Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten – Umsetzung der Selbstverpflichtung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zum Nichtraucherschutz
der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Ulrike Höfken, Volker Beck (Köln), Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans Josef Fell, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) „Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“ kommt zu der Aussage, dass durch die hohe Feinstaubbelastung in Innenräumen, in denen geraucht wird, erhebliche Gesundheitsbelastungen entstehen. In der Folge sterben in Deutschland jährlich 3 300 Menschen allein an den Folgen des Passivrauchens. Durch Messungen wurde darüber hinaus festgestellt, dass die Feinstaubbelastung auch in sogenannten Nichtraucherbereichen immer noch wesentlich höher ist als in Räumen, in denen gar nicht geraucht wird.
Am 1. März 2005 hat die damalige Bundesregierung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) eine Vereinbarung zum „Nichtraucherschutz in Hotellerie und Gastronomie“ unterzeichnet. Darin verpflichteten sich der DEHOGA und seine Landesverbände auf ihre Mitgliedsbetriebe und die Gesamtbranche einzuwirken, um gemäß einem Stufenplan die Einrichtung von Nichtraucherbereichen voranzutreiben. Die Vereinbarung wurde auch getroffen, um ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie zu vermeiden.
Die erste Umsetzungsstufe trat zum 1. März 2006 in Kraft. Danach müssen mindestens 30 Prozent aller Speisebetriebe mindestens 30 Prozent ihres Planangebots für Nichtraucher bereithalten. Die Regelungen zur Überprüfung und Auswertung der Vereinbarung bleiben hingegen genauso vage wie die Ausgestaltung des Schutzes vor Passivrauchen.
Der DEHOGA teilte Ende Februar 2006 mit, 31,5 Prozent der größeren Speisebetriebe hätten die erste Stufe der Selbstverpflichtung umgesetzt.
In der Öffentlichkeit wurde jedoch kritisiert, dass die Auswertung des DEHOGA nicht den methodischen Grundsätzen einer sachgemäßen und gründlichen Evaluation genüge. Weder seien die erhobenen Daten repräsentativ, noch würden sie Auskunft darüber geben, auf welche Weise der Schutz vor Passivrauchen in den Einrichtungen jeweils umgesetzt werde. Auch ist nicht nachvollziehbar, welchen Kriterien der Schutz vor Passivrauchen genügen muss.
Zum derzeitigen Zeitpunkt bleibt daher völlig offen, ob die Vereinbarung tatsächlich im angegebenen Umfang umgesetzt wurde oder ob „Etikettenschwindel“ betrieben wurde.
Drucksache 16/1558 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie groß ist der Anteil der DEHOGA-Mitgliedsunternehmen an der Gesamtzahl der gastronomischen Einrichtungen in Deutschland?
Wie groß ist der Anteil der Einrichtungen, die nicht in den Geltungsbereich der Vereinbarung fallen (aufgeschlüsselt nach: keine Mitgliedschaft in der DEHOGA, kleiner als 75 qm oder weniger als 40 Sitzplätze, keine Speisebetriebe)?
Wie werden durch den DEHOGA Nichtraucherplätze im Sinne der Selbstverpflichtung definiert?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, auf welcher quantitativen und methodischen Grundlage der DEHOGA die erste Umsetzungsphase ausgewertet hat?
Welche Parameter und Kriterien (z. B. Messung von Schadstoffemissionen in Innenräumen) legt der DEHOGA-Bericht für die Beurteilung der Wirksamkeit des Schutzes vor Passivrauchen in Gaststätten zugrunde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Methodik der von dem DEHOGA durchgeführten Befragung und die Seriosität der damit erhobenen Daten, und hält die Bundesregierung diese Daten für repräsentativ und aussagefähig genug, um aus ihrer Sicht die Umsetzung der Vereinbarung bewerten zu können?
a) Hat die Bundesregierung die Umsetzung der Vereinbarung durch eigene Erhebungen stichprobenartig überprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung eine solche Überprüfung?
d) Wenn ja, nach welchen Kriterien?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der ersten Phase der DEHOGA-Selbstverpflichtung im Hinblick auf den postulierten besseren Schutz vor Passivrauchen?
Wie sollten aus Sicht der Bundesregierung Nichtraucherbereiche im Sinne der Vereinbarung ausgestaltet sein, damit sie einen hinreichenden Schutz vor Passivrauchen gewähren?
Wie wird die Bundesregierung auf eine verbesserte Aussagefähigkeit der DEHOGA-Auswertungen für die nächsten beiden Umsetzungsphasen hinwirken?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang die Gastronomiebetriebe spezielle Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung bisher getroffen haben, insbesondere hinsichtlich:
der Information der Gäste über bestehende Nichtraucherangebote,
der räumlichen Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen,
der Verbesserung der Be- und Entlüftungseinrichtungen?
a) Hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung begleitet und gefördert, und wenn ja, welche waren dies?
b) Wenn nein, warum ist dies bisher unterblieben?
Auf welche Weise will die Bundesregierung den Schutz vor Passivrauchen in Einrichtungen durchsetzen, die nicht in den Geltungsbereich der Vereinbarung fallen, insbesondere:
in Betrieben mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche oder weniger als 40 Sitzplätzen?
in Gastronomiebetrieben, die keine Speisebetriebe im Sinne der Vereinbarung sind?
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der Studie „Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“ des DKFZ die bloße Ausweisung von Nichtraucherbereichen für geeignet, um Gäste wirksam vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Maßnahmen der DEHOGA?
a) Welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung im Lichte der DKFZ-Studie geeignet, um auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie verstärkt vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen wirksam zu schützen?
b) Welche konkreten Untersuchungen wurden im Hinblick auf die gesundheitliche Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gastronomie durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?
Inwieweit zieht die Bundesregierung Konsequenzen für den Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz aus der DKFZ-Studie?
Plant die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen für einen verbesserten Schutz vor Passivrauchen, die über die freiwilligen DEHOGA-Maßnahmen hinausgehen?