BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kasachstan-Politik der Bundesregierung

Menschenrechtslage, Meinungs- und Religionsfreiheit, Streikrecht, Kritik der OSZE-Wahlbeobachtungskommission an den Parlamentswahlen, Korruption, Umsetzung des bilateralen Rohstoffabkommens, Standort der Uranbrennstoffbank der Internationalen Atomenergie-Organisation, Einhaltung des Aarhus-Übereinkommens, erneuerbare Energien, Kultur- und Bildungspolitik, EU-Zentralasienstrategie, Stand der Verhandlungen für ein neues EG-Kooperationsabkommen mit Kasachstan, Visaerleichterungen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.12.2012

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1176329. 11. 2012

Kasachstan-Politik der Bundesregierung

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Hans-Josef Fell, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit der Aufnahme bilateraler Beziehungen zwischen Deutschland und Kasachstan 1992 hat sich ein vergleichsweise enges Netz wirtschaftlicher, kultureller und politischer Beziehungen zwischen Deutschland und dem nach Fläche und Wirtschaftskraft bedeutendsten Land Zentralasiens entwickelt. Zu historischen Gründen dafür – wie der einst großen deutschen Minderheit in Kasachstan – kommen der Rohstoffreichtum Kasachstans, die strategische Lage und die selbsterklärte „multivektorale“ Außenpolitik mit der Bereitschaft, Führungsverantwortung z. B. in der internationalen nuklearen Abrüstungspolitik und in multilateralen Organisationen zu übernehmen. Während Kasachstans OSZE-Präsidentschaft (OSZE = Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) 2010 stattete die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem Land gleich zwei Besuche ab.

Allerdings haben sich die Hoffnungen auf eine demokratisch-rechtsstaatliche Entwicklung Kasachstans im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte nicht erfüllt. Seit 20 Jahren wird das Land von Präsident Nursultan Nasarbajew autoritär geführt. Im letzten Jahr haben insbesondere zwei Ereignisse in Kasachstan für internationale Aufmerksamkeit gesorgt. Zum einen das gewaltsame Vorgehen kasachischer Sicherheitskräfte gegen einen monatelang friedlichen Ölarbeiterstreik in der Stadt Shanaosen, bei dem am 16. Dezember 2011 mindestens 17 Menschen ums Leben kamen. Zum anderen die vorgezogenen Parlamentswahlen im Januar 2012, die laut OSZE erneut von demokratischen Standards weit entfernt waren.

Kurz nach diesen beiden Ereignissen lud die Bundesregierung Präsident Nursultan Nasarbajew am 8. Februar 2012 zur Unterzeichnung eines Abkommens über eine bilaterale Rohstoffpartnerschaft ein. Damit setzte sich die Bundesregierung dem Verdacht aus, wirtschaftliche Interessen über eine wertegeleitete Außenpolitik zu stellen. Zuletzt wurde dieser Eindruck bestärkt durch einen öffentlichen Auftritt des deutschen Botschafters in Kasachstan an der Europauniversität in Frankfurt (Oder), über den die „Märkische Oderzeitung“ unter dem Titel „Unerwartetes Loblied auf Kasachstan – Deutschlands Botschafter schwärmt vom autokratischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew“ berichtete (vgl. Märkische Oderzeitung vom 17./18. November 2012).

Wir fragen die Bundesregierung:

Drucksache 17/11763 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fragen29

1

Wie beurteilt die Bundesregierung allgemein die Menschenrechtslage in Kasachstan?

2

In Form welcher Dialog- und Konsultationsprozesse befindet sich die Bundesregierung in einem regelmäßigen Austausch über Menschenrechtsfragen mit Kasachstan?

Wie und über welche Zeiträume werden die Ergebnisse evaluiert?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage seit dem Ende des OSZE-Vorsitzes Kasachstans, insbesondere hinsichtlich der im Vorfeld der Übernahme des Vorsitzes gemachten Zusagen bei der Umsetzung von Verpflichtungen aus der menschlichen Dimension der OSZE?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige politische und strafrechtliche Aufarbeitung der tödlichen Schüsse auf die streikenden Ölarbeiter am 16. Dezember 2011 in Shanaosen durch die kasachischen Autoritäten, insbesondere

a) den bisherigen Verlauf des Strafprozesses gegen den am 8. Oktober 2012 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilten Oppositionspolitiker Vladimir Koslov und die Aussichten auf ein rechtsstaatlichen Standards genügendes Berufungs- bzw. Revisionsverfahren,

b) das Strafverfahren gegen den Theaterregisseur und diesjährigen Träger der Goethe-Medaille Bolat Atabajew und Berichte über die Wiederaufnahme des Verfahrens,

c) den Tod des inhaftierten Barzabai Kenzebaev im Dezember 2011, die in dem Prozess gegen Streikteilnehmer im März 2012 von den Angeklagten erhobenen Vorwürfe von Folter sowie die Weigerung der kasachischen Autoritäten, in beiden Fällen strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten,

d) den mit Bezug auf die Ereignisse in Shanaosen begründeten Verbotsantrag des kasachischen Generalstaatsanwalts vom 21. November 2012 gegen die Oppositionsgruppen Algha und Khalyk Maidany und eine ganze Reihe von Medien, darunter die Zeitungen „Vzglyad“ und „Respublika“ und die Auslandssender „K+“ und „Stan.tv“?

