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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik

Haltung der Bundesregierung zu amerikanischen Atomwaffen in Deutschland, Diskussion um Beschaffung bewaffneter Drohnen, deutscher Beitrag zum Aufbau des NATO-Raketenabwehrsystems in Europa, Initiativen gegen Streumunition und Landminen, Abrüstung von Chemie- und Biowaffen<br /> insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.12.2012

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1176929. 11. 2012

Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik

der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Abrüstungspolitik gehört zu den Grundpfeilern deutscher Außenpolitik. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zur nuklearen Abrüstung bekannt und erklärt, dass sie sich für den Abzug der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen einsetzten will. In ihrem Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale zum Jahr 2011 setzte sich die Bundesregierung für dieses Jahr wichtige abrüstungspolitische Ziele und skizzierte hierzu Perspektiven.

Weder bei der Ausarbeitung eines neuen strategischen Konzepts der North Atlantic Treaty Organization (NATO) in Lissabon 2010 noch beim Gipfel in Chicago in diesem Jahr ist es jedoch gelungen, den Abzug der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen einzuleiten. Auch bezüglich der Umsetzung des Verbots von Landminen und Streumunition besteht weiter Handlungsbedarf. Deutsche Banken und Versicherer investieren trotz der internationalen Ächtung in die Herstellung dieser völkerrechtswidrigen Waffen. Weitere Fragen bezüglich des Engagements der Bundesregierung im Bereich Abrüstung und Rüstungskontrolle stellen sich durch die Pläne der Bundeswehr zur Beschaffung bewaffneter bzw. waffenfähiger Drohnen. Im Rahmen der Chemiewaffenkonvention ist das Ziel, innerhalb von 15 Jahren sämtliche Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht zu vernichten, nicht erreicht worden. 44 Prozent der weltweiten Chemiewaffenbestände sind noch nicht zerstört. Syrien, das dem Chemiewaffenübereinkommen noch nicht beigetreten ist, hat jüngst den Besitz chemischer Waffen zugegeben. Die Biowaffen-Konvention verfügt immer noch nicht über ein entsprechendes Verifikationsregime zur Überwachung der Einhaltung des Vertrags. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf andere Bereiche des internationalen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregimes besteht dringender Handlungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Anpassungen sind bei den für die nukleare Teilhabe in der NATO von der Bundeswehr zur Verfügung gestellten Trägersystemen vor dem Hintergrund der Modernisierung der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen (Life Extension Program – LEP) erforderlich?

2

Welche Trägersysteme sind nach den Kenntnissen der Bundesregierung in der Lage, neue US-Atomwaffen vom Typ B61-12 einzusetzen? Welche Kosten fallen nach Berechnung der Bundesregierung an, um diese Systeme an die neuen Atomwaffensysteme anzupassen?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die nukleare Teilhabe der NATO Deutschland die Mitsprache in Bezug auf die Ausgestaltung der Nuklearpolitik der NATO, einschließlich Fragen der Stationierung amerikanischer Atomwaffen in Deutschland, sichert?

a) Wenn ja, sollten dann nach ihrer Auffassung die Pläne zur Stationierung von Atomwaffen des Typs B61-12 Gegenstand politischer Beratungen in der NATO sein?

b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Frage der Stationierung der Atomwaffen des Typs B61-12?

4

Welche Initiativen unternimmt bzw. plant die Bundesregierung, um die Einbeziehung substrategischer Atomwaffen in die Verhandlungen zwischen den USA und Russland über weitere nukleare Abrüstungsschritte zu unterstützen?

5

Setzt die Bundesregierung auch nach dem NATO-Gipfel in Chicago ihre Bemühungen um den Abzug der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen fort?

a) Wenn ja, in welchen Gremien und im Austausch mit welchen Partnern?

b) Warum hat der auf dem NATO-Gipfel in Chicago vereinbarte neue Rüstungskontrollausschuss der NATO seine Arbeit noch nicht aufgenommen?

c) Welche Themen sollen nach Auffassung der Bundesregierung Gegenstand der Beratungen im Rüstungskontrollausschuss sein?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die humanitären Folgen des Einsatzes von Atomwaffen?

7

Wann sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine Konferenz über die Einrichtung einer Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten stattfinden, und welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung, um diesen Prozess zu unterstützen?

