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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Kuba

Menschenrechtssituation in Kuba, Maßnahmen gegen zunehmende Repressionen und kurzfristige Inhaftierungen von Menschenrechtsverteidigern, Beiträge der deutschen Botschaft in Havanna, Umsetzung von EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, EU-Ratsarbeitsgruppe für Menschenrechte (COHOM), VN-Ausschuss gegen Folter, Reisebestimmungen für kubanische Bürger, Ratifikation der VN-Menschenrechtspakte, Religionsfreiheit, Reflexionsprozess in der EU über die künftigen EU-Kuba-Beziehungen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1124326. 10. 2012

Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Kuba

der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Angaben der Kubanischen Kommission für Menschenrechte und nationale Versöhnung (CCDHRN) ist die Zahl mutwilliger und kurzfristiger Verhaftungen und politischer Repressionen von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern durch kubanische Behörden im Jahr 2012 deutlich gestiegen. Allein für den Monat März ist von 1 158 Verhaftungen die Rede.

Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger werden ohne Angabe von Gründen festgenommen, bedroht, eingeschüchtert, in ihrer Bewegungsfreiheit begrenzt, observiert und diversen Restriktionen durch den Staat ausgesetzt. Teilweise soll es auch Gewaltanwendungen geben. Auch nach der am 23. März 2011 abgeschlossenen Freilassung von 52 im Jahr 2003 inhaftierten und zu langen Gefängnisstrafen verurteilten kubanischen Dissidenten und weiterer Gefangener kommt es immer wieder zu Übergriffen und vorübergehenden Freiheitsentzug.

Der von vielen erhoffte Umschwung in der kubanischen Menschenrechtspolitik durch die Regierungsübernahme von Raúl Castro ist nicht erfolgt. Es gibt weiterhin keine Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Politisch Andersdenkende werden von Staatsorganen überwacht und eingeschüchtert. Auch wenn die kubanische Revolution Errungenschaften im sozialen Bereich hervorgebracht hat und Menschenrechte im Bildungs- und Gesundheitsbereich im regionalen Vergleich gut umgesetzt werden, legitimiert dies nicht die Verletzung anderer Menschenrechte. Menschenrechte sind unteilbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was unternimmt die Bundesregierung auf bilateraler und auf EU-Ebene gegen zunehmende Repressionen und kurzfristige Inhaftierungen von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Kuba?

2

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung im Hinblick auf Gewaltanwendungen bei inhaftierten kubanischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern durch kubanische Sicherheitsbeamte, und über welche Kenntnisse verfügt sie speziell in den Fällen von

a) Jorge Vazquez Chaviano,

b) Niurka Luque Alvarez,

c) Diosbel Suarez,

d) Idalberto Acuña,

e) Santiago Cardoso,

f) Oswaldo Rodríguez Acosta,

g) Ramón Alejandro Muñoz González,

h) Sonia Garro,

i) Calixto Martínez Arias,

j) Antonio Michel Lima Cruz und

k) Marcos Máiquel Lima Cruz?

3

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von der kubanischen Regierung für den 14. Januar 2013 angekündigten Reisebestimmungen für kubanische Bürgerinnen und Bürger, denen zufolge keine Ausreiseerlaubnis sondern lediglich ein gültiger Pass und ein Einreisevisum des Ziellandes erforderlich sein wird?

a) Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung eine Ausreise kubanischer Staatsbürger ab dem 14. Januar 2013 weiterhin von der Willkür der kubanischen Regierung abhangen, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die angedeuteten Einschränkungen „es werden Maßnahmen beibehalten, um das geistige Kapital, das von der Revolution geschaffen wurde, gegen den Raub der Talente durch die Mächtigen zu schützen“?

b) Wird die Bundesregierung Kubanerinnen und Kubanern ab dem 14. Januar 2013 großzügig Einreisegenehmigungen erteilen, oder wird sie diese an Bedingungen knüpfen, und wenn ja, an welche?

c) Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die neuen Reisebestimmungen auch für kubanische Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger gelten?

4

Inwiefern hat sich die Bundesregierung für eine unabhängige Untersuchung der Todesumstände des am 22. Juli 2012 ums Leben gekommenen Menschenrechtsverteidigers und Trägers des Sacharow-Preises, Oswaldo Payá Sardiñas, eingesetzt?

