Praxis zur Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung
der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, Willi Brase, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der unerlaubte Werbeanruf bleibt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein alltägliches Ärgernis. Noch immer ist es gängige Praxis, dass Produkte und Dienstleistungen ohne Einwilligung der Betroffenen am Telefon angeboten werden. Auch fragwürdige Gewinnspiele werden weiterhin am Telefon betrieben. Mit Hilfe von kriminellen Anrufen wird versucht, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder unter Androhung von Inkassoverfahren Geldzahlungen von den Verbraucherinnen und Verbrauchern einzutreiben. Durch geschickte Gesprächsführung werden die Angerufenen überredet oder eingeschüchtert, so dass am Ende ungewünschte Verträge geschlossen werden oder aus Angst Überweisungen ohne rechtliche Verpflichtung getätigt werden.
Auch nach Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im Jahr 2009, wonach Werbeanrufe nur noch mit vorheriger Einwilligung erlaubt sind, beklagen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter über Werbeanrufe, in die sie nicht eingewilligt haben.
Nach wie vor sammeln die Verbraucherzentralen Beschwerden, um gegen diese Anbieter vorzugehen. Dabei stellen sie fest, dass Anbieter vermehrt Datenschutzerklärungen, die zur Abwicklung des Geschäftskontaktes erforderlich sind, mit Einwilligungen in Werbeanrufe koppeln. Von Anbieterseite wird so versucht, die gesetzlichen Regelungen zu unterlaufen.
Hinzu kommen weiter Anrufe mit unterdrückten Rufnummern, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Beschwerde unmöglich machen und Anrufe unter falschen Rufnummern, bis hin zu vermeintlichen Rufnummern der Bundesnetzagentur.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Beschwerden sind bei der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Werbeanrufe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 eingegangen?
Welche Maßnahmen wurden infolge der Beschwerdeverfahren bei der Bundesnetzagentur ergriffen?
Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung aufgrund der §§ 7 und 20 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch die Bundesnetzagentur in den Jahren 2009, 2010 und 2011 verhängt?
Wie viele Beschwerden sind an anderen Stellen als der Bundesnetzagentur eingegangen und mussten weitervermittelt werden?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 ein Unterlassungsanspruch von Verbraucherorganisationen oder anderen gemäß § 8 Absatz 3 UWG qualifizierten Einrichtungen und Verbänden gegenüber Anbietern unerlaubter Werbung durchgesetzt?
Wie vielen Anbietern unerlaubter Telefonwerbung sind Telefonnummern in den Jahren 2009, 2010 und 2011 entzogen worden?
Wie viele Unternehmen sind mehrfach wegen unerlaubter Telefonwerbung auffällig geworden, und welche Maßnahmen wurden daraufhin von der Bundesregierung ergriffen?
Wie viele Rufnummern wurden von der Bundesnetzagentur in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gesperrt?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Verbraucherinnen und Verbraucher präventiv vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen?
Wie geht die Bundesregierung gegen unerlaubte Anrufe mit unterdrückten und gefälschten Rufnummern vor?
Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden wegen Verstoßes gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung gemäß § 102 Absatz 2 i. V. m. § 149 Absatz 1 Nummer 17 Buchstabe c des Telekommunikationsgesetzes durch die Bundesnetzagentur in den Jahren 2009, 2010 und 2011 verhängt?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Koppelung von Datenschutzerklärungen und Einwilligungen in Telefonwerbung sowie das Verstecken von Einwilligungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Vertragsbestandteilen entgegenzuwirken?
Welche Methoden sind der Bundesregierung bekannt geworden, mit denen Unternehmen die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen zu umgehen versuchen?
Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, dass sich Unternehmen weiterhin gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern auf solche Einwilligungen berufen, obwohl diese in vielen Fällen unwirksam sein dürften?
Wie geht die Bundesregierung gegen betrügerische Anrufe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vor?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Staatsanwaltschaften aufgrund von betrügerischen Anrufen Ermittlungsverfahren aufgenommen oder abgeschlossen, und wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der volkswirtschaftliche Schaden durch unerlaubte Telefonwerbung für Glücksspiele?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden durch unerlaubte Telefonwerbung insgesamt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung weiteren rechtlichen Regelungsbedarf, um anhaltender unerlaubter Telefonwerbung entgegenzuwirken?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ressortabstimmung über den Referentenentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken fortzusetzen, und wenn ja, wann ist mit einer Befassung des Bundeskabinetts zu rechnen?
Ist es richtig, dass der in Frage 17 angesprochene Referentenentwurf vorsieht, für am Telefon abgeschlossene Gewinnspielverträge zukünftig die Textform vorzuschreiben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Formerfordernis auch auf andere Vertragstypen auszuweiten?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung für Gewinnspiele einerseits und für andere Vertragstypen wie Zeitschriftenabos, Mobilfunkoder Finanzdienstleistungsverträge andererseits?