8

Befürwortet Deutschland direkte Gespräche zwischen den USA und dem Iran über eine Lösung des Nuklearkonflikts?

9

Wurde deutschen Truppen im Auslandseinsatz bisher durch den Einsatz bewaffneter Drohnen von Verbündeten Unterstützung geleistet?

Wenn ja, in welchen Fällen (Einsatzort und Anlass), durch welche Verbündete, und mit welchen Konsequenzen (Schäden, Verletzte, Tote, zivile Opfer)?

10

Welche Szenarien zum Einsatz bewaffneter Drohnen unter deutschem Kommando werden im Zuge der Debatte über die Beschaffung waffenfähiger Drohnen für die Bundeswehr seitens der Bundesregierung diskutiert? Unter welchen Umständen darf die Bundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung bewaffnete unbemannte Flugkörper zur gezielten Tötung von Individuen einsetzen?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme“, nach welchem der Einsatz bewaffneter unbemannter Systeme die Hemmschwelle zum Einsatz militärischer Gewalt in Konflikten senken kann?

Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für eine etwaige Beschaffung seitens der Bundeswehr?

12

Welche sicherheitspolitische Begründung liegen der Erwägung des Bundesministers der Verteidigung (DIE WELT vom 3. August 2012) und des Inspekteurs der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner (tagesschau.de vom 30. August 2012), zugrunde, bewaffnete Drohnen zu beschaffen? Welche Einsatzszenarien liegen diesen Erwägungen konkret zugrunde?

13

Aus welchen Gründen ist der Rückgriff auf bemannte Plattformen und Systeme im Verbund mit unbemannten Aufklärungssystemen aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) nicht ausreichend?

14

Welchen rüstungskontroll- und rüstungsexportpolitischen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf bewaffnete unbemannte Systeme, und welche Initiativen hat sie in dieser Hinsicht unternommen bzw. sind geplant?

15

Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der Einigung zur Bereitstellung von Patriot-Abwehrraketen an der türkisch-syrischen Grenze (NATO-Rat am 20. November 2012) mit der Ankündigung Deutschlands (NATO-Gipfel in Chicago am 21. Mai 2012), Patriot-Raketen als einen möglichen deutschen Beitrag zur territorialen Raketenabwehr einzubringen?

Ist die vereinbarte Bereitstellung der Patriot-Raketen an der türkischsyrischen Grenze im Zusammenhang mit einer Einplanung in das NATO-Raketenabwehrsystem bei krisenhaften Entwicklungen zu sehen (siehe Antwort der Bundesregierung vom 21. März 2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ausgestaltung des Raketenabwehrsystems der NATO auf Bundestagsdrucksache 17/9044, zu Frage 25)?

16

Für welche konkreten Szenarien und an welchen Standorten plant das BMVg, die deutschen Patriot-Raketen in das Raketenabwehrsystem der NATO zu integrieren?

17

Gab es seitens der NATO, der USA oder anderer NATO-Partner eine Anfrage bezüglich der Integration der deutschen Patriot-Raketen in das NATO-Raketenabwehrsystem, und inwiefern wurde abgestimmt, wie Letztere sich in das Gesamtsystem funktional integrieren?

18

Welche weiteren technischen und finanziellen Beiträge plant die Bundesregierung für den Aufbau des NATO-Raketenabwehrsystems in Europa zu leisten?

a) Welche Kosten fallen durch die national beizustellenden Sensoren und Effektoren an?

b) Welche Kosten fallen durch den Aufbau und den Betrieb des gemeinsam finanzierten Führungssystems an?

c) Welche weiteren Kosten kommen auf die Bundesrepublik Deutschland zu?

d) Gibt es Pläne zur Umrüstung der Fregatten? Wenn ja, welche technischen Anpassungen sind hierbei erforderlich, und wie hoch sind die zu erwartenden Kosten?

