Bau des Atomkraftwerks Baltijskaja in Kaliningrad
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Marieluise Beck (Bremen), Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Manuel Sarrazin, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Derzeit wird in der russischen Exklave Kaliningrad der Atomreaktor Baltiisk 1 durch die Föderale Agentur für Atomenergie Russlands (im weiteren RosAtom) gebaut. Der Reaktor mit einer Leistung von 1 109 Megawatt Leistung soll im Jahr 2017 in Betrieb genommen werden (International Atomic Energy Agency (IAEA), Stand: 3. Dezember 2012: www.iaea.org/PRIS/CountryStatistics/ReactorDetails.aspx?current=968).
In dem Artikel „Russischer Stromexporteur lockt mit Atomstrom“ im „Handelsblatt“ vom 4. November 2011 wird auch vom Bau eines zweiten Reaktors bis zum Jahr 2018 gesprochen, laut der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) ist dieser derzeit aber noch nicht im Bau (Handelsblatt, 4. November 2011: www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/energiemarkt-russischer-stromexporteur-lockt-mit-atomstrom/579873 0.html und IAEA, Stand: 3. Dezember 2012: www.iaea.org/PRIS/Country Statistics/CountryDetails.aspx?current=RU).
„Deutschland ist durch die Energiewende ein sehr interessanter Markt für uns. Wir können helfen, die Lücke, die Deutschland durch den Atomausstieg in der Stromproduktion bekommen wird, zu schließen“, sagte B. K., Chef des größten russischen Stromexporteurs INTER RAO, im Zeitungsartikel des „Handelsblatts“. Der Strom könnte theoretisch in wenigen Jahren aus dem neu gebauten Atomkraftwerk über das angrenzende Polen direkt nach Deutschland transportiert werden, was den deutschen Atomausstieg ad absurdum führen würde.
Der Bau der Atomanlage fällt unter das Gesetz zu dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (sog. Espoo-Konvention), bisher ist nicht bekannt, ob es in irgendeiner Form Konsultationen mit der Bundesregierung gegeben hat. Russland hat die Espoo-Konvention zwar unterschrieben, aber bisher nicht ratifiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie beurteilt die Bundesregierung grundlegend das Bauvorhaben in Kaliningrad?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Bauvorhaben im Hinblick darauf, dass sich bereits im Jahr 2007 und erneut im Jahr 2011 knapp 70 Prozent der Kaliningrader Bevölkerung gegen den Bau des Atomkraftwerks (AKW) ausgesprochen haben (Banktrack, Stand: 28. November 2012: www.banktrack. org/manage/ajax/ems_dodgydeals/createPDF/baltic_nuclear_power_plant_ kaliningrad)?
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bauarbeiten am AKW in Kaliningrad bereits fortgeschritten?
Erhielt die Bundesregierung im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Unterlagen durch die russische Umweltbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde zu dem geplanten AKW in Kaliningrad?
Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Unterlagen, und von wem kamen sie genau?
Gab es zwischen der Bundesregierung und der russischen Umweltbehörde Rosprirodnadzor oder einer anderen zuständigen russischen Behörde Gespräche oder anderweitigen Informationsaustausch zu dem AKW-Projekt in Kaliningrad, der nicht per definitionem einer UVP zuzuordnen ist?
Wenn ja, bitte anführen, wann, zwischen wem genau, und mit welchem Inhalt.
Sofern es eine Konsultation gab, die nicht konkret einer UVP zuzuordnen ist, welche genaue Form hatte der Austausch, und welcher rechtliche Gehalt ist ihm zuzusprechen?
Welche Erkenntnisse zum Atomreaktor Baltiisk 1 besitzt die Bundesregierung durch Informationsaustausch
a) mit ihrem Generalkonsulat in Kaliningrad,
b) mit ihren Botschaften in Russland, Litauen und Polen,
c) infolge sonstiger Kontakte, wie beispielsweise mit Firmen/Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder anderweitigen Organisationen der Zivilgesellschaft in Kaliningrad, Russland, Litauen und Polen oder
d) mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH?
Wenn ja, bitte jeweils anführen, wann, zwischen wem genau, und mit welchem Inhalt.
Welche Erkenntnisse zum Atomreaktor Baltiisk 2 besitzt die Bundesregierung durch Informationsaustausch
a) mit ihrem Generalkonsulat in Kaliningrad,
b) mit ihren Botschaften in Russland, Litauen und Polen,
c) infolge sonstiger Kontakte, wie beispielsweise mit Firmen/Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder anderweitigen Organisationen der Zivilgesellschaft in Kaliningrad, Russland, Litauen und Polen oder
d) mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH?
Wenn ja, bitte jeweils anführen, wann, zwischen wem genau und mit welchem Inhalt.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass es bei der Planung des AKW in Kaliningrad zu Sicherheitsmängeln gekommen sein soll – es soll weder eine Prüfung des seismischen Risikos am Standort vorgenommen noch ein Plan für den Umgang mit dem hochradioaktiven Abfall vorgelegt worden sein – (Urgewald, Stand: 17. Oktober 2012: http://urgewald. org/presse/russische-umweltschuetzer-fordern-keine-fin)?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu diesen Vorfällen, und was wird sie unternehmen, damit in Kaliningrad der höchstmögliche Sicherheitsstandard für Nuklearanlagen eingehalten wird?
Strebt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit bei der Einhaltung für einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard beim Bau von Nuklearanlagen mit den russischen Behörden an oder sieht sie keinen Handlungsbedarf?
Wenn die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf sieht, bitte mit genauer Begründung, warum nicht.
Welche Förderungsmöglichkeiten für deutsche und russische Unternehmen gibt es im Bereich Stromimporte (z. B. Sicherheiten oder Bürgschaften oder Ähnliches)?
Gibt es in diesem Zusammenhang Anfragen, Voranfragen oder Anträge für eine solche Förderung seitens des Netzbetreibers 50 Hertz im Rahmen der Gespräche mit INTER RAO?
Auf welchem Stand ist das Vorhaben „Interconnection Kaliningrad Region Power System – German Power System“ für den Status „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“, und wie sieht der weitere Zeitplan dazu aus (bitte mit genauem Zeitplan)?
Liegt der Bundesregierung eine Anfrage, Voranfrage oder ein Antrag auf Hermesbürgschaft von der HypoVereinsbank vor, bei dem es sich um einen Kredit für Alstom-Turbinen für das Kaliningrader AKW handelt (Süddeutsche Zeitung, 27. September 2012: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ hypovereinsbank-und-atomprojekte-halbwertszeit-von-versprechen-1.1479982)?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass integrierte Strommärkte Dumping bei Umwelt- und Sicherheitsstandards zur Folge haben und den Zielen der Energiewende (Ausstieg aus der Atomkraftnutzung) nicht widersprechen?
Würde die Bundesregierung die Durchführung einer UVP im grenzüberschreitenden Rahmen beim Atomkraftwerkbau in Kaliningrad begrüßen?
Wenn nein, wieso nicht (bitte mit genauer Begründung)?
Wird sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, dass eine UVP im grenzüberschreitenden Rahmen beim Atomkraftwerkbau in Kaliningrad durchgeführt wird?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zu gewährleisten, obwohl Russland die Espoo-Konvention bisher nicht ratifiziert hat?
Wenn nein, wieso nicht (bitte mit genauer Begründung)?
Wird die Bundesregierung bilaterale Gespräche mit Russland aufnehmen, um den Ratifikationsprozess voranzubringen?
Wenn nein, wieso nicht (bitte mit genauer Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Grundwassersituation vor Ort?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse für die Geeignetheit des Standorts?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne zum Abtransport der gebrauchten Brennstoffe?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass der Abtransport über Land oder über Wasser geplant ist, und ob der Abtransport über internationale Gewässer erfolgen soll?