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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Montenegro auf dem Weg in die Europäische Union

Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der EU mit Montenegro, Einschätzung des aktuellen Fortschrittsberichts der EU-Kommission, Reformbereitschaft der montenegrinischen Regierung, Probleme mit fehlenden rechtsstaatlichen Standards, Korruption, Klientelismus und organisierter Kriminalität, Stärkung der Zivilgesellschaft, Wahlrecht, Meinungs- und Pressefreiheit, gewaltsame Übergriffe, Strafverfolgung, Justizwesen, Situation von Minderheiten, Umweltbedrohungen, Rolle Montenegros im Aussöhnungsprozess auf dem Westbalkan<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1095009. 10. 2012

Montenegro auf dem Weg in die Europäische Union

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende Juni 2012 haben die Regierungschefs der Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) grünes Licht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro gegeben. Nach Slowenien, das bereits seit 2004 EU-Mitglied ist, und Kroatien, dessen Beitritt für den 1. Juli 2013 beschlossen wurde, ist Montenegro damit das dritte früher zu Jugoslawien gehörende Land, mit dem Beitrittsverhandlungen geführt werden.

Der Beitritt dieser Länder (sowie Albaniens) – und damit auch Montenegros – zur EU ist ausgesprochen bedeutsam für die Zukunft Europas. Denn die Region liegt im Herzen des Kontinents. Ohne ihren Beitritt bliebe die EU als historische Errungenschaft unvollendet. Zudem soll die Heranführung der Region an die EU-Standards die Transformation der Nachkriegsgesellschaften unterstützen.

Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration der Länder des westlichen Balkans. Deren Gelingen muss für alle am Beitrittsprozess Beteiligten höchste Priorität haben.

Von großer Bedeutung ist daher eine umfassende Vorbereitung der Beitrittskandidaten auf ihre Mitgliedschaft in der EU. Die Erfahrungen der EU mit zurückliegenden Erweiterungen zeigen, dass ein übereiltes Vorgehen zu unbefriedigenden Ergebnissen führt und die Funktionsfähigkeit der EU belastet. Eine kritische Begleitung nicht nur des montenegrinischen Beitrittsprozesses ist notwendig, um sicherzustellen, dass Reformen tatsächlich auch umgesetzt werden und die EU-Integration schlussendlich erfolgreich und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes verläuft. Das Tempo und die Dauer der Beitrittsverhandlungen werden durch die Ergebnisse der Reformen bestimmt. Eine strikte Konditionalität in allen Phasen der Verhandlungen ist die Grundlage für erfolgreiche Beitrittsverhandlungen. Die vollständige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien ist auch für Montenegro Bedingung für den Beitritt zur EU.

Der aktuelle Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission (vom 12. Oktober 2011), in dessen Kontext die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen empfahl, betont die Fortschritte, die Montenegro in zahlreichen Feldern gemacht habe. Unbestritten hat sich Montenegro bislang bemüht gezeigt, Auflagen der EU zu erfüllen. Dennoch bestätigt nicht nur die jüngste Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit (SWP) zu Montenegro, dass bis zum EU-Beitritt Montenegros noch zahlreiche Probleme angegangen und deshalb unbedingt im Zuge der Beitrittsverhandlungen thematisiert werden müssen.

So hat das Land seit über zwanzig Jahren keinen Regierungswechsel erlebt. An seiner Spitze stand bis 2010 Milo –Dukanović und dessen Partei DPS („Demokratische Partei der Sozialisten Montenegros“). Vieles spricht dafür, dass führende Persönlichkeiten um den weiterhin als Parteichef agierenden Milo –Dukanović auch nach dessen Rücktritt vom Amt des Regierungschefs politischen und ökonomischen Einfluss ausüben. Internationale und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie die Medien berichten seit Jahren über rechtsstaatliche Defizite und erhebliche Probleme mit Korruption, Klientelismus und organisierter Kriminalität. Gleichzeitig leben etwa 40 Prozent der knapp 650 000 Einwohnerinnen und Einwohner Montenegros an der Armutsgrenze.

