BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Tätigkeit der Hauptstelle für Befragungswesen des Bundesnachrichtendienstes

Standorte der Befragungsstellen, Rechtsgrundlagen, Arbeitsweise und Personalbestand, Auswirkungen auf den Verlauf des Asylverfahrens, Anzahl der seit dem Jahr 2000 befragten Personen (Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber) aus der ehemaligen UdSSR, Orte der Befragung von Asylbewerbern aus Syrien und Libyen seit Anfang 2012, Art und Umfang der Kooperation mit ausländischen Behörden, insbesondere mit Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten der USA, Großbritanniens und Israels<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

21.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1130602. 11. 2012

Tätigkeit der Hauptstelle für Befragungswesen des Bundesnachrichtendienstes

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Memet Kilic, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch seine Hauptstelle für Befragungswesen lässt der Bundesnachrichtendienst (BND) nach Deutschland eingereiste Personen verdeckt über deren Herkunftsländer ausfragen.

Viele Details sind auch nach den Antworten der Bundesregierung noch ungewiss, die sie auf frühere Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 12/996, 12/3326 und 16/2225) zu diesem Thema erteilte. Diese Antworten berücksichtigend, besteht weiterer Klärungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

An welchen Ortschaften und genauen Adressen unterhält die Hauptstelle für Befragungswesen Befragungsstellen?

2

Befragt die Hauptstelle für Befragungswesen auch abseits ihrer festen Niederlassungen Zielpersonen an nichtamtlichen Orten, z. B. in Hotels?

Wenn ja, an welchen Orten geschah dies seit dem Jahr 2000?

3

Weshalb unterhält die Hauptstelle für Befragungswesen Befragungsstellen

a) nicht in den neuen Bundesländern,

b) auf dem Gelände von sogenannten Landesaufnahmebehörden und/oder Grenzdurchgangslagern?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet die Hauptstelle für Befragungswesen

a) generell,

b) insbesondere bei Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten,

c) angesichts des grundsätzlichen Verbots inländischer Betätigung des BND und

d) zur Erfüllung welcher Aufgabe des BND?

5

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten für die Hauptstelle für Befragungswesen (bitte nach Orten und Zuständigkeitsbereichen aufschlüsseln)?

6

Wie viele Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Einwanderer aus der ehemaligen UdSSR (Aussiedlerinnen und Aussiedler, Kontingentflüchtlinge usw.) hat die Hauptstelle für Befragungswesen seit dem Jahr 2000 befragt (bitte nach Ort der Befragung, Nationalität der Befragten, Herkunftsland der Befragten und Jahr der Befragung aufschlüsseln)?

7

a) Gibt es neben der Hauptstelle für Befragungswesen andere Behörden bzw. Behördenteile, die Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Einwanderer aus der ehemaligen UdSSR (Aussiedlerinnen und Aussiedler, Kontingentflüchtlinge usw.) befragen?

Wenn ja, welche?

b) Arbeitet die Hauptstelle für Befragungswesen auch unter anderen Namen?

Wenn ja, welchen?

8

a) Nach welchen Kriterien wählt die Hauptstelle für Befragungswesen ihre Zielpersonen aus?

b) Wer entscheidet letztlich darüber, wer an welchem Ort befragt wird?

9

a) Wie gelangt die Hauptstelle für Befragungswesen an die Personal- und Kontaktdaten der befragten Personen?

b) Von wem erhält die Hauptstelle für Befragungswesen Informationen über eventuelle Zielpersonen?

10

In welcher Form erhält die Hauptstelle für Befragungswesen Informationen über eventuelle Zielpersonen (Dossier, Kopie aller verfügbaren Daten o. Ä.)?

11

Erhält die Hauptstelle für Befragungswesen nur Daten von Zielpersonen, die sich bereits bereit erklärt haben, für eine Befragung zur Verfügung zu stehen?

12

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht die Datenübermittlung von Behörden an die Hauptstelle für Befragungswesen?

