EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Werra- und Weserversalzung
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Katja Keul, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Hintergrund ist die Überprüfung der Einleitung von salzhaltigen Abwässern in Flüsse, insbesondere der Kaliabwässer in Werra und Weser, und inwiefern diese den Bestimmungen und Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entgegenstehen.
Nach wie vor werden über 450 Kilometer Flusslauf der Werra und Weser durch die Einleitungen von Salzabwässern aus der Kaliindustrie erheblich geschädigt und dadurch die biologische Vielfalt massiv beeinträchtigt.
Eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im hessischen Landtag ergab, dass es bislang keinerlei messbare Ergebnisse dafür gibt, dass die bisherigen Bemühungen zu einer Verringerung der Salzfracht in der Werra geführt haben. Die Werra und die Weser sind die am stärksten salzbelasteten Flüsse in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wann und wie wurde die Bundesregierung erstmals durch die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der Einleitung salzhaltiger Abwässer in Flüsse, insbesondere in Werra und Weser, informiert?
Welche Gespräche, Schreiben oder Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und den Landesregierungen und den Behörden (v. a. in Hessen, Thüringen und Niedersachsen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich im Vorfeld der förmlichen Verfahrenseinleitung geführt, und wie hat sich die Bundesregierung hier positioniert?
Wie lautet der konkrete Wortlaut des Schreibens der Europäischen Kommission an die Bundesregierung, und welche konkreten Gründe werden im Schreiben zur Begründung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland vorgetragen, welche Artikel der Wasserrahmenrichtlinie sieht die Europäische Kommission insbesondere betroffen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Schreibens der Europäischen Kommission, und wie will sie den Beanstandungen und Forderungen der Europäischen Kommission gerecht werden?
Teilt die Bundesregierung die vorgebrachten Beschwerden, insbesondere den Vorwurf der Verletzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durch die hessischen Behörden, aufgrund der Einleitungserlaubnis der Abwässer der Kaliindustrie?
Wie wird sich die Bundesregierung auf das Schreiben der Europäischen Kommission positionieren? Wird sie schriftlich Stellung beziehen oder weitere Schritte der Europäischen Kommission bis hin zur Klage gegen Deutschland riskieren?
a) Von welchen Akteuren und Institutionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Vorfeld in den letzten Jahren Beschwerden gegen die Verschmutzung von Werra und Weser und des Grundwassers durch die Abwässer der Kaliproduktion eingereicht und Verfahren angestrebt (bitte nach Akteuren, vorgebrachten Beschwerdegründen, jeweiligem Zeitpunkt und Entscheid über die Beschwerden aufschlüsseln)?
b) Welche Rolle haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Einleitens des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission gespielt?
Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in Zukunft eingehalten werden und nicht weiter durch die Zulassung der Einleitung der Abwässer der K+S AG gegen EU-Recht verstoßen wird?
Wie viel Kubikmeter Salzwasser fallen bei der Kaligewinnung in Deutschland jährlich seit dem Jahr 2007 an, und wie werden diese Abwässer behandelt bzw. entsorgt (bitte nach Jahren, Standort, Produktionsabwasser, Haldenabwasser und jeweiliger Entsorgungs-/Verwendungsart der Abwässer aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die stoffliche Zusammensetzung der Salzwässer gemäß Frage 9 vor (bitte Benennung der Stoffe, nicht nur die Elemente, besonders bei schon in kleinen Mengen toxischen Stoffen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verpressung von Salzwässern in den Untergrund generell und insbesondere in den Plattendolomit des hessisch-thüringischen Raums bezüglich der Auswirkungen auf Grundwasser, Böden und Biodiversität, und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Einleitung in Werra und Weser auf das Gewässerökosystem?
a) Welche wissenschaftlichen Studien sind der Bundesregierung bekannt, die die Umwelt- und Gewässerbeeinträchtigungen sowie eine Reduzierung dieser untersuchen?
b) Hat die Bundesregierung selbst diesbezügliche wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben oder plant dies? Wenn ja, welche, und wenn nein, weshalb nicht?
Welche Technologien sind bei den Abbau- und Aufbereitungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung anzuwenden, um die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten und um eine Klage gegen Deutschland abzuwenden?
Welche alternativen Entsorgungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten zieht die Bundesregierung in Betracht und hält sie für geeignet, um dem Vertragsverletzungsverfahren zu begegnen und die Umwelt- und Gewässerschädigungen zu vermindern?
Wie ist der derzeitige Diskussionsstand bezüglich einer Festlegung von neuen Grenzwerten für die Einleitung von salzhaltigen Abwässern in Werra und Weser, wie hoch sollten solche Grenzwerte sein, um die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie zukünftig einzuhalten, und wann wären solche Einleitungen vollständig einzustellen?
Befindet sich die Bundesregierung derzeit, auch aufgrund des Verfahrens, in Abstimmungen mit den Landesregierungen von Hessen und Niedersachsen sowie den anderen Weseranliegerländern, und wann ist hier mit Lösungsansätzen zu rechnen, um weitere Vertragsverletzungen in Zukunft zu verhindern?
Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung bzw. welche Pläne der hessischen und niedersächsischen Behörden sind der Bundesregierung bekannt, um die Gewässerqualität von Werra und Weser entsprechend den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern?
Welche Rolle und Verantwortung sieht die Bundesregierung beim Düngemittelhersteller K+S AG? Welche Gespräche werden derzeit mit der K+S AG geführt, wie ist der derzeitige Verhandlungsstand?
Welche möglichen Kosten sind mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens und einer möglichen Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland verbunden, nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die Bundesländer Hessen, Thüringen, Niedersachsen oder den Düngemittelhersteller K+S AG, und welche Bestrebungen werden von Seiten der Bundesregierung unternommen, um die Kosten möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden?
Welche Auswirkungen sind aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens auf die Einleitungsgenehmigung für die K+S AG, salzhaltige Lauge in die Werra einzuleiten, zu erwarten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Verlängerung der Genehmigung, die im November 2012 anstehen würde, aufgrund des Verstoßes gegen EU-Recht nicht möglich ist?
Welche Konsequenzen wird das jetzt eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung auf den geplanten Bau einer Pipeline aus dem Fuldarevier an die Werra und somit die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. Juni 2012 haben?
Welche Konsequenzen sind damit für den geplanten Bau einer Abwasserpipeline an die Nordsee verbunden?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für schnellstmögliche Planungssicherheit ein?