Damit unter diesen Vorzeichen die Integration Montenegros in die EU gelingen kann, muss die EU dem Land besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Entscheidung der EU, künftig die Kapitel 23 (Grundrechte und Justiz) und 24 (Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption) im Zuge der Beitrittsverhandlungen als erste zu öffnen und als letzte zu schließen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Allein das bürokratische Abprüfen von Gesetzesreformen, das Setzen von Anreizen und das Verhängen von Sanktionen durch die EU werden jedoch nicht ausreichen, um einen gesellschaftlichen Wandel in Montenegro zu bewirken. Voraussetzung für den Erfolg der Beitrittsverhandlungen ist vielmehr eine realistische und kritische Bewertung der politischen und ökonomischen Verhältnisse, anstatt die Situation zu beschönigen, wie dies in den Bewertungen durch die EU erkennbar ist. Instrumente und Verfahren der EU müssen gegebenenfalls angepasst werden. Es gilt, die Chancen, welche der Beitrittsprozess für positive gesellschaftliche Veränderungen bereithält, zu nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Hält die Bundesregierung es für hinreichend, in den Beitrittsverhandlungen mit Montenegro die Kapitel 23 (Grundrechte und Justiz) und 24 (Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption) als erste zu öffnen und als letzte zu schließen, um die erheblichen Probleme mit fehlenden rechtsstaatlichen Standards, Korruption, Klientelismus und organisierter Kriminalität im Sinne einer gelingenden EU-Integration Montenegros zu bewältigen?

2

Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in ihrem aktuellen Fortschrittsbericht zu Montenegro vorgenommenen Bewertungen hinsichtlich der Fortschritte des Landes bei der Durchführung notwendiger Reformen, und wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die tatsächliche Umsetzung rechtsstaatlicher Reformen sowie die nachhaltige Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität durch die zuständigen Stellen in Montenegro?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beweggründe einiger EU-Mitgliedstaaten, sich skeptisch gegenüber der Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro zum jetzigen Zeitpunkt zu äußern?

4

Hält die Bundesregierung es für geeignet, anhand der bloßen Anzahl von parlamentarischen Anfragen, Anhörungen und Berichtsdiskussionen die Kontrollfunktion des Parlaments zu beurteilen, wie dies in den Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission unter anderem übliche Praxis ist, und falls ja, wie begründet sie diese Ansicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Reformbereitschaft der montenegrinischen Regierung, angesichts der Tatsache, dass Angehörige der Regierungskoalition am 26. Juni 2012 in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in einer konzertierten Aktion zahlreiche Änderungsanträge zum Monitoringbericht über Montenegro mit dem Ziel einbrachten, kritische Passagen zu Verstößen gegen Medienfreiheit und Minderheitenrechte aus der Resolution zum Monitoringbericht des Europarates zu tilgen, Forderungen nach Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz sowie nach konkreten Maßnahmen zur Demokratisierung des Wahlrechts zu beseitigen und das Monitoringverfahren vorzeitig zu beenden?

6

Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in ihrem Fortschrittsbericht zu Montenegro vorgenommene Bewertung, dass die Freiheit der Meinungsäußerung in Montenegro insgesamt respektiert wird und zahlreiche Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt wurden, und wenn ja, welche Bedeutung misst die Bundesregierung den vielen Fällen von Drohungen und Attacken gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten, deren mangelnder juristischer Aufarbeitung sowie den weiterhin rechtskräftigen Verurteilungen von Journalistinnen und Journalisten unter anderem wegen Verleumdung bei (vgl. unter anderem Monitoringbericht des Europarates 2012)?

Worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass der Hauptschuldige am Mord an Dusko Jovanovic, Redakteur und Miteigentümer der regierungskritischen Tageszeitung „Dan“, seit mehr als acht Jahren nicht ermittelt und rechtskräftig verurteilt werden konnte, und erachtet die Bundesregierung die Maßnahmen der montenegrinischen Justiz zur Aufklärung des Verbrechens als ausreichend?

In welcher Weise waren deutsche Behörden an den Ermittlungen zum Todesfall Dusko Jovanovic beteiligt, und in welcher Weise flossen die Erkenntnisse der deutsche Seite in die Untersuchungen der montenegrinischen Behörden ein?

