Zubau der Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2013
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland gehen für das Jahr 2013 von einem stärkeren KWK-Zubau (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) aus, als im Jahr 2012. Dieser Anstieg vollzieht sich vor dem Hintergrund der jüngsten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)-Novelle bzw. deren Inkrafttreten am 19. Juli 2012. Während die ÜNB für das Jahr 2012 ein Fördervolumen von 256,6 Mio. Euro prognostizierten (200,6 Mio. Euro für KWK-Strommengen und 55,9 Mio. Euro für Wärme- und Kältenetze), gehen sie für das Jahr 2013 von einem Fördervolumen von 363,7 Mio. Euro aus (289,1 Mio. Euro für KWK-Strommengen und 73,1 Mio. Euro für Wärme- und Kältenetze sowie neue Wärme- und Kältespeicher). Insgesamt bedeutet dies eine Erhöhung des Fördervolumens von mehr als 40 Prozent. Dennoch liegt das Ausbauvolumen damit deutlich unter dem von der Prognos AG und der Berliner Energieagentur GmbH in ihrem Zwischenbericht zum KWKG aus dem Herbst 2011 prognostizierten KWK-Ausbau, welcher für die Bundesregierung die Grundlage der Gesetzesnovelle darstellte. Darin gingen die Autoren für das Jahr 2013 von einem Fördervolumen von 431 Mio. Euro aus (Szenario Sofortabschaltung 8 Blöcke/ Atomgesetz 2002). Selbst auf Basis dieses Szenarios kam der Zwischenbericht der Bundesregierung zum Ergebnis, dass das Ziel eines KWK-Anteils von 25 Prozent am deutschen Strommix bis zum Jahr 2020 verfehlt werden wird. Heute, ein Jahr später, liegen die Ausbauprognosen nun noch niedriger, was das Erreichen des Ziels auch noch unwahrscheinlicher werden lässt.
Es stellt sich angesichts dieser Entwicklung daher die Frage, ob die Verbesserungen der Förderbedingungen im Zuge der Gesetzesnovelle ausreichend gewesen sind, zumal das maximal im KWKG vorgesehene Fördervolumen von 750 Mio. Euro auch im Jahr 2013 nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft werden wird. Der KWK-Aufschlag für Haushaltskunden steigt zwar zum 1. Januar 2013 von derzeit 0,002 Cent/Kilowattstunde (kWh) auf 0,126 Cent/kWh, liegt damit aber immer noch auf sehr niedrigem Niveau. Der extrem niedrige KWK-Aufschlag im Jahr 2012 wurde von den ÜNB vor allem mit einmaligen Nachholeffekten begründet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele KWK-Anlagen mit welcher gesamten elektrischen Leistung sind nach Informationen der Bundesregierung seit Inkrafttreten der KWKG-Novelle in Deutschland in Betrieb gegangen?
Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die seit Inkrafttreten der KWKG-Novelle neu in Betrieb gegangenen KWK-Anlagen auf die vier im KWKG vorgesehenen Leistungsklassen (bitte aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die seit Inkrafttreten der KWKG-Novelle neu installierten KWK-Anlagen auf die in § 3 Absatz 2 KWKG definierten KWK-Technologien, und wie haben sich diese Zahlen gegenüber dem Vorjahreszeitraum entwickelt (bitte nach Technologie, Anzahl der Anlagen, durchschnittlicher installierter Leistung aufschlüsseln)?
Wie groß wird nach Informationen der Bundesregierung das gesamte Fördervolumen aus dem KWKG im Jahr 2012 sein, und geht die Bundesregierung nach heutigem Stand davon aus, dass die Prognose der ÜNB von 256,6 Mio. Euro eher über- oder unterschritten werden wird?
Wenn die Prognose der ÜNB nach Informationen der Bundesregierung über- oder unterschritten werden wird, wie groß wird die jeweilige Abweichung sein?
Wie konkret verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die von den ÜNB für das Jahr 2013 prognostizierten 73,1 Mio. Euro aus dem KWKG auf Projekte
a) für Wärme- und Kältenetze und
b) für Wärme- und Kältespeicher?
Wie viele Anträge auf Förderung aus dem KWKG für den Ausbau der Wärme- und Kältenetze wurden im Jahr 2012 bei der Bundesregierung bisher gestellt, und welche dieser Anträge wurden erst nach Inkrafttreten der KWKG-Novelle gestellt (bitte für beide Fragen nach Anzahl der Projekte, Größe, Höhe der Investitionsvolumen, beantragte Förderhöhe und ob positiv oder negativ beschieden aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf Förderung aus dem KWKG für den Ausbau der Wärme- und Kältespeicher wurden im Jahr 2012 bei der Bundesregierung bisher gestellt (bitte nach Anzahl der Projekte, Größe, Höhe der Investitionsvolumen, beantragte Förderhöhe und ob positiv oder negativ beschieden aufschlüsseln)?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass der von den ÜNB für das Jahr 2013 prognostizierte KWK-Ausbau (Fördervolumen 363,7 Mio. Euro) unter dem in der von der Prognos AG und die Berliner Energieagentur GmbH angefertigten Zwischenüberprüfung des KWKG aus dem Herbst 2011 prognostizierten KWK-Ausbau (Fördervolumen 431 Mio. Euro) liegt?
Geht die Bundesregierung angesichts der von den ÜNB für das Jahr 2013 prognostizierten Ausbauzahlen davon aus, dass sie ihr Ziel eines KWK-Anteils am deutschen Strommix von 25 Prozent im Jahr 2020 bei einem gleichbleibenden KWK-Ausbau erreichen wird, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass der KWK-Ausbau auch in den Jahren 2014 bis 2020 hinter den Prognosen des Zwischenberichts zurückbleiben wird, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung angesichts des im Jahr 2013 hinter den Prognosen des Zwischenberichts zurückbleibenden KWK-Ausbaus der Auffassung, dass die Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0,3 Cent/kWh für alle Anlagenkategorien zu niedrig ausgefallen ist, und wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Gründe sind nach Informationen der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass der KWK-Ausbau im Jahr 2013 hinter den Prognosen des Zwischenberichts zurückbleiben wird?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass das im KWKG vorgesehene maximale Fördervolumen von 750 Mio. Euro pro Jahr in den kommenden Jahren ausgeschöpft werden wird, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im KWKG vorgesehene Fördermaximum von 750 Mio. Euro pro Jahr angesichts des seit Jahren hinter den Erwartungen zurückbleibenden KWK-Ausbaus bestmöglich ausgeschöpft werden sollte, um das Ziel von 25 Prozent KWK-Anteil am deutschen Strommix im Jahr 2020 zu erreichen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies mit dem KWKG in der derzeit gültigen Fassung bestmöglich erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der KWK-Zuschlag für Haushaltskunden im Jahr 2013 nicht erneut, so wie im Jahr 2009, deutlich zu hoch angesetzt wird?
Welche Auswirkung hat nach Informationen der Bundesregierung die steigende KWK-Strommenge auf den Börsenstrompreis, und ist nach Informationen der Bundesregierung von ähnlichen (börsen-)strompreisdämpfenden Effekten auszugehen, wie durch die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien?