Ziele des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thea Dückert, Priska Hinz (Herborn), Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Anna Lührmann, Omid Nouripour, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Jahr 2007 beginnt eine neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF), die den Zeitraum bis 2013 umfasst. Mit der Verordnung des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds wurde im Vergleich zur abgelaufenen Förderperiode ein neues Schwerpunktsystem entwickelt, das von Bund und Ländern in ihren Programmen zur Verwendung der ESF-Mittel beachtet werden muss. Mittel des Europäischen Sozialfonds haben in der Vergangenheit den Handlungsspielraum von Bund und Ländern erheblich erweitert. Allein im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales standen in der Förderperiode 2000 bis 2006 durch den ESF zusätzlich 3,5 Mrd. Euro für Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.
Die umfangreichen Fördermittel der EU können in der jetzt begonnenen Förderperiode den EU-Verordnungen zufolge dazu genutzt werden, um innovative Förderansätze zu ermöglichen und zu unterstützen, und dies in so unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel dem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt für besonders Benachteiligte, der Erhöhung der Beteiligung am Arbeitsmarkt von Älteren, dem verbesserten Zugang von Frauen zu Beschäftigung oder der Reform der Aus- und Weiterbildungssysteme.
Dem ersten Entwurf des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSRP) für die Bundesrepublik Deutschland zufolge beabsichtigt die Bundesregierung für die Förderperiode 2007 bis 2013, sich an den in den EU-Verordnungen u. a. genannten Schwerpunkten „Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“, „Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen“ sowie „Verbesserung des Humankapitals“ zu orientieren.
Die Bundesregierung hat trotz bereits begonnener Förderperiode noch kein operationelles Programm vorgelegt, in dem die Schwerpunkte verbindlich benannt und mit eigenen strategischen Zielen und Handlungsfeldern des Bundes verbunden werden. Die im Entwurf des NSRP angekündigte Verankerung des Gender Mainstreamings als Querschnittsthema und die Berücksichtigung der Erkenntnisse der Gemeinschaftsinitiative EQUAL bezüglich Zielgruppen, Innovations- und Experimentiermethoden und Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen sind noch ohne Konkretisierung. Anders als die operationellen Programme einiger Bundesländer liegt das Programm des Bundes der EU-Kommission noch nicht zur Prüfung vor, die Förderfähigkeit auf Ebene des Bundes ist damit trotz bereits begonnener Förderperiode nicht gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
In welcher Höhe stehen dem Bund Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode insgesamt und pro Haushaltsjahr zur Verfügung?
In welcher Höhe stehen den einzelnen Bundesländern Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode insgesamt und pro Haushaltsjahr zur Verfügung?
Nach welchen Kriterien erfolgte die Aufteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern?
Wie verteilen sich die Fördermittel des ESF, die dem Bund für die neue Förderperiode zur Verfügung stehen, auf die Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien?
In welcher Höhe sind für die Verwendung der Fördermittel des ESF nationale Kofinanzierungsmittel notwendig, und in welchem Umfang sind diese in Bezug auf die ESF-Mittel, die dem Bund zur Verfügung stehen, bereits in den Einzelhaushalten der betroffenen Bundesministerien eingestellt?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung das operationelle Programm (OP) des Bundes für die Verwendung der ESF-Mittel des Bundes für 2007 bis 2013 vorzulegen?
Welche Bundesministerien sind an der Erarbeitung des OP des Bundes beteiligt und welches ist insgesamt federführend?
Wann und wie wurden die Sozialpartner, regionale und lokale Behörden wie z. B. die Arbeitsgemeinschaften sowie Akteure der Gleichstellungs-, Integrations-, Bildungs- und Umweltpolitik beteiligt?
Wie wurden diese Partner ausgesucht?
Wie viele Konsultationen fanden mit den Partnern statt?
Wie sind die Stellungnahmen der Partner in das OP eingeflossen? Kann die Bundesregierung dazu Beispiele nennen?
Wurden die Partner über das Ergebnis informiert?
Wird die Bundesregierung auch in Zukunft einen Begleitausschuss für die ESF-Bundesprogramme einrichten, in dem die Partner regelmäßig über die Umsetzung der Programme informiert werden?
In welcher Form und wann wird der Deutsche Bundestag über das OP des Bundes unterrichtet?
Wann rechnet die Bundesregierung mit Abschluss der Prüfung des OP des Bundes durch die EU-Kommission und mit dem Beginn der Förderung in der neuen Förderperiode auf Bundesebene?
Entstehen durch das Auseinanderfallen des Beginns der Förderung auf Bundesebene und des Beginns der Förderperiode des ESF Verzögerungen oder andere Nachteile für bereits geplante bzw. beantragte Förderprojekte?
Gehen durch das Auseinanderfallen des Beginns der Förderung auf Bundesebene und des Beginns der Förderperiode Mittel des ESF verloren, die ansonsten hätten genutzt werden können?
Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung für die neue Förderperiode auf Bundesebene gewählt, und wie adressieren diese Schwerpunkte die im Nationalen Beschäftigungsplan analysierten Defizite?
