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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umweltauswirkungen der Pulsfischerei

Anwendung und Umfang der Elektrofischerei, rechtliche Voraussetzungen und Beschränkungen, Entwicklungsperspektiven (im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden an Meeresböden, die Verminderung von Beifängen und eine gesteigerte Energieeffizienz), Vergleich zu konventionellen und alternativen Fangtechniken, Ökosystemverträglichkeit, Entwicklung in den nächsten Jahren, Ermittlung und Erforschung der Umweltauswirkungen, Ursachen für geschädigte und tote Fische, Forschung und Entwicklung hinsichtlich umweltverträglicher Formen<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

28.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1069013. 09. 2012

Umweltauswirkungen der Pulsfischerei

der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Pulsfischerei bzw. Elektrofischerei, bei der am Boden lebende Fische durch elektrische Impulse aufgescheucht werden, um sie so mit Grundschleppnetzen unter weitgehender Vermeidung von Grundberührungen fangen zu können, wird ein großes Potenzial für eine ökosystemschonendere, beifangärmere und treibstoffsparendere Grundschleppnetzfischerei zugesprochen.

Seit Neuestem gibt es jedoch Berichte von Fischern, denen zufolge vermehrt geschädigte, verkrüppelte und tote Fische gefangen werden, und die davon ausgehen, dass die Schädigungen und Verkrüppelungen auf die elektrischen Impulse der Pulsfischerei zurückzuführen sind. Dementsprechend wird befürchtet, dass durch flächenhafte Auswirkungen der Pulsfischerei die Erfolge bei der Bestandserholung der Fischbestände, die in den letzten Jahren durch Wiederaufbaupläne und durch eine Anpassung der Fangmengen erreicht werden konnten, zunichte gemacht würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welchem Umfang und von wem wird die Pulsfischerei in welchen Fischereien in deutschen Gewässern nach Kenntnis der Bundesregierung heute bereits angewendet?

2

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für den Einsatz der Pulsfischerei gegeben sein, und welche rechtlichen Beschränkungen bestehen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungsperspektiven der Pulsfischerei im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden an Meeresböden, auf die Verminderung von Beifängen und auf eine gesteigerte Energieeffizienz?

4

Wie schätzt die Bundesregierung bei der Pulsfischerei im Vergleich zu konventionellen oder möglichen alternativen Fangtechniken die Möglichkeit ein, zwischen Ziel- und Nichtzielorganismen zu selektieren?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Ökosystemverträglichkeit der Pulsfischerei gegenüber anderen Fangformen, insbesondere gegenüber ökosystemverträglichen Fangformen wie z. B. der Fischfallenfischerei, der Langleinenfischerei, der Fischerei mit Barium-Stellnetzen etc., ein?

6

Mit welcher Entwicklung der Pulsfischerei rechnet die Bundesregierung in den nächsten Jahren?

7

Welche Auswirkungen auf Fische, Fischbestände und Meeresökosysteme sind bisher beobachtet worden? Wie bewertet die Bundesregierung die kurzfristigen und die langfristigen Umweltauswirkungen der Pulsfischerei insgesamt?

8

Was unternimmt die Bundesregierung, um mögliche negative Auswirkungen der Pulsfischerei zu erforschen?

9

Wie werden diese Umweltauswirkungen ermittelt?

10

a) Können bzw. wie sicher können die von den Fischern berichteten geschädigten und toten Fische nach Kenntnis der Bundesregierung der Pulsfischerei zugeschrieben werden? b) Welche anderen Ursachen sind hier gegebenenfalls festgestellt worden bzw. werden gegebenenfalls vermutet?

11

a) Wird der Beifang an gefangenen Organismen, die durch die Pulsfischerei getötet oder verletzt werden, erfasst? b) Welche Rückschlüsse lassen sich aus der Häufigkeit toter oder verletzter Organismen in den Netzen für die Auswirkungen auf die Populationen dieser Organismen ziehen?

12

a) Welche Verpflichtungen bestehen bei der Anwendung der Pulsfischerei, an Forschungsprojekten zu den Auswirkungen dieser Form der Fischerei teilzunehmen? b) Wie werden sie tatsächlich in die diesbezügliche Forschungsarbeit integriert? Reichen die hierfür bereitgestellten Mittel aus?

13

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, festgestellte oder zu erwartende Umweltauswirkungen durch eine anders ausgelegte Regelung der Elektroimpulse (in Bezug auf Spannung, Stromstärke und Frequenz) zu vermeiden oder erheblich zu vermindern?

14

Wenn ja, a) welche Anstrengungen werden im Bereich der Forschung und Entwicklung unternommen, um eine gleichermaßen vertretbare und wirksame Pulsfischerei zu entwickeln, und wie unterstützt die Bundesregierung diese; b) wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nur noch umweltverträgliche Formen der Pulsfischerei angewendet werden (dürfen) und keine Pulsfischereisysteme eingesetzt werden dürfen, deren Unschädlichkeit noch nicht hinreichend gezeigt werden konnte?

15

Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Pulsfischerei nicht mehr angewendet wird bzw. werden darf?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umstellung auf ökosystemverträgliche Fangmethoden wie Fischfallen, Langleinenfischerei, Barium-Stellnetze etc. zu fördern? Wenn ja, aus welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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