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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in Afrika

Maßnahmen Deutschlands und anderer EU-Staaten zur Abwendung geplanter Strafgesetze gegen Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle in Uganda und Nigeria, Wirkung von Sanktionen in der Entwicklungszusammenarbeit, deutsche Bemühungen gegen Strafbarkeit von Homosexualität und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kräfte gegen Homophobie in Afrika, Zusammenarbeit mit Malawi und Südafrika zur Stärkung der Rechte Homosexueller, Situation in den Ländern Nordafrikas nach dem arabischen Frühling<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1176729. 11. 2012

Strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in Afrika

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen (LSBT) ist in vielen Staaten des afrikanischen Kontinents dramatisch. Nach Angaben der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) werden homosexuelle Handlungen in 38 von 58 Staaten bzw. Territorien strafrechtlich verfolgt. In Mauretanien gilt laut Strafgesetzbuch sogar die Todesstrafe auf Homosexualität, auch wenn es keine Berichte über eine Vollstreckung gibt. In Teilen Sudans, Somalias und Nigerias gilt für muslimische Staatsangehörige die Scharia, die ebenfalls den Tod durch Steinigung für homosexuelle Handlungen vorsieht. Als einziges Land des afrikanischen Kontinents hat die Republik Südafrika Diskriminierung aufgrund sexueller Identität verfassungsrechtlich verboten und die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet. In keinem weiteren Land gibt es gesetzliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare.

Die Strafbestimmungen in den afrikanischen Staaten sind häufig auf koloniale Gesetzgebung zurückzuführen. In den letzten Jahren gibt es in verschiedenen afrikanischen Staaten Debatten um die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen. Insbesondere Uganda erhielt internationale Kritik für einen Gesetzentwurf, der bestimmte homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe ahnden wollte. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3560, sie habe sich gegenüber der ugandischen Regierung mehrfach ablehnend zu dem Gesetzentwurf geäußert und auch Konsequenzen für die Entwicklungszusammenarbeit nicht ausgeschlossen. Erschien es einige Zeit so, dass der Gesetzentwurf auch durch internationalen Druck vom Tisch sei, so ist nun eine erneute Debatte in Uganda zu beobachten. So erklärte die Parlamentspräsidentin der Republik Uganda, sie wolle noch in diesem Jahr das Gesetz zur Abstimmung vorlegen. Nach eigenen Angaben habe sie dies evangelikalen Demonstrantinnen und Demonstranten versprochen. Es sei „ein Weihnachtsgeschenk für die Christen“ in ihrem Land. Eine Koalition aus knapp 20 ugandischen Menschenrechtsnichtregierungsorganisationen, die auch mit den beiden LSBT-Nichtregierungsorganisationen (NGO) FARUG und SMUG assoziiert sind, hat sich in einem Aufruf an internationale Partner gewandt, mit der Bitte, durch diplomatische Intervention eine Verabschiedung des Gesetzes zu kritisieren und womöglich zu verhindern. Auf die öffentliche Ankündigung, Entwicklungshilfe zu kürzen, solle zunächst verzichtet werden, da befürchtet wird, dass Schwule, Lesben und Transgender in Uganda als Verursacher dieser Kürzungen dargestellt würden und mit zusätzlicher Gewalt zu rechnen sei.

Auch in Nigeria wird aktuell eine Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften diskutiert. Demnach soll neben homosexuellen Akten – die, wie beschrieben, bereits jetzt verfolgt werden – auch das Zusammenleben in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung oder der Zusammenschluss von Vereinen, Clubs und ähnlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Damit würden die Menschenrechte von schwulen, lesbischen oder transsexuellen Menschen in Nigeria nochmals drastisch eingeschränkt, wie auch die NGO „Nigerian LGBTI in Diaspora“ (LGBTI = Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersex) in einer aktuellen Pressemitteilung beklagt.

In Malawi dagegen wird aktuell über eine Aufhebung der Strafbarkeit homosexueller Handlungen debattiert. So kündigte Präsidentin Joyce Banda im Mai 2012 an, die Vorschriften im Strafgesetzbuch zu streichen. Am 5. November 2012 wurde ein Memorandum veröffentlicht, in dem die Aussetzung der Strafbarkeit verkündet wurde. Allerdings wurde der Justizminister des Landes am 9. November 2012 mit gegenteiligen Äußerungen von der britischen Zeitung „The Independent“ zitiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie bewertet die Bundesregierung die oben genannten Gesetzentwürfe in Uganda und Nigeria in Bezug auf die Menschenrechte von schwulen, lesbischen, bi- und transsexuellen Menschen?

2

Welchen Stand der Gesetzgebung haben die beiden Vorlagen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils erreicht, und wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten auf Verhinderung einer Verabschiedung?

3

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2012 unternommen, um eine Verabschiedung der Gesetzentwürfe in Uganda bzw. in Nigeria zu verhindern?

4

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung bereits in Uganda und Nigeria aufgrund der geplanten Verabschiedung der Gesetzentwürfe in der diplomatischen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gezogen?

5

Welche Konsequenzen plant die Bundesregierung im Fall einer Verabschiedung der Gesetzentwürfe in Uganda bzw. in Nigeria für die diplomatische und entwicklungspolitische Zusammenarbeit zu ziehen?

6

Plant sie eine Kürzung bzw. Streichung der Entwicklungszusammenarbeit mit einem oder beiden Staaten, insbesondere der Budgethilfe?

a) Wenn ja, über welche Kanäle plant die Bundesregierung in diesem Fall die Entwicklungsgelder umzusetzen, um sicherzustellen, dass nicht die Ärmsten den Schaden aus einer Konditionierung der Mittel ziehen?

b) Hat sie bereits im Vorfeld der Entscheidung Tranchen zurückgehalten?

7

Planen andere EU-Staaten oder die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung Streichungen oder Kürzungen in Bezug auf die Budgethilfe oder anderer Mittel der Entwicklungszusammenarbeit im Falle einer Verabschiedung der Gesetzentwürfe?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen möglicher Kürzungen von Budgethilfe oder anderer Mittel der Entwicklungszusammenarbeit auf die Situation der Menschenrechte in Uganda allgemein und der Sicherheit von LGBTI im Besonderen?

9

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Streichung von Entwicklungsmitteln zu einer Verhaltensänderung bei einer Regierung oder dem Parlament geführt hat?

Wenn ja, welche Fälle waren dies, und was waren die genauen Umstände?

10

Zu welchen Anlässen, und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3560 gegenüber den Regierungen von Uganda, Tansania, Sambia, Ghana sowie Mosambik dafür geworben, die Strafbarkeit von Homosexualität in den jeweiligen Strafgesetzen der Staaten abzuschaffen (bitte Gesprächspartner beider Seiten, Datum und Anlass aufführen)?

11

Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, Kritik an der geplanten Gesetzesverschärfung bei seinem Besuch in Nigeria Anfang November 2012 geäußert, und welche Reaktionen erhielt er von seinen Gesprächspartnern?

12

Kann die Bundesregierung bestimmte gesellschaftliche oder politische Gruppierungen – beispielsweise evangelikale Christen – als Verursacher bzw. Anstoßer der Debatte um Gesetzesverschärfungen in Uganda und Nigeria identifizieren, und wenn ja, hat die Bundesregierung eine gezielte Ansprache dieser Gruppierungen vorgenommen, um die gesellschaftliche Diskriminierung von Homosexuellen zurückzudrängen?

13

Hat die Bundesregierung diesbezüglich Kontakt mit der Deutschen Evangelischen Allianz e. V. bzw. der World Evangelical Alliance aufgenommen, um diese zu bitten, sich für die Wahrung der Menschenrechte von Homosexuellen einzusetzen, und wie ist der Gesprächsstand mit diesen NGO hierzu?

14

Hat die Bundesregierung eine koordinierte, länderübergreifende Strategie, wie sie der zunehmenden gesellschaftlichen Homophobie bzw. Homosexuellenfeindlichkeit in Afrika begegnen möchte?

Wenn ja, wie gestaltet sich diese?

Wenn nein, wieso nicht?

15

Welche flexiblen Interventionsmöglichkeiten und Unterstützungsmaßnahmen von NGO und zivilgesellschaftlichen Kräften bietet die Bundesregierung in den betroffenen Ländern an, wenn menschenrechtlich relevante Gesetzentwürfe kurzfristig auf die Tagesordnungen von Parlamenten gelangen?

16

Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der Vorbereitung von Klagen von zivilgesellschaftlichen Kräften, sollten die Gesetzentwürfe in Uganda bzw. Nigeria verabschiedet werden?

17

Stellt die Bundesregierung Mittel zur Verfügung, um Opfer von homo- bzw. transphoben Übergriffen oder Gewalttaten zu schützen?

Wenn ja, in welchen Ländern wurden welche Projekte unterstützt?

Wenn nein, wieso nicht?

18

Welche entwicklungspolitischen Projekte mit zivilgesellschaftlichen Partnern hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3560 neu aufgelegt, um in den afrikanischen Partnerländern, die Homosexualität unter Strafe zu stellen und gezielt gesellschaftliche Diskriminierungsmuster gegenüber Homosexuellen aufzubrechen?

19

Welche anderen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3560 neu ergriffen, um gezielt gesellschaftliche Diskriminierungsmuster gegenüber Homosexuellen in diesen Staaten und Territorien aufzubrechen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten des Vorstoßes von Präsidentin Joyce Banda in Malawi, die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen zu beenden, und wie unterstützt die Bundesregierung in Malawi diese Forderung?

21

Wie kooperiert die Bundesregierung mit Südafrika, um auf dem gesamten afrikanischen Kontinent die Rechte von Homosexuellen zu stärken?

22

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über mögliche Initiativen seitens Südafrikas in Bezug auf die Stärkung der Rechte von Homosexuellen auf dem afrikanischen Kontinent?

23

Wie schätzt die Bundesregierung die Situation von Homosexuellen in den Ländern Nordafrikas nach dem arabischen Frühling ein?

a) Welche Veränderungen sieht die Bundesregierung durch die Regierungsübernahme von Präsident Mohammed Mursi in Ägypten?

b) Welche Tendenzen zeichnen sich in der derzeitigen Übergangsphase in Tunesien ab?

c) Wie schätzt die Bundesregierung die Lage von Homosexuellen nach der Übernahme der Regierungsgeschäfte von Ali Seidan in Libyen im Oktober 2012 ein?

24

Welche anderen Entwicklungen im Hinblick auf die Rechtssituation von Homosexuellen und Transgendern auf dem afrikanischen Kontinent sind der Bundesregierung bekannt?

Berlin, den 29. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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