Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Katja Kipping, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hatte noch am 17. Oktober 2010 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. die Ansicht vertreten, dass private Krankenversicherungen (PKV) entgegen den geltenden Gleichbehandlungsbestimmungen für Frauen diskriminierende Tarife anbieten dürfen, Frauen also für die gleichen Versicherungskonditionen mehr zahlen müssen. Am 1. März 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), mit Verweis auf die EU- Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 2004, dass bereits seit dem 21. Dezember 2007 geschlechtsneutrale Tarife anzubieten seien. Der EuGH gab den Mitgliedstaaten und den Versicherern bis zum 21. Dezember 2012 Zeit für eine entsprechende Umstellung.
Die Bundesregierung war nun gezwungen, dafür Sorge zu tragen, dass die PKV dieses Urteil umsetzt. Dafür gab es zwei Möglichkeiten, entweder geschlechtsneutrale Tarife für alle Versicherten oder aber nur für Neukunden ab dem Stichtag.
Aus der Versicherungswirtschaft waren Stimmen zu hören (vgl. z. B. Versicherungs-Journal vom 23. Februar 2012), die sich dafür einsetzten, wenn man schon gezwungen sei, Unisextarife einzuführen, sollte dies nicht nur für Neukunden, sondern auch für Bestandskunden gelten. Denn nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht für die Versicherten ein Tarifwechselrecht. Es stünde zu erwarten, dass insbesondere die weiblichen Versicherten aus den teureren alten Verträgen in die günstigeren neuen Unisexverträge wechseln würden. Damit wären diese aber kaum mehr kalkulierbar, da man die Anzahl der wechselwilligen Frauen und damit den Geschlechtermix in der Risikokalkulation der neuen Tarife nicht mehr abschätzen könne. So wären die Versicherungen gezwungen, entsprechende Sicherheitsmargen einzukalkulieren, die die Tarife verteuerten und außerdem ein Haftungsrisiko für den Fall einer falschen Risikoabschätzung einzugehen.
Mittlerweile scheinen die Versicherungen eine Möglichkeit gefunden zu haben, dieses Risiko zu umgehen, indem sie die Frauen von einem Tarifwechsel abhalten. Zwischen den Versicherungen wird kommuniziert, dass es sinnvoll sei, die ohnehin für viele Unternehmen kaum haltbaren Rechnungszinsen kollektiv von 3,5 Prozent auf 2,75 Prozent zu senken. Das hätte eine Verteuerung der neuen Unisextarife zur Folge, womit diese dann für die Frauen in den Bestandstarifen unattraktiv würden. Abgesehen davon, dass ein solches Verhalten der Versicherer den Diskriminierungstatbestand bei den Frauen fortführt, die schon jahrelang zu hohe Beiträge zahlen, besteht für den Fall, dass die meisten Versicherer tatsächlich gleichzeitig eine Absenkung des Rechnungszinses vornehmen, der Verdacht eines kartellrechtlich relevanten Verhaltens. Als Faustregel gilt, dass der Beitrag je 0,1 Prozentpunkten Rechnungszinsabsenkung um etwa 0,8 Prozent steigen wird (vgl. manager magazin, 20. November 2012, S. 12). Bei der geplanten Absenkung von 0,75 Prozentpunkten wären also allein deswegen die neuen Tarife 6 Prozent teurer als die alten Tarife.
