikaten für das Jahr 2011 durch Gutschriften aus internationalen Klimaschutzprojekten erfüllt?
Wie hoch war der Anteil dieser Zertifikate an den gesamten abgegebenen Zertifikaten für das vergangene Jahr?
Aus welchen Ländern und aus welchen Projekten stammten diese Zertifikate vor allem?
Wie hat sich der Anteil der Zertifikate aus internationalen Gutschriften, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Emissionshandel eingesetzt wurden, seit 2008 in Deutschland entwickelt?
Wie viele Anlagenbetreiber in Deutschland haben ihre Zertifikate für das Jahr 2011 nicht fristgerecht zum Stichtag abgeliefert?
Wie viele Tonnen CO2 sind davon betroffen?
Wie groß ist die zeitliche Verzögerung, bis die fehlenden Zertifikate abgeliefert werden?
Gibt es Anlagenbetreiber in Deutschland, die bei der Ablieferung der Zertifikate für die Jahre vor 2011 noch im Verzug sind?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, warum die Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht fristgerecht nachgekommen sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der Unternehmen in anderen EU-Ländern, die ihren Verpflichtungen zur Ablieferung der Zertifikate nicht fristgerecht nachkommen?
Welche Länder sind besonders betroffen?
Wurden Strafzahlungen nach Artikel 16 Absatz 3 der EU-Richtlinie 2009/29/EG verhängt?
Wie groß ist das Volumen der verhängten Strafzahlungen in Deutschland?
Wie groß ist das Volumen der bezahlten Strafzahlungen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Strafzahlungen in anderen EU-Ländern?
Welche Länder sind besonders betroffen?
In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung für die effektive Anwendung von Artikel 16 Absatz 3 der EU-Richtlinie 2009/29/EG?