5

In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in den in Frage 4 genannten Fällen gegenüber der kasachischen Regierung jeweils ihre Besorgnis mitgeteilt (bitte einzeln ausführen)?

6

Unterstützt die Bundesregierung nach entsprechenden Äußerungen ihres Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Markus Löning (siehe die tageszeitung vom 10. September 2012, „Das Blutbad aufklären“) die Empfehlung der VN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay, eine internationale Untersuchungskommission für die Ereignisse in Shanaosen einzusetzen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand des „Aufstachelns zum sozialen Unfrieden“ durch Verleumdungsklagen gegen Journalistinnen und Journalisten wie u. a. Lukpan Akhmedyarov und das Blockieren von Internetseiten wie u. a. dem Bloggerforum LiveJournal?

8

Wie bewertet die Bundesregierung das neue Religionsgesetz Kasachstans von 2011, in dessen Folge viele kleinere religiöse Gemeinschaften ihren legalen Status verloren haben?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeitsgesetzgebung Kasachstans, die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in vielen Fällen u. a. das Streik- und Vereinigungsrecht untersagt?

10

In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in den in den Fragen 7 bis 9 genannten Fällen gegenüber der kasachischen Regierung ihre Besorgnis mitgeteilt?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil der OSZE-Wahlbeobachtungsmission über die vorgezogenen kasachischen Parlamentswahlen im Januar 2012, in dem das Fehlen grundlegender Voraussetzungen demokratischer Wahlen bemängelt wird?

12

Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung für eine dauerhafte politische Stabilität in Kasachstan?

13

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die politischen und ökonomischen Aktivitäten der beiden ehemaligen kasachischen Spitzenfunktionäre Mukhtar Ablyazov und Rakhat Alijev, die sich in Staaten der Europäische Union (EU) aufhalten?

Wie bewertet sie die gegen sie jeweils laufenden Strafverfahren innerhalb der EU, und welche Ermittlungen der deutschen Justiz und Steuerfahndung gibt es gegen Rakhat Alijew?

14

Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der Korruption im kasachischen Staatsapparat und der kasachischen Wirtschaft im Allgemeinen sowie im kasachischen Rohstoffsektor im Speziellen?

15

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Ermittlungen der schweizer und der italienischen Justiz in Bezug auf Schmiergeldzahlungen und Geldwäsche, in deren Zentrum jeweils der kasachische Spitzenfunktionär und Schwiegersohn von Präsident Nursultan Nasarbajew, Timur Kulibayev, steht, der einer der reichsten Männer Kasachstans und kasachischer Verhandlungsführer bei internationalen Wirtschaftsabkommen ist?

Welche Konsequenzen zieht sie aus den entsprechenden Ermittlungen?

An welchen bilateralen Gesprächen und Verhandlungen war Timur Kulibajev seit 2009 persönlich beteiligt?

16

Welche Position bezieht die Bundesregierung bezüglich Hermesbürgschaften für Geschäfte deutscher Unternehmen in Kasachstan insbesondere hinsichtlich der finanziellen Ausfälle durch den Zusammenbruch der Bank Astana Finance und der von kasachischer Seite in diesem Zusammenhang behaupteten Selbstbereicherung von Mukthar Ablyazov?

17

Inwiefern berücksichtigt das Abkommen über die bilaterale deutsch-kasachische Rohstoffpartnerschaft vom Februar 2012 aus Sicht der Bundesregierung Transparenzbelange, und wie bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der Anforderungen der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) sowie der in den USA bereits beschlossenen und den auf EU-Ebene aktuell verhandelten verbindlichen Offenlegungspflichten auf Projektebene?

18

Durch welche Vorkehrungen im Rohstoffabkommen bzw. durch welche Implementierungsmaßnahmen werden aus Sicht der Bundesregierung Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung, eine ökologische Rohstoffbewirtschaftung sowie an Unternehmensverantwortung berücksichtigt?

19

Inwiefern profitiert die kasachische Bevölkerung aus Sicht der Bundesregierung vom Rohstoffabkommen, und inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet, dass die Rohstoffeinnahmen der kasachischen Bevölkerung zugutekommen?

20

Inwiefern wird das Rohstoffabkommen den relevanten internationalen Abkommen im Bereich Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards, ILO-Konventionen (ILO = International Labour Organization), Transparenzinitiativen etc. gerecht?

a) Wie begegnet die Bundesregierung der Gefahr, dass diese internationalen Abkommen bei Projekten im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft unterlaufen werden?

b) Inwiefern wird im Rahmen des Rohstoffabkommens und in der Umsetzung der Rohstoffpartnerschaft das Recht auf freie, frühe und informierte Zustimmung der betroffenen Bevölkerung gewährleistet?