Im Juni 2012 wurde eine Studie des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) sowie der Frankfurter Beratungsfirma PremiumCircle Deutschland GmbH bekannt. Nach dieser Studie bieten viele PKV-Tarife in Teilen weniger Versicherungsschutz als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies bezieht sich auch auf gesundheitlich relevante Leistungen, wie z. B. Psychotherapie oder Suchtbehandlung ebenso wie auch andere wichtige Leistungen, z. B. Hilfsmittelkataloge auf aktuellem medizinischen Stand. Mit der Tarifumstellung zum 21. Dezember 2012 werden viele Unternehmen diese Lücken gleichzeitig schließen, was auf eine Absprache im PKV-Verband zurückgeht (vgl. z. B. www.luhv.de/2012/11/06/mindestleistungen-in-der-privatenkrankenversicherung-ab-dem-21-12-2012/). Auch dies wird natürlich die neuen Tarife verteuern. So wünschenswert es ist, dass auch PKV-Versicherte Leistungen auf GKV-Niveau erhalten, so fragwürdig ist es kartellrechtlich, wenn Anbieter, die im Wettbewerb miteinander stehen, aufgrund von Absprachen ein Leistungsniveau vorgeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Haben die Bundesregierung oder die Aufsichtsbehörde Kenntnis davon, dass in der „neuen Unisex-Tarifwelt“ die Rechnungszinsen gesenkt werden sollen?
Bei wie vielen und welchen PKV-Unternehmen soll dies erfolgen?
Wie viele und welche PKV-Unternehmen haben bislang eine solche Absenkung ausgeschlossen?
Wie viele und welche Unternehmen haben bislang freiwillig eine solche Absenkung des Rechnungszinses durchgeführt?
Gibt es seitens des Bundeskartellamts Überlegungen, dieses gemeinsame Verhalten auf kartellrechtliche Relevanz zu untersuchen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis oder Zwischenstand?
Sind die Unternehmen frei in der Absenkung der Rechnungszinsen, oder gibt es Beschränkungen, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht?
Wenn eine Rechnungszinssenkung sachlich geboten ist, weshalb senkt die BaFin dann nicht den jeweiligen Unternehmensrechnungszins über das AUZ-Verfahren (AUZ = Aktuarieller Unternehmenszins)?
Wenn die Ertragslage generell schlecht aussieht und es auch keinen Grund gibt, mittelfristig an höhere Erträge zu glauben, weshalb senkt die BaFin nicht den branchenweiten Rechnungszins?
Inwiefern kann es sachlich geboten sein, den Rechnungszins für Bestandskunden auf 3,5 Prozent zu belassen, für Neukunden aber auf 2,75 Prozent festzulegen?
Welche Ziele könnte ein Versicherungsunternehmen damit verfolgen, gerade die Neukunden stärker zu belasten?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Faustformel und die daraus gezogene Schlussfolgerung, wonach die neuen Tarife alleine aufgrund der Rechnungszinsabsenkung etwa 6 Prozent teurer werden als die nach alten Bedingungen kalkulierten, plausibel und zutreffend?
Wenn nein, wie sind die Schätzungen der Bundesregierung?
Sind die Rechnungszinssenkungen für Neukunden dazu geeignet, für Bestandskundinnen einen Tarifwechsel in die kommenden Unisextarife unattraktiver zu machen?
Liegt auch für die Bundesregierung die Vermutung nahe, dass mit Hilfe dieser Rechnungszinssenkung für die neuen Tarife bei gleichzeitigem Belassen der alten Tarife auf dem höheren Rechnungszins ab 21. Dezember 2012 Tarifwechsel von Frauen aus Bestandstarifen erschwert werden sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Versicherer, und zieht sie hieraus Schlussfolgerungen?
Wie viele Versicherer beabsichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung oder der BaFin, die Mindestleistungen in Richtung GKV-Niveau anzupassen?
Gilt dies nur für Neuverträge oder auch für bestehende Verträge?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, wenn auch alle PKV-Versicherten Leistungen auf dem Niveau der GKV erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Weshalb versucht die Bundesregierung nicht, Mindestleistungen in der PKV gesetzlich zu regeln, so dass z. B. auch jede bzw. jeder PKV- Versicherte Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung hat?
Wenn solche oder ähnliche Absprachen der PKV-Unternehmen bezüglich ihrer Leistungen stattfinden, könnte dies nach Ansicht der Bundesregierung kartellrechtlich relevant sein?
Prüft das Bundeskartellamt diese Vorgänge?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis oder Zwischenstand?