5

Wie hat sich die Bundesregierung angesichts der Verhaftungen des sechsjährigen Sohnes der Menschenrechtsverteidigerin Yaite Yaisneli Cruz Sosa und der zwölfjährigen Enkelin der Menschenrechtsverteidigerin Xiomara Martí Jiménez Ende August 2012 gegenüber der kubanischen Regierung im Hinblick auf § 40 der VN-Kinderrechtskonvention (Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren) positioniert (vgl. Globedia, 2. September 2012)?

6

Wie ist der aktuelle Stand des von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, geführten Reflexionsprozesses in der EU über die Möglichkeiten der zukünftigen Gestaltung der EU-Kuba-Beziehungen, und wie lautet die deutsche Position?

7

Welche Impulse setzt die Bundesregierung in der EU-Ratsarbeitsgruppe für Menschenrechte (COHOM) im Hinblick auf die Unterstützung kubanischer Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger?

8

Wann wurde die Umsetzung der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger zuletzt in der EU-Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) überprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?

9

Wie trägt die deutsche Botschaft in Havanna zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kuba bei?

a) Welche Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger hat der deutsche Botschafter in Kuba in Polizeigewahrsam oder unter Hausarrest besucht, und an welchen Verfahren gegen sie hat er als Beobachter teilgenommen?

b) Inwiefern fördert die deutsche Botschaft in Kuba den Informationsaustausch zwischen themenbezogenen VN-Mechanismen und kubanischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern?

c) Hat die deutsche Botschaft in den vergangenen zehn Jahren kubanische Menschenrechtsorganisationen zu ihren offiziellen Empfängen zum Tag der Deutschen Einheit eingeladen (bitte nach Jahren auflisten)?

d) Aus welchen Gründen hat sie zwischenzeitlich auf die Einladung einzelner Menschenrechtsorganisationen zu diesem Anlass verzichtet?

e) Hat die deutsche Botschaft Menschenrechtsorganisationen zu ihrem offiziellen Empfang zum Tag der Deutschen Einheit 2012 eingeladen, auf deren Einladung sie zuvor verzichtet hat? Falls nicht, mit welcher Begründung?

10

Wann setzt die Bundesregierung die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Kuba um? Wird bzw. werden entsprechend den EU-Leitlinien

a) eine lokale Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien ausgearbeitet,

b) jährlich eine Tagung veranstaltet, auf der Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger und Diplomaten zusammenkommen, um die örtliche Menschenrechtslage, die diesbezügliche Politik der EU und die Durchführung der lokalen Strategie zur Umsetzung der Leitlinien zu erörtern,

c) ein spezieller Verbindungsbeamter für die Pflege von Kontakten mit Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern eingesetzt, und wenn nein, inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür ein und

d) regelmäßig Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in die EU-Delegation in Kuba eingeladen?

11

Wie wirkt die Bundesregierung auf die kubanische Regierung ein, dass sie Anträge auf Besuche im Rahmen der besonderen VN-Verfahren, wie zum Beispiel der UN-Sonderberichterstatterin über Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Margaret Sekaggya, grundsätzlich akzeptiert?

12

Welche Empfehlungen im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage in Kuba von 2009 erachtet die Bundesregierung als zentral, und wie setzt sie sich konkret für deren Umsetzung ein?

13

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kubanischen Regierung dafür ein, die beiden VN-Menschenrechtspakte über zivile und politische Rechte sowie über kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rechte zu ratifizieren?

14

Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kubanischen Regierung dafür ein, dass diese den in den abschließenden Bemerkungen des VN-Ausschusses gegen Folter enthaltenen Aufforderungen nachkommt, wonach Maßnahmen zu ergreifen sind, um willkürliche Inhaftierungen, präventive Sicherungsmaßnahmen und andere Repressionen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger zu unterbinden (UN-Dok. CAT/C/CUB/ CO/2 vom 25. Juni 2012, Nr. 20)?

15

Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kubanischen Regierung für Religionsfreiheit in Kuba ein, angesichts der vermehrten Vorkommnisse, bei denen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger von Sicherheitskräften davon abgehalten wurden, an religiösen Feiern teilzunehmen (so z. B. Mitglieder der Damas de Blanco an der Feier für die „Virgen de la Merced“ am 22. und 23. September 2012)?

Berlin, den 26. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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