Welche Bundesministerien sind für die jeweiligen Schwerpunkte federführend?
Mit welchen Aktionen und Maßnahmen werden die einzelnen Schwerpunkte über die Einzeljahre der Förderperiode hinweg untersetzt, und wie verteilen sich die bisher geplanten Aktionen und Maßnahmen auf die Bundesministerien?
Kann die Bundesregierung konkret beschreiben, wie sie die in der Verordnung der allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds geforderte Gleichstellung von Männern und Frauen in den einzelnen Schwerpunkten umgesetzt hat (Artikel 16; EG Nr. 1083/2006 vom 11. Juli 2006), und wo findet der Abbau von Diskriminierung in den einzelnen Schwerpunkten seinen Niederschlag?
Finden die Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Beschäftigung und der Abbau direkter oder indirekter Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles Berücksichtigung, und wenn ja, in welcher konkreten Form?
Werden die Erkenntnisse der Gemeinschaftsinitiative EQUAL der vergangenen Förderperiode in der neuen Förderperiode berücksichtigt und im operationellen Programm des Bundes weiterentwickelt?
Wenn ja, welche Maßnahmen aus dem alten EQUAL-Programm beabsichtigt die Bundesregierung fortzuführen?
Wenn nein, wird die Bundesregierung im Rahmen der ESF-Förderung die bessere soziale und berufliche Eingliederung von Personen mit Migrationshintergrund, die Qualifizierung von Asylbewerbern, die ausbildungs- oder berufsbezogene Sprachausbildung und den Abbau von Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt fördern?
In welcher Form werden in der neuen Förderperiode transnationale Zusammenarbeit und Kooperation auf Bundesebene gefördert werden, und mit welchen Aktionen und Maßnahmen werden sie in den einzelnen Schwerpunkten umgesetzt?
Welche Maßnahmen zur Schließung der Ausbildungsplatzlücke plant die Bundesregierung, bei denen ESF-Mittel genutzt werden? Welche Rolle spielt dabei die Förderung der Verbundausbildung?
Werden in der neuen Förderperiode ESF-Mittel zur Stärkung der Berufsorientierung und Berufsberatung eingesetzt? Falls ja, wie und wo?
Für welche Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit werden ESF-Mittel in der neuen Förderperiode eingesetzt werden?
In welcher Form wird lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung etwa durch die Verbesserung der Systeme der Aus- und Weiterbildung oder durch Maßnahmen zur Erhöhung der Teilnahme von Unternehmen und Individuen an beruflicher Weiterbildung in der neuen Förderperiode gefördert?
Unter welchen Voraussetzungen sind die derzeit unter dem Stichwort „Weiterbildungsprämie“ diskutierten Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung der beruflichen Weiterbildung mit ESF-Mitteln finanzierbar, und sind diese bereits in die Planungen für die neue Förderperiode integriert?
Werden Anstrengungen und Projekte zur besseren Förderung, Beratung und Begleitung von Existenzgründungen allgemein, von Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit und speziell von Existenzgründerinnen durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
Werden Anstrengungen und Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch besseren Zugang zu Kinderbetreuung oder innovative und flexible Arbeitszeitmodelle für Väter und Mütter, durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Anstrengungen und Projekte zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen und zur Erhöhung der Beteiligung von Geringqualifizierten am Erwerbsleben werden durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden?
Werden Anstrengungen und Projekte zur Verbesserung des Zugangs von nicht erwerbstätigen Personen zum Arbeitsmarkt, insbesondere von Berufsrückkehrern und Berufsrückkehrerinnen und so genannten Nichtleistungsbeziehern und Nichtleistungsbezieherinnen durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
Werden Anstrengungen und Projekte zur Erhöhung der Beteiligung Älterer am Erwerbsleben in der neuen Förderperiode durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form? Welche Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen sind vorgesehen?
Werden Anstrengungen und Projekte für einen besseren Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt in der neuen Förderperiode durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
Wie wird die Vernetzung relevanter Akteure auf transnationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen mit dem Ziel der besseren Einbeziehung aller in den Arbeitsmarkt in der neuen Förderperiode gefördert?
Bei welchen Schwerpunkten, Aktionen und Maßnahmen kooperieren Bund und Länder in der Verwendung ihrer jeweiligen ESF-Mittel miteinander, und wie werden Synergieeffekte beim Einsatz der Mittel sichergestellt?
In welchem Umfang ist eine wissenschaftliche Evaluierung der ESF-Förderung des Bundes während der neuen Förderperiode geplant, und in welcher Form wird diese Evaluierung genutzt werden, um in der laufenden Förderperiode zu Anpassungen und Verbesserungen des Einsatzes der ESF-Mittel durch den Bund zu gelangen? Werden die Daten hierfür geschlechtsspezifisch erfasst?
In welcher Form und in welchen Abständen wird der Deutsche Bundestag über Inhalt, Umfang, Ergebnisse und Evaluierung der ESF-Förderung des Bundes unterrichtet werden?