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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entbürokratisierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Bürokratiekosten bei der Bearbeitung eines BAföG-Antrags und ihre Entwicklung zwischen 2000 und 2012, weitere Entbürokratisierung des BAföG: pauschale Anrechnung von Krankenkassenbeiträgen, Vereinfachungen bei Leistungsnachweisen; Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften, einheitliches System zur Bekanntgabe von Erlassen, Kompatibilität der von den unterschiedlichen BAföG-Softwaresystemen der Bundesländer erzeugten Daten, Einführung des Onlineantragsverfahrens, Verständlichkeit von Formularen und Bescheiden, Inhalte und Zeitplan der 25. BAföG-Novelle<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

19.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1091301. 10. 2012

Entbürokratisierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

der Abgeordneten Kai Gehring, Kerstin Andreae, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Konstantin von Notz, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im März 2010 hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Empfehlungen vorgelegt, wie das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entbürokratisiert werden kann. Abgesehen von der pauschalen Berechnung des Mietkostenzuschusses und dem Verzicht auf den Sprachnachweis beim Auslands-BAföG wurden die zahlreichen Vorschläge bisher nicht aufgegriffen. Weiterhin müssen sich Studierende, die eine Ausbildungsförderung beantragen wollen, zusammen mit ihren Familien durch eine Vielzahl schwer verständlicher Formulare und umfassender Nachweispflichten kämpfen.

In seiner Zwischenbilanz „Zwei Jahre nach dem Bericht ‚Einfacher zum Studierenden-BAföG‘ Der Nationale Normenkontrollrat zieht eine Zwischenbilanz“ von Juli 2012 signalisiert der NKR dringenden Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene und bei den Verwaltungsvorschriften. Bei den Studierenden und in den BAföG-Ämtern übten die bislang ergriffenen Maßnahmen eine noch zu wenig entlastende Wirkung aus. „Der Normenkontrollrat erwartet, dass noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine weitere Novellierung des BAföG erfolgt und die begrüßenswerten Arbeiten von Bund und Ländern an der überfälligen Neufassung der BAföG-Verwaltungsvorschriften abgeschlossen werden. Erforderlich sind darüber hinaus weitere Schritte auf dem Weg zu einer bundesweiten Einführung eines elektronisch gestützten BAföG-Antragsverfahrens in allen Bundesländern“, so das klare Fazit des NKR.

Die BAföG-Bürokratie führt nicht nur dazu, dass BAföG-Ämter laut NKR bis zu einem halben Jahr brauchen, um die Anträge zu bearbeiten, sie verursacht auch hohe Kosten. Eine Anfrage der baden-württembergischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ergeben, dass sich der bürokratische Aufwand für das BAföG in Baden-Württemberg 2002 auf 11,2 Mio. Euro belief.

Der NKR hat in seiner Zwischenbilanz vom Juli 2012 die zuständigen Stellen der Bundes- und Länderverwaltungen aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu einer weiteren Entbürokratisierung der gesetzlichen Grundlagen sowie des BAföG-Vollzugs schnellstmöglich umzusetzen. Daher ist es notwendig, Inhalt und Zeitplan der Bundesregierung zur Entbürokratisierung des BAföG zu erfahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie hoch sind die durchschnittlichen Bürokratiekosten bei der Bearbeitung eines BAföG-Antrags (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich die Bürokratiekosten für das BAföG zwischen den Jahren 2000 und 2012 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

In welchem Maß wurden die Bürokratiekosten für das BAföG durch die im Rahmen der 23. BAföG-Novelle vorgenommenen Vereinfachungen (pauschale Berechnung des Mietkostenzuschusses, Verzicht auf Sprachnachweis beim Auslands-BAföG) gesenkt?

4

Um welchen Betrag sollen die durchschnittlichen Bürokratiekosten pro BAföG-Antrag mittelfristig sinken?

5

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des NKR, Krankenkassenbeiträge pauschal anzurechnen, damit Erbringung und Prüfung des Krankenversicherungsnachweises entfallen?

Weitere Entbürokratisierung des BAföG

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach Wegfall der Vorlage des Leistungsnachweises nach dem vierten Semester, die laut NKR aufgrund der Regelstudienzeit von sechs Semestern in Bachelor-Studiengängen fraglich geworden ist?

