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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bauarbeiten am Störkanal entlang des Europäischen Vogelschutzgebiets Lewitz

Sanierung und Verbreiterung der Dämme am Störkanal als Teil der Bundeswasserstraße Müritz-Elde: Gründe, Alternativlösungen, vorliegende Fachgutachten, Zeitraum, Nutzen-Kosten-Verhältnis, Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben, Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes und Schutzzweck des angrenzenden Naturschutzgebietes, Auswirkungen auf die Vogelwelt sowie Fischotter und Biber, Gefährdungspotenzial durch Dammbrüche und Hochwasser, Hochwasserschutz, Konsequenzen für den Tourismus<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

04.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1071817. 09. 2012

Bauarbeiten am Störkanal entlang des Europäischen Vogelschutzgebiets Lewitz

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Harald Terpe, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), plant einen baulichen Eingriff im Europäischen Vogelschutzgebiet entlang der Bundeswasserstraße Störkanal in Mecklenburg-Vorpommern als Teil der Bundeswasserstraße Müritz-Elde. Dabei sollen am Störkanal Dämme saniert und verbreitert werden. Im Zuge der geplanten Arbeiten sollen rund 270 ökologisch wertvolle Bäume am Außenrand der Dämme, im wesentlichen mehrere hundert Jahre alte Eichen, gefällt werden, um die gegenüber dem vorhandenen Damm geplante größere Dammbreite realisieren zu können.

Für die Baumaßnahme liegt eine Prüfung vor, darin enthalten sind jedoch keine Alternativen, die eine Lösung ohne Baumfällungen und mit geringeren Auswirkungen für das Europäische Vogelschutzgebiet Lewitz vorsieht. Eine weitere Prüfung des Sachverhalts scheint daher notwendig. Die Landschaft ist einmalig und dadurch auch nicht nur ein Lebensraum für seltene Vogelarten, sondern auch ein touristisch wertvolles Gebiet zwischen Parchim und Schwerin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Viele Fragen im Vorfeld der Erhaltungs- und Baumaßnahme sind unbeantwortet geblieben und erfordern daher weiterer Klärung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

a) Aus welchen Gründen müssen die Dämme entlang des Störkanals auf bis zu 6 Meter verbreitert und bis zu 1,50 Meter erhöht werden?

1

b) Sind auch andere Lösungen als Standardlösungen für die Dammgestaltung angesichts des örtlichen Gefährdungspotenzials geprüft worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2

Können die geplanten Erhaltungs- und Baumaßnahmen nicht auch von der Wasserseite her erfolgen, um den Baumbestand entlang der Wasserstraße sowie das Landschaftsbild nicht zu beschädigen, und wenn nein, warum nicht?

3

Gibt es außer dem vorhandenen Gutachten noch weitere Fachgutachten, und wenn ja, zu welchem Bereich und mit welchen Alternativvarianten für die Baumaßnahme?

4

Für welchen Zeitraum sind die Bau- und Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen?

5

Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis wurde im Rahmen der Planungen für die o. g. Baumaßnahme ermittelt?

6

Sind die geplanten Baumaßnahmen im Entwurf des Bundeshaushalts 2013 enthalten, bzw. für wann sind sie vorgesehen, und wurden der Bundesrechnungshof bzw. das Bundesamt für Naturschutz um Stellungnahmen gebeten, und wenn ja, jeweils bitte begründen und Ergebnis angeben?

7

Besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch die Möglichkeit zur Aussetzung der Bau- und Erhaltungsmaßnahme?

8

Hat das BMVBS die geplante Bau- und Erhaltungsmaßnahme auf Alternativen geprüft, und wenn ja, welche Alternativen mit welchem Ergebnis, und aus welchen Gründen hat man sich von Seiten des BMVBS für diese Lösung entschieden?

9

Wie werden sich die Verantwortungen zwischen Bund und Land Mecklenburg-Vorpommern bzgl. der entsprechenden Kanalabschnitte nach Abschluss der o. g. Sanierungsmaßnahmen darstellen, auch in Bezug auf die neue Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen im Rahmen der geplanten WSV-Reform?

10

Aus welchen Gründen ist für die o. g. Baumaßnahme kein Mediationsverfahren analog zu den Baumaßnahmen am Landwehrkanal vorgesehen, um andere als die Standardlösungen zu finden?

11

Von wem und mit welchen Ergebnissen wurde die Baumaßnahme daraufhin geprüft, ob sie mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der Verordnung über das Europäische Vogelschutzgebiet Lewitz, der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. dem Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern vereinbar ist?

12

Welches sind die Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes und der Schutzzweck des angrenzenden Naturschutzgebietes, und schließt die Bundesregierung aus, dass der geplante Eingriff in diese Gebiete diese in ihrer naturschutzfachlichen Qualität erheblich beeinträchtigen wird?

Worauf gründet die Bundesregierung ihre Annahme?

13

Wie würden sich die geplanten Baumaßnahmen konkret auf die im Europäischen Vogelschutzgebiet Lewitz brütende Vogelwelt (insbesondere Rotmilan und Schwarzmilan) sowie auf die dort ebenfalls vorkommenden Fischotter und Biber auswirken?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Sachverhalt, dass für diesen Eingriff keine zumutbare Alternative mit geringerer Beeinträchtigung für das wertvolle Europäische Vogelschutzgebiet Lewitz geprüft wurde?

Teilt sie die Auffassung, dass eine solche Prüfung im Sinne des § 34 Absatz 3 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz zwingend durchzuführen ist?

15

Gab es in den vergangenen 100 Jahren Überschwemmungen, Dammbrüche etc. in dem Gebiet, bzw. mit welchen Überschwemmungen, Flutwellen etc. ist in den nächsten Jahrzehnten statistisch zu rechnen?

16

a) Inwieweit existieren in der direkten Umgebung der Wasserstraße Abflussmöglichkeiten (Polder etc.) für sich eventuell bildendes Hochwasser, und mit welchem Gefährdungspotenzial ist nach Auffassung der Bundesregierung bei einem auftretenden Hochwasser zu rechnen?

16

b) Ist der Hochwasserschutz bereits heute gewährleistet?

17

Ist entlang des Störkanals im Hinblick auf den Hochwasserschutz als Landesaufgabe und die Erhaltung der Wasserstraße als Bundesaufgabe eine Abstimmung erfolgt, und wie sieht die genaue Kostenaufteilung zwischen Bund und Land aus?

18

Inwieweit steht die o. g. Baumaßnahme in Konkurrenz zur regionalen touristischen Entwicklung, und mit welchen Konsequenzen für den Tourismus wird gerechnet?

19

Steht die Bundesregierung bzgl. möglicher negativer touristischer Folgen aufgrund der Sanierungsmaßnahmen in Kontakt mit den Städten, Gemeinden und dem Landkreis vor Ort, und wenn ja, mit wem, und mit welchen Ergebnissen?

Berlin, den 17. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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