19

Inwiefern sieht die Bundesregierung ihre Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen zum Einsatz, zur Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie zum Import und Export von Streumunition (Oslo-Übereinkommen) im Einklang mit der Lagerung von Streumunition anderer Staaten auf deren Militärstützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland und im Einklang mit dem Transport von Streumunition über deutschem Hoheitsgebiet?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Lagerung amerikanischer Streumunition an US-Stützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland und über deren Transport?

a) Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung bezüglich der Lagerung von Streumunition an US-Stützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland und deren Transport über deutschem Hoheitsgebiet mit der US-amerikanischen Administration getroffen?

b) Sieht die Bundesregierung ihre Bemühungen, Länder, die nicht Vertragsstaaten sind, vom Beitritt zur Oslo-Konvention zu überzeugen, durch das Gestatten der Lagerung und des Transports von Streumunition anderer Staaten auf und über deutschem Hoheitsgebiet beeinträchtigt?

21

Welche Initiative unternimmt oder plant die Bundesregierung, um die Verbote von Streumunition und Landminen gemäß ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen umfassend umzusetzen und die von deutschen Banken und Versicherungen getätigten Investitionen in die Herstellung und Entwicklung dieser Waffen sowie die einkommensteuerliche Förderung solcher Investitionen zu unterbinden?

22

Welche Projekte im Bereich Minenaktionen einschließlich Opferhilfe plant die Bundesregierung mit jeweils welchem finanziellen Umfang und durch jeweils welche Ressorts im Jahr 2013 zu unterstützen?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die in der von ihr im Ersten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützten Resolution Effects of the Use of Armaments and Ammunitions Containing Depleted Uranium der Non-Aligned-Movement-Staaten vorgenommene Bezugnahme auf das Vorsorgeprinzip (precautionary approach) zum Gebrauch von angereichertem Uran?

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Bundeswehr selbst keine Munition mit angereichertem Uran (DU-Munition) vorhält, bereit, sich auf Grundlage des precautionary approach für ein Moratorium für den Einsatz von DU-Munition einzusetzen?

24

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung für die dritte Überprüfungskonferenz des Chemiewaffenübereinkommens, die vom 8. bis 19. April 2013 in Den Haag stattfinden wird?

25

Bis wann werden die gegenwärtigen Chemiewaffen-Besitzerstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vernichtung ihrer Chemiewaffen-Bestände abgeschlossen haben? Welche bilateralen Gespräche führt die Bundesregierung diesbezüglich mit Staaten wie z. B. Russland, die noch über 50 Prozent ihrer Bestände verfügen?

26

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der zivilen Krisenprävention zur Abrüstung von Chemiewaffen in Krisenregionen und Postkonfliktregionen?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Chemiewaffen-Bestände Syriens und anderer Staaten in der Region des Nahen und Mittleren Ostens?

a) Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen dafür ein, dass einer möglichen syrischen Nachfolgeregierung ein Angebot zur Entsorgung der Chemiewaffen-Bestände unterbreitet wird?

b) Welche Rolle sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW) bei Sicherung und Vernichtung möglicher syrischer Chemiewaffen-Bestände spielen?

28

In welcher Form wird sich die Bundesregierung für das Ziel eines internationalen Verifikationsregimes für das Biowaffenübereinkommen einsetzen?

a) Welche konkreten Aktivitäten plant die Bundesregierung, um während des Intersessional Process 2012 bis 2015 das Thema Verifikation und Compliance voranzubringen?

b) Wie hat sich die Bundesregierung in den letzten Jahren konkret an der Weiterentwicklung des sogenannten Generalsekretärsmechanismus zur Überprüfung von Einsätzen biologischer oder chemischer Waffen beteiligt?

29

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung in den Diskussionen im Intersessional Process 2012 und 2013 zu den Vertrauensbildenden Maßnahmen (VBM) unter dem Biowaffenübereinkommen?

a) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Zahl derjenigen Staaten, die an den VBM teilnehmen, erhöht werden?

b) Welche Möglichkeiten der Nutzung der erhobenen Daten (zentrale Auswertung, statistische Erhebungen, Bewertung der Datenqualität, inhaltliche Bewertung etc.) präferiert die Bundesregierung, und wie will sie diese implementieren?

30

Welche konkreten Vorschläge plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Umsetzung von Artikel X des Biowaffenübereinkommens über die Verbesserung der internationalen Kooperation bei der friedlichen Nutzung von Biotechnologie (bitte nach Förderung technologischer Zusammenarbeit – Artikel X Absatz 1 – und Verhinderung der Behinderung technologischer Entwicklung ��� Artikel X Absatz 2 – aufschlüsseln)?

Berlin, den 29. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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