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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Equal Pay und Branchenzuschläge in der Leiharbeit

Zahlreiche Einzelheiten zu Nachfolgetarifverträgen für Verträge der für tarifunfähig erklärten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, zu Equal Pay und vereinbarten wie ausstehenden Branchenzuschlägen sowie zur Umgehung dieser Zuschläge<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1145709. 11. 2012

Equal Pay und Branchenzuschläge in der Leiharbeit

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Während der Debatte um den Missbrauch in der Leiharbeitsbranche und der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes forderte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, die Tarifpartner der Branche auf, eine Equal Pay-Lösung zu verhandeln. Für den Fall, dass diese Verhandlungen scheitern, kündigte die Bundesministerin an, eine gesetzliche Equal Pay-Regelung auf den Weg zu bringen.

Seither ist nun über ein Jahr vergangen. Die IG Metall hat sich der Herausforderung gestellt und sich mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeitsbranche auf einen Branchenzuschlag geeinigt. Dieser sieht einen nach der Einsatzdauer gestaffelten Branchenzuschlag auf den Grundlohn – in Höhe von 15 Prozent nach einer Mindesteinsatzdauer von sechs Wochen bis 50 Prozent nach neun Monaten – vor. In der Folge haben auch die chemische Industrie, die Kunststoff verarbeitende Industrie und die Kautschukindustrie analoge Branchenzuschläge verhandelt.

Es steht außer Frage, dass die IG Metall sehr gut verhandelt hat und die Regelungen zu spürbar höheren Löhnen für die Leiharbeitskräfte führen. Dennoch muss festgestellt werden, dass die Branchenzuschläge nicht für alle Leiharbeitskräfte gleichermaßen gelten. So haben relevante Branchen noch keine Regelung vereinbart. Zudem greifen die Branchenzuschläge nicht, wenn die Leiharbeitskräfte im Betrieb weniger als sechs Wochen eingesetzt werden.

Hinzu kommt, dass die Branchenzuschläge vermutlich durch einen Tarifvertrag, der von Mitgliedsgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) verhandelt wurde, umgangen werden können. Dieser Tarifvertrag wurde im Jahr 2010 mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) geschlossen, als sich die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bereits abzeichnete.

Drucksache 17/11457 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

CGZP-Nachfolgetarifvertrag

Fragen22

1

Welche noch gültigen Tarifverträge werden in der Leiharbeit angewandt, die entsprechend der Verpflichtung aus dem Tarifvertragsgesetz dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übersandt werden müssen, und in wie vielen Unternehmen finden diese Tarifverträge nach Kenntnis der Bundesregierung Anwendung (bitte nach Branchen differenzieren)?

2

Welche Unternehmen wenden nach Kenntnis der Bundesregierung den Entgelttarifvertrag an, der zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (Rechtsnachfolger ist der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und der Tarifgemeinschaft CGZP, der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V., dem Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung – BIGD – e. V., dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) sowie der Gesundheitsgewerkschaft medsonet verhandelt und am 15. März 2010 unterzeichnet wurde (bitte nach Branchen differenzieren)?

3

Wird der in Frage 2 erwähnte Tarifvertrag in Bundesministerien oder oberen Bundesbehörden angewandt?

Wenn ja, welche Bundesministerien bzw. oberen Bundesbehörden und wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen?

4

Können die Branchenzuschläge mit dem in Frage 2 erwähnten Tarifvertrag umgangen werden?

Wenn ja, warum, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?

5

Welche Äußerungen der Bundesagentur für Arbeit und Urteile von Arbeits- und Landesarbeitsgerichten zur Tariffähigkeit der Gewerkschaften Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V., Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung – BIGD – e. V., Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) und Gesundheitsgewerkschaft medsonet sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Urteilen und Äußerungen?

6

Erwartet die Bundesregierung, dass auch der in Frage 2 genannte Tarifvertrag die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen wird, und bereitet sich die Deutsche Rentenversicherung auch personell darauf vor?

Equal Pay und Branchenzuschläge

7

Entsprechen die verhandelten Branchenzuschläge, die nach einer Einsatzdauer von sechs Wochen und dann gestaffelt greifen, aus Sicht der Bundesregierung dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie viele Beschäftigte arbeiten derzeit in der Leiharbeitsbranche, und wie viele haben Anspruch auf Branchenzuschläge (bitte nach Branchen differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11457

9

Wie ist die aktuelle Verweildauer von Leiharbeitskräften in Entleihbetrieben, und wie viele Leiharbeitskräfte kämen demnach in den Genuss von Branchenzuschlägen, wenn der Branchenzuschlag der Metallindustrie für das gesamte Bundesgebiet und alle Leiharbeitsverhältnisse zugrunde gelegt würde (bitte nach Stufen staffeln)?

10

Wie viele Vereinbarungen über Branchenzuschläge sind nach Meinung der Bundesregierung erforderlich, um alle Wirtschaftsbereiche abzudecken?

11

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus, dass die Verhandlungen über Branchenzuschläge zwischen den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) stocken und beide Gewerkschaften nach wie vor eine gesetzliche Equal Pay-Regelung von der Bundesregierung einfordern?

12

Wird die Bundesministerin für Arbeit und Soziales die im Vermittlungsausschuss angekündigte Kommission zur Findung einer Equal Pay-Lösung für alle Leiharbeitskräfte einsetzen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

13

Bleibt die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen bei ihrer Einschätzung, „Es ist inakzeptabel, dass Mitarbeiter längerfristig ein und dieselbe Arbeit machen und es dafür unterschiedliche Löhne gibt“ (25. März 2012, Reuters und Evangelischer Pressedienst), und wird sie demgemäß eine gesetzliche Equal Pay-Regelung für alle Branchen einführen?

Umgehung von Branchenzuschlägen

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass die Branchenzuschläge von den Verbänden der Leiharbeitsbranche auch in tarifungebundenen Entleihbetrieben durchgesetzt werden können, und wie wird diese Umsetzung kontrolliert?

15

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass beispielsweise ein Logistikunternehmen der Metallbranche in die Dienstleistungsbranche wechselt, um die Branchenzuschläge in der Metallbranche zu umgehen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was wird sie dagegen unternehmen, um den daraus resultierenden Lohn- und Wettbewerbsdruck zu verhindern?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung Befürchtungen, dass die Branchenzuschläge umgangen werden durch

a) den schnelleren Austausch von Leiharbeitskräften, indem die jeweilige Verweildauer verkürzt wird,

b) die Anwendung von Auslandsleiharbeitstarifverträgen,

c) gering entlohnte Vergleichsmitarbeiter und

d) die Anwendung von Scheinwerkverträgen?

17

Wird die Bundesregierung eine Evaluation der Branchenzuschläge in Auftrag geben, um Umgehungstendenzen zu identifizieren und zu quantifizieren?

Wenn nein, warum nicht, und wie soll stattdessen ein eventueller Handlungs- und Steuerungsbedarf erkannt werden?

Drucksache 17/11457 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

18

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass das Tarifgefüge in der Bundesrepublik Deutschland weiter erodiert, wenn die Branchenzuschläge umgangen und nicht in allen Branchen verhandelt werden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

Berlin, den 9. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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