Anlagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern beim Netzausbau
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende September 2012 hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, angekündigt, Bürgerinnen und Bürger an den Gewinnen aus dem Bau von neuen Stromleitungen zu beteiligen. Mit einer sogenannten Bürgerdividende sollen die Menschen die Möglichkeit haben, sich mit ihrem Kapital zu einem festen Zinssatz zu beteiligen. Investitionen sollen bereits ab 500 Euro möglich sein. Die Anteile sollen dabei vorrangig den Eigentümern von Grundstücken oder den Bewohnern von Gemeinden angeboten werden, die vom Netzausbau betroffen sind. Aber auch der Allgemeinheit soll eine Beteiligung offenstehen. Weitere Details sind bisher nicht bekannt, ebenso wenig wie der Stand der Debatte innerhalb des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche konkreten Schritte sind für die Implementierung der „Bürgerdividende“ beim Netzausbau vorgesehen?
Die Änderung welcher Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.) ist hierfür erforderlich?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?
Sollen die Bürgerinnen und Bürger sich nur am Ausbau der Übertragungsoder auch der Verteilnetze beteiligen können, und wenn ja, warum?
In welchem Rechtsverhältnis werden die Anteilseigner durch den Ankauf von Anteilen zum Netzbetreiber stehen?
Ist es vorgesehen, dass Bürgerinnen und Bürger sich gezielt an einzelnen Projekten des Netzausbaus oder an dem gesamten Netzausbau eines Netzbetreibers oder aller Netzbetreiber oder an den Netzbetreibern selbst beteiligen können?
Welche Beteiligungsform (Aktiengesellschaft, Genossenschaften, GmbHs etc.) für Bürgerinnen und Bürger möchte die Bundesregierung durch die „Bürgerdividende“ ermöglichen?
Sollen Bürgerinnen und Bürger neben der rein finanziellen Beteiligung am Netzausbau über die Beteiligung auch Einfluss auf die Unternehmen und Projekte des Netzausbaus ausüben können, und wenn ja, wie soll dies möglich sein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Wie hoch soll nach den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung der Anteil der Bürgerbeteiligung am Gesamtkapital maximal sein können?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung die Realisierung von Netzausbauprojekten vor allem im Verteilnetzbereich auch ausschließlich in Bürgerhand, z. B. in Form von Genossenschaften, möglich sein?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie soll dies rechtlich verankert werden?
Von welchem Gesamtvolumen geht die Bundesregierung bei der Implementierung einer „Bürgerdividende“ beim Netzausbau aus?
Mit welcher Spannbreite einer Rendite für die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung am Netzausbau rechnet die Bundesregierung?
Wie soll diese Rendite in Relation zu den von der Bundesnetzagentur festgelegten Renditen für die Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen stehen?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „lokale Bevölkerung“, die nach Ankündigung von Bundesumweltminister Peter Altmaier „bevorzugt“ (siehe u. a. manager magazin vom 30. September 2012) Anteilseigner werden können?
Welche konkreten Vorteile soll die „lokale Bevölkerung“ gegenüber der übrigen Bevölkerung bei der Beteiligung am Netzausbau haben?
Wie sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Anteilseigner geschützt und die Risiken minimiert werden?
Welche konkreten Risiken tragen die Bürger bzw. Anteilteilseigner etwa bei Leitungsausbauverzögerungen oder Schadensfällen?
Unterstützt die Bundesregierung die Initiative von einzelnen Übertragungsnetzbetreibern (u. a. TenneT TSO GmbH), die eine Eigenkapitalbeteiligung von Bürgern an konkreten Leitungsbauprojekten vorsieht?
Unterstützt die Bundesregierung einen möglichen Einstieg des USamerikanischen Unternehmens Anbaric Transmission als Anteilseigner oder auch Netzbetreiber etwa durch eine Beteiligung am Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO GmbH?
Strebt die Bundesregierung selbst an, als Bund Anteile am Stromnetz oder an den Übertragungsnetzbetreibern zu erwerben?
Gilt nach wie vor das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP verankerte Ziel der Gründung einer „unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft“?
Wenn ja, durch welche konkreten Aktivitäten soll das Ziel erreicht werden?
Wenn nein, warum nicht?