Gewässerqualität der Spree
der Abgeordneten Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Braunkohlebergbau in der Lausitz verursacht eine inzwischen nicht mehr zu übersehende Belastung der Spree mit Eisenhydroxid und Sulfat. In den tertiären Bodenschichten lagerndes Pyrit kam bei der Grundwasserabsenkung und Abbaggerung mit Luftsauerstoff sowie beim Wiederanstieg des Grundwasser mit Wasser in Kontakt. Durch die dadurch ausgelöste Verwitterung des Pyrit werden Schwefelsäure sowie Eisenhydroxid gebildet, Letzteres färbt das Wasser der Spree und ihre Zuflüsse braun. Beide Stoffe sind in höheren Konzentrationen schädlich. Die zu erwartende Verockerung des Spreewaldes und seiner Zuflüsse ist ein Problem, das ökologisch und ökonomisch große Probleme aufwirft und breite Schichten des öffentlichen Lebens betrifft. Weder das Ausmaß noch die zu ergreifenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr scheinen seitens der Verantwortlichen hinreichend geklärt. Inwieweit die im Rahmen des 4. Ergänzenden Bund-Länder-Verwaltungsabkommens zur Sanierung der ehemaligen DDR- Tagebaue eingeplanten Mittel ausreichen, um das Verockerungsproblem in den Griff zu bekommen, scheint fraglich, insbesondere, wenn der aktuelle Braunkohleabbau in der Lausitz den Prozess weiter nährt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie bewertet die Bundesregierung die von Eisenhydroxid und Sulfaten ausgehenden Gefahren für Flora und Fauna?
Welche Gefährdungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Trinkwasserversorgung in den betroffenen Regionen aktuell und zukünftig in Berlin?
Welche Fließgewässer(abschnitte) und Seen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von der oben beschriebenen Problematik in Brandenburg und Sachsen betroffen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Gefährdung für das UNESCO-Biosphärenreservat Spreewald, die FFH-Gebiete (FFH: Fauna Flora Habitat) entlang der Spree und den Hauptstadtfluss ein?
Welche Auswirkungen hat der weitere Grundwasseranstieg aus dem Altbergbau und in der Perspektive aus dem Bereich des derzeit laufenden aktiven Bergbaus hinsichtlich des Schadstoffeintrages aus der Pyritspaltung auf den Spreewald und den Spreeunterlauf nach Einschätzung der Bundesregierung?
Aus welchen Tagebauen und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit Sulfat belastete Sümpfungswässer aus aktiven Tagebauen in die Spree abgeleitet?
Welche Frachten von mit Sulfat belasteten Sümpfungswässern gelangten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 22 Jahren aus welchen Tagebauen in die Spree?
Wie wird sich der Schadstoffeintrag nach Kenntnis der Bundesregierung quantitativ und qualitativ auf die Wasserqualität der Spree mit der Fortführung der Tagebaue Nochten, Welzow-Süd, Jänschwalde und Cottbus-Nord verändern?
Können gleichartige Belastungen aus benachbarten Tagebauen nach Kenntnis der Bundesregierung durch aufsteigendes Grundwasser für die Neiße ausgeschlossen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den ökologischen Schaden, den die Verockerung der Spree und weiterer betroffener Gewässer herbeiführt?
Ist aus Sicht der Bundesregierung die Zielerreichung für einen guten Zustand nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unter den Bedingungen der Eisen- und Sulfatbelastung der Spree und ihrer Zuflüsse erreichbar?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Wie bewertet die Bundesregierung den fischereiwirtschaftlichen Schaden, den die Verockerung der Spree und weiterer betroffener Gewässer herbeiführt?
Mit welchen Maßnahmen kann und will die Bundesregierung den drohenden wirtschaftlichen Schaden für die Tourismusbranche abwenden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das durch Eisenhydroxid verockerte Wasser wegen der Braunfärbung der Kulturen und dauernder Verstopfung der Bewässerungsanlagen nur noch bedingt oder gar nicht zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen eingesetzt werden kann?
Welche Untersuchungen beziehungsweise Forschungsprojekte existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Sulfatbelastung?
Sind seitens der Bundesregierung oder seitens Dritter diesbezüglich weitere Untersuchungen geplant?
Zu welchem Ergebnis ist das seit Jahren geführte Monitoring von Behörden, der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und Vattenfall GmbH zur Einhaltung der Grenzwerte der Spreeeinleitungen gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Werden die bereits jetzt braun verfärbten, ökologisch verödeten Spreeabschnitte und die Artenarmut der Flora und Fauna als Bergschäden anerkannt, und werden Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust der Lebensräume vorgesehen?
Werden in Zukunft neben chemischen Untersuchungen auch Flora und Fauna in und an den Flussläufen, Talsperren und vor allem im Spreewald intensiv überwacht und kartiert, um aus der Biologie die bisherigen Auswirkungen zu erkennen und Schlussfolgerungen zu erarbeiten?
Welche Fließgewässer(abschnitte) und Seen sind im weiteren Bundesgebiet von der oben beschriebenen Problematik betroffen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß dieser Schäden?
In wessen Verantwortungsbereich sieht die Bundesregierung die Beseitigung dieser Schäden?
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung unternommen, um die Gefahren abzuwehren?
Welche technologischen Möglichkeiten sind der Bundesregierung bekannt, um die Belastungen mit Eisenhydroxid und Sulfat zu beseitigen?
Welche Kosten werden die zu ergreifenden Maßnahmen voraussichtlich verursachen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich dieser Problematik bei den Verhandlungen über das 5. Bund-Länder- Verwaltungsabkommen ein?
Waren die bisher vorgesehenen Mittel aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?
Über welchen Zeitraum werden sich die weiteren Sanierungsmaßnahmen im Lausitzer Braunkohlerevier hinziehen?
Welche technologischen Möglichkeiten sind der Bundesregierung bekannt, um die Belastungen mit Eisenhydroxid und Sulfat beim Aufschluss neuer Tagebaue auszuschließen?
Hält die Bundesregierung neue Tagebaue für genehmigungsfähig, auch wenn eine Belastung durch Eisenhydroxid und Sulfat in WRRL- berichtspflichtigen Gewässern nicht ausgeschlossen werden kann?