7

Befürwortet die Bundesregierung den kompletten Wegfall der Vorlage des Leistungsnachweises in einem sechssemestrigen Bachelor-Studium oder sieht sie andere bürokratiearme Alternativen?

8

Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass es in der Phase des Übergangs zwischen Bachelor und Master zu keinem „Bruch im Antragsverfahren“ kommt (Quelle: NKR-Zwischenbilanz, „Zwei Jahre nach dem Bericht ,Einfacher zum Studierenden-BAföG‘“, S. 2)?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag von studentischer Seite, dass bei der BAföG-Beantragung für ein direkt nach dem Bachelor folgendes Master-Studium das Bachelor-Zeugnis nachgereicht werden kann und somit die Bearbeitung direkt mit Eingang des Antrags beginnen kann?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis des NKR, der alternative Leistungsnachweis durch ECTS-Leistungspunkte (ECTS = European Credit Transfer System) werde „bislang nicht einheitlich und damit eher zurückhaltend praktiziert“? Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Forderung des NKR zu eigen, dass es einer gesetzlichen Nachbesserung beim alternativen Leistungsnachweis durch ECTS-Leistungspunkte bedürfe?

11

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des NKR, statt einer einzelfallbezogenen Berechnung der nach § 82 des Einkommensteuergesetzes geförderten Altersvorsorgebeiträge (z. B. für Riester-Renten) eine Pauschalierung vorzunehmen, da die Berechnungen laut NKR einen unangemessenen Aufwand für die BAföG-Ämter bedeuten und nur einen geringen Einfluss auf die Förderhöhe haben?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des NKR nach Wiedereinführung der im Jahr 1981 abgeschafften dreimonatigen Rückwirkung des Förderantrags, was aus Sicht des NKR das Einreichen vieler unvollständiger Anträge vermeiden sowie Antragsspitzen abmildern könnte?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des NKR, dass die in den Fragen 5 bis 12 genannten Maßnahmen zur Entbürokratisierung des BAföG „keinen spürbaren Einfluss auf die Kosten des BAföG haben“, aber für die BAföG-Empfängerinnen und -empfänger eine spürbare Verbesserung bringen?

14

Wie lautet der genaue Auftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die eine Aktualisierung der rund 650 Teilziffern der Verwaltungsvorschriften zum BAföG erarbeiten soll?

Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften

15

Welche Vorgaben bezogen auf die Ziele Straffung, Widerspruchsfreiheit und Eindeutigkeit der Vorschriften wurden der Arbeitsgruppe gemacht?

16

Wem und bis zu welchem Datum soll die Bund-Länder-Arbeitsgrupe das Ergebnis ihrer Aktualisierung der BAföG-Verwaltungsvorschriften vorlegen? Welcher weitere Prozess ist dann zur Umsetzung geplant?

17

Warum gibt es keine bundesweite zentrale Datenbank zu den BAföG-Erlassen, von denen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nach Angaben des NKR jährlich zwischen 40 bis 50 erstellt?

Einheitliches System zur Bekanntgabe von Erlassen

18

Wie wird das BMBF als oberste Bundesbehörde für Ausbildungsförderung künftig sicherstellen, dass alle Erlasse allen BAföG-Ämtern bekannt gemacht werden?

19

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom NKR skizzierten Problem, dass es bei mittlerweile über 1 000 BAföG-Erlassen immer wieder zu Widersprüchen zwischen neueren und älteren Erlassen kommt?

20

Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung der Forderung des NKR nach einer Aufarbeitung und Bereinigung des Erlassbestandes sowie der Bereitstellung einer für alle betroffenen Stellen zugänglichen systematisch aufgearbeiteten Erlasssammlung auf Bundesebene nachkommen?

21

Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung bezüglich einer bundesländereinheitlichen Anwendung von § 8 BAföG, wonach diejenigen BAföG berechtigt sind, die langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben?

22

Inwiefern hat die Bundesregierung eine bundesländereinheitliche Anwendung von § 8 BAföG unterstützt bzw. plant dieses für die Zukunft, z. B. in Form von Erlassen, Auslegungsschreiben oder Informationen an die BAföG-Ämter?

23

Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhandensein von drei unterschiedlichen Softwaresystemen zur Bearbeitung des BAföG in den Ländern, und wie bewertet sie den Stand der Kompatibilität der von den unterschiedlichen Softwaresystemen erzeugten Daten?

BAföG-Software und Kompatibilität in allen Bundesländern

24

Hat eine etwaige Inkompatibilität unterschiedlicher Softwaresysteme nach Kenntnis der Bundesregierung bisher negative Folgen für Studienortwechsler verursacht?

25

Inwiefern wird die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern der Forderung des NKR Nachdruck verleihen, die Kompatibilität der von den unterschiedlichen BAföG-Softwaresystemen erzeugten Daten sicherzustellen, damit über Bundesländergrenzen hinweg die Weiterförderung bei Hochschulortwechsel oder Auslandsstudium ohne Probleme möglich wird?

26

Welche Länder planen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Einführung eines kompletten Onlineantrags beim BAföG?

Einführung des Onlineantragsverfahrens

27

Wann wird die flächendeckende Einführung des kompletten Onlineantrags beim BAföG in allen Bundesländern abgeschlossen sein?

28

Inwiefern sorgen Bund und Länder dafür, dass bei der Einführung des elektronisch gestützten BAföG-Antragsverfahrens den Anforderungen des Datenschutzes genügt wird?

29

Welche Datenschutzbeauftragten sind in die Einführung des elektronisch gestützten BAföG-Antragsverfahrens einbezogen, und wie lauten die Stellungnahmen bzw. Empfehlungen, die einzelne Datenschutzbeauftragte abgegeben haben?

30

Wie ist der Stand der Entwicklung des E-Government-Gesetzes, mit dem unter anderem die elektronische Unterschrift eingeführt werden soll, und welcher Standard bei der elektronischen Unterschrift soll gelten, damit Daten- und Fälschungssicherheit gewährleistet sind?

31

Wird es bei der Lösung im E-Government-Gesetz um eine ausschließliche Zugangsmöglichkeit per DE-Mail gehen, und weshalb hält die Bundesregierung eine solche eingleisige und voraussichtlich mit großen Akzeptanzproblemen bei den Studierenden einhergehende Lösung für ausreichend?

32

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Studierenden, die die erneute Abfrage von persönlichen Daten bei jedem BAföG-Weiterförderungsantrag für eine unnötige Bürde halten, und plant die Bundesregierung an dieser Stelle Entlastungen zugunsten der BAföG-Antragsteller?

33

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Studierendenvertretern, dass trotz Überarbeitung, Formulare und Bescheide weiterhin nicht spürbar einfacher und verständlicher geworden sind?

Verständlichkeit von Formularen und Bescheiden

34

Wann wird die Bundesregierung eine erneute Überarbeitung der bundesweit einheitlichen BAföG-Antragsformulare starten und abschließen, um die Zahl unvollständiger Anträge und aufwendiger Rückfragen zurückzudrängen und die Dauer der Antragsbearbeitung zu verkürzen?

35

In welchem Umfang werden bei einer neuerlichen Überarbeitung der BAföG-Antragsformulare die Erläuterungsfelder mit praktischen Beispielen versehen?

36

Warum hat die Bundesregierung die Vorschläge des NKR zur Entbürokratisierung des BAföG, die im März 2010 veröffentlicht wurden, abgesehen von der pauschalen Berechnung des Mietkostenzuschusses und dem Verzicht auf Sprachnachweise beim Auslands-BAföG nicht aufgegriffen?

Inhalte und Zeitplan der 25. BAföG-Novelle

37

Macht sich die Bundesregierung die Forderung des NKR nach einer 25. BAföG-Novelle noch in dieser Wahlperiode zu eigen, und welche der in den Fragen 5 bis 12 genannten Maßnahmen zur Entbürokratisierung des BAföG wird diese Novelle beinhalten?

38

Welche weiteren gesetzlichen Änderungen und Verbesserungen beim BAföG plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode in das parlamentarische Verfahren einzubringen, und wie lautet der Zeitplan (Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss, Beratung im Plenum, Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Befassung im Bundesrat etc.)?

Berlin, den 1. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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