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine freie Berichterstattung in den montenegrinischen Medien auch bei politisch sensiblen Themen möglich, wenn die Beauftragte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für Medienfreiheit, Dunja Mijatović, mehrere Brandanschläge auf Firmenwagen der regierungskritischen Tageszeitung „Vijesti“ im Juli und August 2011 als Einschüchterung von Journalistinnen und Journalisten wertet, welche entgegen den Interessen von mächtigen Personen an der Aufdeckung von Fakten arbeiten (vgl. OSZE, 29. August 2011)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die polizeiliche und juristische Aufarbeitung der Brandanschläge?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die polizeiliche und juristische Aufarbeitung des gewaltsamen Überfalls auf die Journalistin der Tageszeitung „Vijesti“, Olivera Lakivić, welche zuvor bedroht wurde, sie und ihre Familie seien in Gefahr, wenn Olivera Lakivić ihre Berichterstattung über die Tabakplantage Tara nicht einstelle (vgl. Pressemitteilung der OSZE, 8. März 2012)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall des Journalisten Petar Komnenic, welcher Anfang 2011 zur Zahlung einer Geldstrafe wegen Verleumdung verurteilt wurde, nachdem er über die heimliche Überwachung von Richtern durch Regierungsangehörige berichtete, und der, nachdem er sich weigerte, diese zu zahlen, im April 2012 zu vier Monaten Haft verurteilt wurde, obwohl die Strafbarkeit von Verleumdung zwischenzeitlich aufgehoben worden war (vgl. Radio Free Europe/Radio Liberty, 19. April 2012)?

Hat die Bundesregierung gegenüber Montenegro gegen die Inhaftierung Petar Komnenics protestiert, und wenn nein, warum nicht?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in staatlichem Besitz befindliche Zeitungen und öffentliche Rundfunkanstalten häufig einseitig zugunsten der montenegrinischen Regierung und ihr nahestehenden Parteien berichten, wie u. a. die OSZE in ihrem Wahlbeobachtungsbericht zur montenegrinischen Parlamentswahl 2009 mit Blick auf das Fernsehen kritisierte?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die seit 2002 trotz eines entsprechenden Gesetzes unterlassene Privatisierung der in Staatsbesitz befindlichen Tageszeitung „Pobjeda“ (vgl. Monitoringbericht des Europarates 2012)?

8

Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Funktionsweise und der Arbeit des für die Selbstregulierung der Medien zuständigen Gremiums in Montenegro?

9

Welche Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE und der Venedig-Kommission des Europarats wurden bei der im Jahr 2011 verabschiedeten Änderung des Wahlgesetzes in Montenegro noch nicht umgesetzt, und inwieweit beeinträchtigt dies die Legitimität, Unabhängigkeit oder Funktionsfähigkeit der Parlamente auf staatlicher und kommunaler Ebene (vgl. Monitoringbericht des Europarates 2012)?

10

Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Unabhängigkeit der montenegrinischen Justiz, insbesondere hinsichtlich der geltenden Verfahrensregeln zur Ernennung von Richterinnen und Richtern und bezüglich Transparenz und sachlicher Nachvollziehbarkeit, der seit der Einsetzung eines hierfür zuständigen Gremiums im Jahr 2007 erfolgten Ernennungen, und welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass eine entsprechende Verfassungsrevision zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz durch Änderung des Verfahrens für die Richterernennung immer noch nicht vom montenegrinischen Parlament beschlossen wurde?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsfähigkeit der montenegrinischen Justiz hinsichtlich der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel angesichts der Tatsache, dass der diesjährige Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die unzureichende Finanzierung des Justizsektors als eine wesentliche Ursache rechtsstaatlicher Defizite identifiziert?

12

Wie schätzt die Bundesregierung die fachliche Qualifikation des montenegrinischen Justizpersonals ein, und wird sie sich – angesichts der Tatsache, dass der diesjährige Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates das Fehlen kompetenten Personals sowie unzureichende Fortbildungsmaßnahmen und Ausbildung der Richter, insbesondere in Bezug auf die Reform der Strafprozessordnung und die Implementierung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, beklagt – dafür einsetzen, diese durch Weiterbildungs- und Austauschprogramme nachhaltig zu verbessern?

13

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro, eine umfassende Beobachtung und kontinuierliche Begleitung von Ermittlungen und Gerichtsverfahren nicht nur im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen durch die EU durchzuführen (vgl. Solveig Richter, SWP-Aktuell 36, Juni 2012)?

Wenn nein, warum nicht?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es in Montenegro auch im regionalen Vergleich und angesichts der Tatsache, dass die Regierungspartei DPS (Demokratische Partei der Sozialisten Montenegros) und ihr Vorsitzender Milo –Dukanović seit über 20 Jahren die politische Szene beherrschen, erheblich an wirtschaftlicher Transparenz und politischem Wettbewerb mangelt, und dass dies Korruption, Patronage und Nepotismus in den staatlichen Institutionen Montenegros begünstigt (vgl. Solveig Richter, SWP-Aktuell 36, Juni 2012)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den in den Medien erhobenen Vorwurf, die zweitgrößte Privatbank Montenegros (Prva Banka CG) habe jahrelang einen Großteil ihrer Kredite an Mitglieder der Familie des langjährigen Regierungs- und Staatschefs und heutigen Vorsitzenden der Regierungspartei Milo –Dukanović sowie an dessen Familie nahestehende Personen und Firmen vergeben, und sieht die Bundesregierung die Gefahr von Interessenkonflikten oder Anzeichen für die Veruntreuung von Staatsgeldern angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Einlagen der Prva Banka CG überwiegend um öffentliche Gelder handelt und die genannten Familienmitglieder einschließlich Milo –Dukanović selbst direkt oder über in ihrem Eigentum befindliche Firmen die Mehrheit der Anteile der 2006 privatisierten Bank halten (vgl. u. a. BBC, 29. Mai 2012)?

Sieht die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, dass der Gouverneur der Zentralbank Montenegros, Ljubisa Krgovic, im Jahr 2010 durch das frühere Vorstandsmitglied der Prva Banka CG, Radoje Zµugi ́c, ersetzt wurde, nachdem die Zentralbank unter Ljubisa Krgovic im Jahr 2009 die Möglichkeiten der Prva Banka CG zur Kreditvergabe beschränkt hatte (vgl. Reuters, 21. Februar 2011), eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Zentralbank?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe sowie die polizeilichen und juristischen Konsequenzen der Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, welche die Nichtregierungsorganisation MANS im Juli 2012 gegen den früheren Finanzminister und heutigen Premierminister Igor Luks¬i ́c, den langjährigen Staats- und Regierungschef Milo –Dukanović und den gegenwärtigen Gouverneur der Zentralbank Radoje Zµugi ́c, gestellt hat, und was ist nach Ansicht der Bundesregierung der Grund dafür, dass nach Öffentlichwerden der genannten Vorgänge nicht von Amts wegen ermittelt wurde?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den von der montenegrinischen Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, der wegen des Schmuggels von ca. 2,7 Tonnen Kokain international gesuchte Da. S. und sein Bruder Du. S hätten über die Konten des auf ihren Namen registrierten Unternehmens „Mat Company“ bei der Prva Banka CG, die sich mehrheitlich im Besitz von Mitgliedern der Familie Milo –Dukanovićs befindet, sowie bei einer montenegrinischen Tochtergesellschaft der Kärntner Hypo-Alpe-Adria mehr als 21 Mio. Euro aus dem Schmuggelgeschäft gewaschen (vgl. Der Standard, 19. Mai 2011)?

17

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die italienische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den damaligen montenegrinischen Ministerpräsidenten Milo –Dukanović wegen des Verdachts, dieser habe als Hauptverantwortlicher durch langjährigen Zigarettenschmuggel über Montenegro der EU erheblichen Schaden in Millionenhöhe zugefügt, im Jahr 2009 eingestellt hat?

Wurden die Ermittlungen gegen Milo –Dukanović nach Kenntnis der Bundesregierung nach dessen Rücktritt vom Amt des Ministerpräsidenten Ende 2010 in Italien oder in Montenegro erneut aufgenommen oder ist dies beabsichtigt?

18

Welche Informationen hat die Bundesregierung über Ermittlungen in Deutschland oder Montenegro wegen des Verdachts auf Zahlung von Bestechungsgeldern in Höhe von 7,35 Mio. Euro an montenegrinische Regierungsmitglieder durch die Tochter der Deutschen Telekom AG, Magyar Telekom, beim Erwerb der Telekom Crne Gore A.D. – vor dem Hintergrund, dass die amerikanische Börsenaufsicht nach Vergleichszahlungen in Höhe von insgesamt 95,16 Mio. US-Dollar ein entsprechendes Verfahren einstellte (vgl. FOCUS Online vom 30. Dezember 2011, www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/korruptionsklage-telekom-zahlt-in-usa-millionenstrafe_aid_698223.html) – und hält die Bundesregierung den zu diesem Fall eingesetzten Untersuchungsausschuss des montenegrinischen Parlaments für geeignet, um die Vorwürfe nicht nur politisch sondern auch juristisch umfassend aufzuklären?

19

Was unternimmt die Bundesregierung, um die juristische Aufarbeitung der in den vorhergehenden Fragen genannten Vorwürfe gegen Milo –Dukanović und andere Mitglieder der früheren und gegenwärtigen Staatsführung Montenegros im Rahmen des EU-Beitrittsverfahrens zu ermöglichen?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gewaltsamen Übergriff auf das Mitglied des montenegrinischen Parlaments und Vorsitzenden der Oppositionspartei PZP (Bewegung für den Wandel), Nebojs¬a Medojević, nachdem dieser öffentlich über die Verwicklung eines Polizeichefs in Schmuggel und Korruption berichtete, und dessen juristische Aufarbeitung (vgl. Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Doc. 12952, 8. Juni 2012)?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichterstatters des Europäischen Parlaments für Montenegro, Charles Tannock, wonach die Nutzung des Euro als Landeswährung, ohne dass Montenegro Mitglied der Eurozone ist, Geldwäsche in besonderem Maße begünstige, da die montenegrinischen Banken nicht zur Registrierung der Herkunft der Banknoten verpflichtet seien (Interview mit www.euractiv.com, 19. Mai 2010), und wie kann die EU im Beitrittsprozess die strukturelle Begünstigung von Geldwäsche in Montenegro nach Meinung der Bundesregierung abbauen?

Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung die Nutzung des Euro als Landeswährung auf den Beitrittsprozess Montenegros, und könnte die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt des Beitritts des Landes zur EU die Einführung einer übergangsweise genutzten eigenen Währung notwendig machen, bis die Maastricht-Kriterien erfüllt sind und der Beitritt zur Eurozone erfolgen kann?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen im Erweiterungsprozess Montenegros?

Würde aus Sicht der Bundesregierung die Glaubwürdigkeit des Beitrittsprozesses und die Legitimation notwendiger Reformen in der Bevölkerung Montenegros dadurch erhöht, indem die Regierung Montenegros die montenegrinische Zivilgesellschaft in den Beitrittsprozess stärker einbindet und mit ihr eine öffentliche Debatte über Fortschritte in den Verhandlungen und über die Umsetzung der Reformen führt?

23

Wird sich die Bundesregierung für gezielte Maßnahmen der EU zur Stärkung von Personen aus dem Umfeld der montenegrinischen Justiz, Polizei, Medienberichterstattung und Nichtregierungsorganisationen, welche gegen Korruption, Klientelismus und organisierte Kriminalität vorgehen und für Bürgerrechte eintreten, einsetzen, und was könnten nach Ansicht der Bundesregierung geeignete Maßnahmen sein (vgl. etwa den Vorschlag Solveig Richters, geeignete Akteure gezielt mit EU-Mitteln, etwa aus dem Instrument für Heranführungshilfe, IPA, zu fördern; SWP-Aktuell 36, Juni 2012)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) und ihrer Rechte in Montenegro?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Regierung Montenegros sich bislang unzureichend um eine Verbesserung der rechtlichen Situation von LGBT bemüht hat, und wie bewertet sie insbesondere etwaige Fortschritte Montenegros bei der Bekämpfung von Homophobie, bei der Strafverfolgung von gegen LGBT gerichteter Hasskriminalität (insbesondere was den Abschluss von Prozessen und die Verurteilung von Angeklagten angeht) oder bei der Überarbeitung von Gesetzestexten und Lehrmaterialien?