13

a) In welcher Form erklären von der Hauptstelle für Befragungswesen Befragte ihre Bereitwilligkeit, für eine Befragung zur Verfügung zu stehen?

b) Geschieht diese Erklärung im Rahmen von Gesprächen, welche die Befragten als relevant ansehen für die Entscheidung über ihr Asylgesuch?

14

An welche Behörden und Stellen hat die Hauptstelle für Befragungswesen seit dem Jahr 2000 ihre Befragungserkenntnisse jeweils weitergeleitet

a) im Inland und

b) im Ausland?

15

Auf welcher Rechtsgrundlage geschah diese Datenübermittlung?

16

Befragt die Hauptstelle für Befragungswesen in Kooperation mit ausländischen Behörden?

a) Wenn ja, mit welchen?

b) Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet die Hauptstelle für Befragungswesen darüber, ausländische Behörden zu ihren Befragungen hinzuzuziehen?

c) Wenn ja, offenbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptstelle vor Beginn der Befragung die wahre Identität anwesender ausländischer Behördenvertreter und holen zu deren Beisein eine explizite Zustimmung der Befragten ein?

d) Falls die Frage 16c mit nein beantwortet wird, warum nicht?

17

Bezahlt die Hauptstelle für Befragungswesen den Befragten Aufwandentschädigungen oder Zuwendungen irgendeiner Art, und wenn ja, wie viel?

18

Welche Auswirkungen hat die Befragung durch die Hauptstelle für Befragungswesen auf den weiteren Verlauf des Asylverfahrens Befragter, beispielsweise in Form einer wohlwollenden Prüfung des Asylantrages im Nachgang zu einer Befragung durch die Hauptstelle für Befragungswesen?

19

Wie groß ist der Anteil der durch die Hauptstelle für Befragungswesen Befragten unter den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Deutschland letztlich als asylberechtigt anerkennt

a) in totalen Zahlen und

b) in Prozent?

20

In welchen Erstaufnahmeinrichtungen, Asylbewerberunterkünften und anderen Orten haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptstelle für Befragungswesen Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Syrien und Libyen befragt

a) seit Anfang 2012 bis heute und

b) generell

(bitte mit Adressangaben der Liegenschaften)?

21

a) Trifft es zu, dass die USA und Großbritannien mit der Hauptstelle für Befragungswesen kooperieren, wie es das „Journal for Intelligence, Propaganda and Security Studies“ (JIPPS) in Ausgabe 4/2010 in einem Artikel über das Tripartite Debriefing Programme (TDP) berichtet?

b) Wenn ja, wie gestaltet sich die Zusammenarbeit genau?

22

a) Waren und/oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Defense Intelligence Agency (DIA) und/oder des Defence Intelligence Staff (DIS) und/oder des British Ministry of Defense (MoD) und/oder der israelischen Dienste Mossad bzw. Shin Beth bei Interviews der Hauptstelle zugegen gewesen?

b) Wenn ja, wann, wo, und aus welchen Gründen jeweils?

c) Offenbarten diese ihre Identität gegenüber den Befragten vor Beginn der Befragungen?

23

a) Waren und/oder sind Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen anderer ausländischer Dienste bei Interviews der Hauptstelle zugegen gewesen?

b) Wenn ja, welcher, wann, wo, und aus welchen Gründen jeweils?

24

a) Arbeiten britische und/oder amerikanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den Räumlichkeiten der Hauptstelle am Hohenzollerndamm 150 in Berlin (die Tageszeitung Informant Migrant vom 25. März 2009)?

b) Wenn ja, was sind ihre Aufgaben dort?

25

a) Gaben sich bei den Befragungen anwesende ausländische Mitarbeiter des MoD, DIS, der DIA oder von Mossad bzw. Shin Beth je als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptstelle aus?

b) Benutzen diese als Legendierung falsche Ausweise und Dokumente sowie Tarnnamen?

c) Wenn die Frage 25a und/oder 25b mit ja beantwortet werden, wie lauten die Einzelheiten?

Berlin, den 2. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen