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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Regulierung und Anlegerschutzinteressen bei Zertifikaten auf dem deutschen Finanzmarkt (G-SIG: 16011010)

Definition von Zertifikaten, Börsenumsatz von verbrieften Derivaten, Anlegerschutzmaßnahmen des BaFin, Rückabwicklung sog. &quot;Mistrade-Anträge&quot;, EU-Regelung <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

27.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/255407. 09. 2006

Regulierung und Anlegerschutzinteressen bei Zertifikaten auf dem deutschen Finanzmarkt

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Matthias Berninger, Alexander Bonde, Christine Scheel, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zertifikate auf dem deutschen Finanzmarkt sind noch ein vergleichsweise junges Produkt. Sie haben sich aber in den vergangenen Jahren gerade in Deutschland sehr dynamisch entwickelt, auch als Produkt für Kleinanleger. Mittlerweile gibt es über Hunderttausend verschiedene Zertifikatsprodukte mit einem Anlagevolumen von über 90 Mrd. Euro. Ein großer Vorteil für Kleinanleger ist, dass sie mit Zertifikaten an Produkten und Produktkombinationen und damit an spezifischen Chance-Risiko-Profilen teilhaben können, zu denen sie sonst keinen Zugang bzw. nur aufwendigen Zugang hätten. Wenn nun aber die Zertifikate verstärkt in das Portfolio von Kleinanlegern aufgenommen werden, müssen auch die rechtlichen Grundlagen überprüft und die Aspekte des finanziellen Verbraucherschutzes beachtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Gibt es eine gesetzliche Definition von Zertifikaten, und wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Definition fassen, und würde die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag raten, diese Definition gesetzlich zu verankern?

2

Welche Faktoren sind nach Auffassung der Bundesregierung entscheidend für die aktuell zu beobachtende hohe Dynamik der Zertifikatemissionen und die stark wachsende Nachfrage insbesondere von Kleinanlegern nach Zertifikaten in Deutschland?

3

Wie hoch waren die außerbörslichen Umsätze mit verbrieften Derivaten 2005 in Deutschland? Wie viel davon mit Privatanlegern?

4

Inwieweit schützt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Privatanleger, falls Emittenten verbriefter Derivate ihren Pflichten nicht nachkommen?

a) Wenn ja, wie sehen die Standardverfahren aus, und welche Ansprechpartner gibt es für Anleger?

b) Inwieweit spielt für diese Fragen das Herkunftsland des Emittenten eine Rolle?

5

Aufgrund welcher rechtlicher Vorschriften unterscheidet sich der Handel mit Zertifikaten von dem mit Aktien und mit Anleihen?

6

Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Preisbildung bei Zertifikaten, wenn sie über die Börse gehandelt werden?

7

Welche spezifisch auf Zertifikate anzuwendenden Regeln sind für die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder maßgebend?

8

Nach welchen Kriterien werden Zertifikate nach aufsichtsrechtlichen Aspekten unterschieden?

9

Inwieweit nehmen die Börsenaufsichtsbehörden der Länder Hessen und Baden-Württemberg Einfluss auf die Regelwerke der Handelssegmente für verbriefte Derivate an der Frankfurter und der Stuttgarter Wertpapierbörse?

10

Findet eine Inhaltskontrolle der von den entsprechenden Ausschüssen erlassenen Regelwerke statt (z. B. Euwax-Richtlinien an der Börse Stuttgart), und wenn ja, in welcher Form?

11

Sieht die Bundesregierung Risiken, die von Zertifikaten auf die Finanzmarktstabilität ausgehen können? Wenn ja, welche?

12

Welche Bedeutung haben Zertifikate für den Finanzplatz Deutschland und speziell für den Finanzplatz Frankfurt?

13

Erfolgt die Prüfung von Emissionsprospekten für Zertifikate durch die BaFin anhand spezieller, auf Zertifikate ausgerichteter Regeln?

14

Welche Kostenarten unterscheidet die BaFin bei der Prüfung des Prospekts für ein Zertifikat?

15

Müssen in einem Emissionsprospekt für Zertifikate nach der Prüfungspraxis der BaFin auch indirekte Kosten wie z. B. der Wegfall der Dividenden für ein Zertifikat, dessen Wert sich an der Entwicklung des Aktienkurses eines Unternehmens orientiert, ausgewiesen werden?

16

Hält die Bundesregierung den bisher praktizierten und von der BaFin genehmigten Ausweis der Kosten eines Zertificates im Rahmen von Emissionsprospekten für ausreichend transparent?

17

Genehmigt die BaFin einen Emissionsprospekt für ein Zertifikat auch dann, wenn die Höhe des Rückzahlungsbetrages und ihre Einflussfaktoren nicht genau beschrieben werden?

18

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, durch gesetzliche Vorschriften und/oder durch Verschärfung der Prüfungspraxis durch die BaFin die Transparenz beim Ausweis von Kosten sowie von Chancen und Risiken, die mit Zertifikaten verbunden sind, zu verbessern?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

b) Welche Änderungen ergeben sich diesbezüglich durch europäische Rechtsetzung?

19

Aufgrund welcher gesetzlicher Vorschriften ist es möglich, Handelsgeschäfte infolge einer nachträglichen Änderung des Emissionsprospektes rückabzuwickeln?

20

Welche Anlässe sind in der Praxis Ursache für Rückabwicklungen bei Handelsgeschäften mit Zertifikaten?

21

Welcher Anteil des rückabgewickelten Handelsvolumens entfällt auf welche Anlassart?

22

Wie viele Anträge zur Rückabwicklung fälschlicherweise zustande gekommener Verträge (Mistrade-Anträge) wurden im außerbörslichen Handel in Deutschland 2005 gestellt?

23

Wie viele Anträge zur Rückabwicklung wurden von Emissionshäusern verbriefter Derivate gestellt und wie viele von Privatanlegern?

a) Wie viele wurden auf Widerspruch des Privatkunden abgelehnt?

b) Bei wie vielen hat der Antragsteller trotz Ablehnung des Antrags die Lieferung und somit die Vertragserfüllung verweigert?

24

Wie häufig wurden in 2005 von den Handelsüberwachungsstellen an den Börsen Stuttgart und Frankfurt beim Handel mit verbrieften Derivaten im Zuge eines Auskunftsverfahrens die Identitäten der hinter Börsengeschäften stehenden Auftraggeber bei den Handelsteilnehmern (z. B. Banken) ermittelt?

a) Warum wurden diese Identitäten ermittelt?

b) Welche Rechtsgrundlage besteht hierzu?

c) Werden an den Börsen Listen mit den aus den Auskunftsverfahren gewonnenen Identitäten geführt?

25

In welchen Ländern sind Zertifikate als Anlage- und Handelsprodukt wie in Deutschland verbreitet?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Zertifikategattungen in welchem Umfang und mit welcher Entwicklung in diesen Ländern verbreitet sind?

b) Welche speziell auf Zertifikate bezogenen Aufsichtsregelungen existieren in diesen Ländern und wie werden diese angewendet?

26

Ist es nach Maßgabe der EU-Regeln zulässig, in Deutschland vertriebene und gehandelte Zertifikate unabhängig vom Geschäftssitz des Emittenten nach nationalen Regeln zu beaufsichtigen? Wenn ja, in welchem Bereich können auf Zertifikate allein nationale Aufsichtsregeln angewendet werden?

Berlin, den 7. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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