Entgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Annette Sawade, Bernd Scheelen, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Entgeltsystematik am 15. Januar 2011 sind die Kosten für Abhebungen an fremden Geldautomaten weiterhin in der Diskussion. Nach einer Untersuchung des Verbraucherportals biallo.de kostete eine Fremdabhebung Mitte Juli 2012 im Durchschnitt knapp 4 Euro – genauso viel wie ein Jahr zuvor. Im Jahr 2010 lag die Höhe der Entgelte für Abhebungen an fremden Geldautomaten nach einer Untersuchung des Finanzberatungsunternehmens FMH-Finanzberatung e. K. durchschnittlich bei 5,64 Euro. Diese Entgelte erhoben die Kreditinstitute, die die jeweiligen Geldautomaten betrieben, von den kartenausgebenden Instituten, die ihrerseits die Kosten regelmäßig an die Kunden weitergaben. So erfuhren die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher mitunter erst nach Wochen von den Kosten ihrer Fremdabhebungen.
Auf anhaltenden Druck von Verbraucherschützern einigte sich die Deutsche Kreditwirtschaft am 25. August 2010 auf eine – nach eigener Einschätzung – kundenfreundliche Lösung für Fremdabhebungen. Die bisherigen Interbankenentgelte wurden zum 15. Januar 2011 durch ein direktes Kundenentgelt ersetzt, über dessen Höhe der Karteninhaber am Geldautomaten noch vor der Abhebung informiert wird. Von dieser Umstellung erwartete die Deutsche Kreditwirtschaft schnell sinkende Preise. Die Privatbanken verständigten sich zusätzlich auf eine Obergrenze von 1,95 Euro für das Kundenentgelt. In der Gruppe der Sparkassen sind die durchschnittlichen Entgelte laut biallo.de seither auf 4,31 Euro gesunken, bei den Genossenschaftsbanken auf 3,67 Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wird die Bundesregierung die neue Entgeltsystematik für Fremdabhebungen an Geldautomaten in Deutschland evaluieren, und falls ja, wann? Falls nein, wie begründet sie ihre Haltung?
Wie viele Geldautomaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Institutsgruppen (bitte nach Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Direktbanken aufschlüsseln)?
Wie viele Abhebungen an Geldautomaten erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Institutsgruppen (bitte nach Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Direktbanken aufschlüsseln)?
Wie viele Fremdabhebungen an Geldautomaten erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Verbünde (bitte nach Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Direktbanken aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittlichen Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten in Deutschland (bitte nach Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Direktbanken aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der jährlich in Deutschland anfallenden Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich anfallenden Entgelte für Fremdabhebungen pro Geldautomat jeweils in ländlichen und in urbanen Regionen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich anfallenden Entgelte für Fremdabhebungen pro Geldautomat in anderen europäischen Mitgliedstaaten, beispielsweise in Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Großbritannien?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die für die Bereitstellung eines Geldautomaten pro Transaktion anfallen (bitte nach ländlichen und urbanen Regionen aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die für den Betrieb eines Geldautomaten pro Transaktion anfallen (bitte nach ländlichen und urbanen Regionen aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinnmargen der Institute hinsichtlich der Fremdabhebungen an Geldautomaten?
Welche gesetzlichen Regelungen existieren in Deutschland bezüglich der Höhe der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten?
Welche gesetzlichen Regelungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union bezüglich der Höhe der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten im Allgemeinen und der Höhe der Entgelte, die deutsche Kreditinstitute ihren Kunden für Abhebungen im Ausland in Rechnung stellen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der Entgelte, die deutsche Kunden für Abhebungen an Geldautomaten im europäischen Ausland jährlich an deutsche Institute zahlen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinnmargen, die deutsche Institute bei Abhebungen ihrer Kunden an Geldautomaten im europäischen Ausland erzielen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, wonach die Ankündigung der Privatbanken, eine Entgeltobergrenze von 1,95 Euro einzuhalten, zeige, welcher Spielraum nach unten bei den Entgelten für Fremdabhebungen bestünde (Stuttgarter Nachrichten vom 29. August 2010)?
Schließt sich die Bundesregierung den Äußerungen des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, an, wonach das von den Privatbanken erhobene Entgelt von 1,95 Euro als „wichtige Richtschnur“ in der Diskussion über kostendeckende Entgelte zu sehen sei (www.handelsblatt.com vom 24. Juni 2011)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten von Medien und Verbraucherschutzorganisationen, wonach die Preise in einigen Fällen nicht vor der Abhebung vom Geldautomaten angezeigt oder keine Möglichkeit eingeräumt wurde, die Transaktion daraufhin abzubrechen (www.rp-online.de vom 7. Januar 2012, www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/mediabig/1153971A.pdf)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Einführung direkter Kundenentgelte dazu geführt hat, dass weniger Kunden fremde Geldautomaten außerhalb ihres jeweiligen Verbundes nutzen, und hält die Bundesregierung die Aufteilung des Marktes für Geldautomatendienstleistungen auf wenige große Verbünde aus Verbrauchersicht für begrüßenswert?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: U (K) 1607/10), wonach ein einzelnes Kreditinstitut mit regional marktbeherrschender Stellung für Geldautomatendienstleistungen die Kunden anderer Kreditinstitute nicht von der Kreditkartennutzung an ihren Geldautomaten ausschließen darf?
Kann die Bundesregierung Beschwerden bestätigen, wonach einzelne Kreditinstitute an ihren Geldautomaten weiterhin Kunden bestimmter Banken von der Kreditkartennutzung ausschließen oder den Abhebungsbetrag stark einschränken, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich gesetzlichen Regelungsbedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation auf dem Markt für Geldautomatendienstleistungen zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Entgeltsystematik?
Betrachtet die Bundesregierung die Durchführung von Preismissbrauchsverfahren gegen einzelne Kreditinstitute als sinnvollen Schritt, um flächendeckend niedrigere Preise für Fremdabhebungen an Geldautomaten durchzusetzen?
Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Preisobergrenze für Fremdabhebungen an Geldautomaten für sinnvoll, und welcher Betrag wäre gegebenenfalls angemessen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Preise für Fremdabhebungen deutscher Kunden an Geldautomaten im europäischen Ausland zu senken?
Strebt die Bundesregierung für Deutschland ähnliche Regelungen an, wie sie in mehreren Ländern der Europäischen Union (Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Österreich) existieren, nach denen Abhebungen an fremden Geldautomaten für die Verbraucher weitgehend kostenfrei sind? Falls nein, warum nicht?
Gibt es auf europäischer Ebene Pläne für weitere Regulierungen von Geldautomatendienstleistungen? Falls nein, warum setzt sich die Bundesregierung nicht für eine europaweite Senkung der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten ein?
Plant die Bundesregierung nationale Maßnahmen hinsichtlich der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten, und wie begründet sie dies?