Welche Anzeichen sieht die Bundesregierung dafür, dass die montenegrinische Regierung sich aktiv für die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit und der Sicherheit der Teilnehmenden einer geplanten Pride Parade im Jahr 2013 einsetzen wird, nachdem sie in der Vergangenheit nicht aktiv wurde, als am 17. Mai 2011 Teilnehmende einer Versammlung anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie gewaltsam attackiert wurden und die Planungen für eine Pride Parade daraufhin von den Veranstaltern abgebrochen werden mussten (vgl. Balkan Insight, 17. Mai 2011; Monitoringbericht des Europarates, 8. Juni 2012), und wie wird sich die Bundesregierung bilateral oder auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass eine solche Parade erstmalig in Montenegro stattfinden kann?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die soziale und rechtliche Situation der Tausenden Vertriebenen und intern Vertriebenen aus Albanien, Kosovo, Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina in Montenegro, und erachtet sie insbesondere die Maßnahmen, welche die montenegrinische Administration zur Legalisierung deren Aufenthaltsstatus ergreift, als ausreichend (vgl. Monitoringbericht des Europarates, 8. Juni 2012)?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Montenegros im Aussöhnungsprozess auf dem westlichen Balkan, und wie bewertet sie die Beziehungen Montenegros zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien und Serbien?

27

Welche Anstrengungen unternimmt die Regierung Montenegros nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Lebensbedingungen der Roma, Aschkali und Ägypter zu verbessern und insbesondere, um deren strukturelle Nachteile beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie ihre anhaltenden Diskriminierungen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen und ihre mangelnde Repräsentation in Politik und öffentlichem Dienst zu überwinden?

Sind auf diesen Gebieten seit Verleihung des EU-Kandidatenstatus an Montenegro im Jahr 2010 de facto Verbesserungen festzustellen, insbesondere was die Arbeitslosenzahlen und den Zugang zu Bildung der Roma, Aschkali und Ägypter betrifft?

Liegen der Bundesregierung statistische Daten vor, die Hasskriminalität gegen Angehörige dieser Personengruppe in Montenegro betreffend, und was weiß die Bundesregierung über die Aufklärung, strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Gewalttaten gegen Roma, Aschkali und Ägypter durch die montenegrinischen Behörden?

28

Für wie ausreichend erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Umweltkatastrophe in Ungarn im Oktober 2010, bei der nach einem Dammbruch hochgiftiger Rotschlamm aus der Aluminiumproduktion die Lebensräume von Menschen und Tieren und zahlreiche Flüsse hochgradig verseuchte, die Sicherungsmaßnahmen an der Rotschlammdeponie des montenegrinischen Aluminiumwerkes KAP, das sich in der Nähe des Flusses Moraa befindet, welcher wenige Kilometer südlich des Werkes in den Nationalpark Skutarisee, das größte Trinkwasserreservoir der Balkanregion, mündet und dessen wichtigsten Zufluss darstellt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Aluminiumwerkes KAP und diesbezügliche Pläne zur Rückverstaatlichung des Unternehmens?

Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen für Montenegro im Falle einer Insolvenz des Werkes, welches den größten Arbeitgeber und Exporteur des Landes darstellt, ein?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Fortschreiten der Pläne der montenegrinischen Regierung, entlang des Flusses Moraa mehrere Staudämme zur Elektrizitätsgewinnung zu errichten (vgl. Balkan Insight, 10. November 2011), und teilt die Bundesregierung die Einschätzung internationaler wie montenegrinischer Umweltschutzorganisationen, der Bau der Dämme könne die Biodiversität des Skutarisees sowie des Flusses selbst erheblich gefährden und sei zudem mit der Überflutung von bewohntem Gebiet und Hunderter Häuser verbunden (vgl. unter anderem WWF, 18. Oktober 2011)?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Korruption im Bereich Umwelt in Montenegro?

Berlin, den 9. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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