21

Durch welche Maßnahmen, Vorhaben und Vertragsabschlüsse wurde die im Februar 2012 mit Kasachstan abgeschlossene Rohstoffpartnerschaft bisher umgesetzt?

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung, und welche weiteren Umsetzungsschritte sind in Planung?

a) Mit welchen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und in welchem Umfang fand seit Abschluss des Rohstoffabkommens eine Unterstützung deutscher Unternehmen und Investitionen im Rohstoffsektor Kasachstans statt?

b) Welche Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen hat Kasachstan im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft bislang erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

Wie wird insbesondere der Transfer von Wissen und Technologie gewährleistet?

c) Durch welche entwicklungspolitischen Maßnahmen wird die Rohstoffpartnerschaft begleitet, und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das länderübergreifende Vorhaben der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH „Mineralische Rohstoffe für Entwicklung in Zentralasien“?

d) In welcher Form wird die kasachische und deutsche Zivilgesellschaft sowie die von Rohstoffprojekten betroffene lokale Bevölkerung bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft beteiligt?

22

Welche sicherheits- und proliferationspolitischen und welche weiteren Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für Kasachstan als Standort der internationalen Uranbrennstoffbank der International Atomic Energy Agency (IAEA), für die die EU bereits 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat und weitere 5 Mio. Euro aus Mitteln der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zugesagt hat?

a) Sieht sie sicherheitspolitische Risiken angesichts regionaler Konfliktkonstellationen, Korruption und möglicher politischer Instabilität des autoritären politischen Systems?

b) Mit welchen Ländern ist die IAEA im Gespräch über die Nutzung der geplanten internationalen Brennstoffbank in Kasachstan unter Verzicht einer eigenen Anreicherung bzw. Entwicklung einer Anreicherungstechnologie?

23

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aarhus-Konvention in Bezug auf Bürgerbeteiligung und Klagemöglichkeiten in Umweltangelegenheiten insbesondere in Bezug auf Projekte im Rahmen der bilateralen Rohstoffpartnerschaft und der IAEO-Brennstoffbank bei?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den von kasachischen Umweltverbänden im Überprüfungsverfahren vorgebrachten Beschwerden und dem vom VN-Untergeneralsekretär Sven Alkalaj in einem Brief vom 9. Oktober 2012 der kasachischen Regierung mitgeteilte Zwischenurteil?

b) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Kasachstan bei der Schaffung gesetzlicher und institutioneller Voraussetzungen zur Einhaltung von Bestimmungen der Aarhus-Konvention zu unterstützen?

24

Wie gestaltet sich die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich erneuerbarer Energien, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus folgenden widersprüchlichen Signalen aus Kasachstan:

a) den diskutierten Wiedereinstieg Kasachstans in die Energiegewinnung durch Atomkraft,

b) die ausstehende Ratifizierung von Kasachstans Mitgliedschaft bei der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien,

c) die auf dem Kazenergy Eurasian Forum am 2. Oktober 2012 in Astana von dem kasachischen Spitzenfunktionär und Schwiegersohn des Präsidenten Nursultan Nasarbajews Timur Kulibayev geäußerte vorläufige Absage an erneuerbare Energietechnologien aus Kostengründen,

d) den geplanten Schwerpunkt erneuerbare Technologien bei der kleinen Expo 2017,

e) der Arbeit der Regierung Kasachstans an einem dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ähnlichen Gesetz für erneuerbare Energien?

Ist die Bundesregierung hier beratend tätig, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Inhalt und die Zeitplanung der Verabschiedung?

25

Plant die Bundesregierung, Kasachstan Anreize für eine tiefergehende Kooperation im Bereich erneuerbarer Energien zu bieten und dadurch die ökologisch nachhaltige Modernisierung des Landes gezielt zu fördern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

26

Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der weiteren kultur- und bildungspolitischen Kooperation, und vor welchen Herausforderungen bzw. Weiterentwicklungen steht insbesondere die Deutsch-Kasachische Universität in Almaty in diesem Zusammenhang?

27

Welche Formen der sicherheitspolitischen Kooperation bestehen mit der kasachischen Regierung bezüglich des ISAF-Einsatzes (ISAF = International Security Assistance Force) in Afghanistan und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser Kooperation bei?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Kasachstan im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatsinitiative und die Lösung regionaler Konflikte um Energie und Wasser?

29

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Abschluss eines neuen erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens der EU mit Kasachstan bei?

a) Für wann rechnet sie mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen, und wieso laufen die Verhandlungen langsamer als erwartet?

b) Sieht sie Anzeichen dafür, dass die kasachische Regierung die Verhandlungen trotz offiziell anderslautender Verlautbarungen verzögert, weil sie bilaterale Abkommen wie die Rohstoffpartnerschaft mit Deutschland – möglicherweise wegen deren geringerer menschenrechtlicher Anforderungen – bevorzugt?

c) Ist die Frage von Visaerleichterungen für kasachische Staatsbürger Teil der Verhandlungen, und für welche Form der Visaerleichterung setzt sie sich in den Verhandlungen ein?

Berlin, den 29. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen