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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Umsetzung des Familienpflegezeitgesetzes

Angaben zur geringen Inanspruchnahme von Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) im Vergleich zur Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG), Angaben zur Familienpflegezeitversicherung, Zahl der abgelehnten Anträge auf Familienpflegezeit, Anzahl der zinslosen Darlehen nach FPfZG und Höhe der hierfür verausgabten Haushaltsmittel, weitere Fragen zu Evaluierung und Verbesserung des von Experten kritisierten Gesetzes<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

14.02.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1216625. 01. 2013

Stand der Umsetzung des Familienpflegezeitgesetzes

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Monika Lazar, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2012 trat das Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) in Kraft, das gegen den breiten Widerstand von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Opposition von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossen wurde.

Das FPfZG soll Arbeitnehmerinnen und -nehmer die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen. Während der auf maximal zwei Jahre begrenzten Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren, erhalten in dieser Zeit aber bis zu 75 Prozent ihres vorherigen Gehalts. Das so vorausgezahlte Gehalt müssen die Beschäftigten nach Rückkehr aus der Familienpflegezeit in der so genannten Nachpflegephase wieder ausgleichen, indem sie bei der ursprünglichen Wochenarbeitszeit so lange zu verringerten Bezügen arbeiten, wie die Familienpflegezeit gedauert hat. Die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit setzt die Zustimmung des Arbeitgebers sowie den Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung (§ 4 FPfZG) und das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen nach § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) voraus. Die Arbeitgeber können die ihnen entstehenden Kosten für die Gehaltsvorauszahlung und die Versicherung über ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ausgleichen (§ 3 FPfZG). Ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit besteht nicht.

Aktuelle Presseberichte vom Dezember 2012 (vgl. z. B. Süddeutsche Zeitung vom 28. Dezember 2012, „Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“) bestätigen die bereits vor der Verabschiedung und in der Gesetzesanhörung vom 19. September 2011 von vielen Seiten geäußerte Kritik, dass die Familienpflegezeit kaum in Anspruch genommen werden würde. Unter Bezug auf eine vorläufige Statistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird dort berichtet, dass die Familienpflegezeit bisher von nicht mehr als 200 Personen in Anspruch genommen worden sei, beim BAFzA seien bisher erst 135 Anträge auf eine entsprechende Förderung eingegangen.

Drucksache 17/12166 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

a) Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des FPfZG eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

1

b) Kann die Bundesregierung entsprechende Pressemeldungen vom 28. Dezember 2012 bestätigen (vgl. zum Beispiel Süddeutsche Zeitung, „Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“), wonach dies im Jahr 2012 weniger als 200 Personen gewesen sind?

Falls nein, wie viele Personen waren es tatsächlich?

Falls ja, worin ist nach Meinung der Bundesregierung trotz des hohen Bedarfs einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Nichtakzeptanz der Familienpflegezeit begründet, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

1

c) Inwiefern bedeutet nach Ansicht der Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, man „solle sich nicht von der angeblich zu schwachen Resonanz auf das Gesetz täuschen lassen“ (FAZ vom 10. Januar 2013, „Schröder verteidigt Familienpflegezeit“) – die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit durch weniger als 200 Personen eine „angeblich“ zu schwache Resonanz, und um wie viel geringer müsste die Resonanz ausfallen, um auch aus Sicht der Bundesregierung als „schwach“ bewertet zu werden?

1

d) Wie viele Personen haben im Vergleich dazu seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) eine Pflegezeit nach § 3 bzw. eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht und für jedes Jahr seit Inkrafttreten gesondert aufschlüsseln)?

2

a) Wie viele Familienpflegezeitversicherungen nach § 4 FPfZG wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt abgeschlossen, und wie viele Arbeitgeber stellten dabei nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 FPfZG einen Antrag auf Aufnahme der oder des Beschäftigten in eine vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung?

2

b) Wie viele und welche Versicherungsunternehmen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine solche Versicherung an?

2

c) Wie hoch sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen monatlichen Beiträge für eine solche Versicherung?

3

a) Wie lange wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Familienpflegezeit nach dem FPfZG im Jahr 2012 im Durchschnitt sowie maximal und minimal in Anspruch genommen?

3

b) Wie lange wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu eine Pflegezeit nach dem PflegeZG bisher im Durchschnitt sowie maximal und minimal in Anspruch genommen?

4

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Anträge von Arbeitnehmerinnen und -nehmern auf eine Familienpflegezeit gestellt und seitens der Arbeitgeber abgelehnt wurden?

4

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen Gründen die Anträge abgelehnt wurden?

5

a) Wie viele Anträge seitens der Unternehmen für ein zinsloses Darlehen nach § 3 FPfZG gingen seit Inkrafttreten des FPfZG beim BAFzA ein?

5

b) Kann die Bundesregierung entsprechende Pressemeldungen vom 28. Dezember 2012 bestätigen (vgl. zum Beispiel Süddeutsche Zeitung, „Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“), wonach dies im Jahr 2012 lediglich 135 Anträge waren?

Falls nein, wie viele Anträge waren es tatsächlich?

Falls ja, worin ist diese geringe Zahl nach Auffassung der Bundesregierung begründet, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

5

c) Wie viele Darlehen hat das BAFzA letztlich gewährt, wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

5

d) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im BAFzA im Jahr 2012 für die Bearbeitung der entsprechenden Antragstellung zuständig, und wie viele werden im Jahr 2013 für diese Aufgabe zuständig sein?

6

a) Wie viele Bundeshaushaltsmittel sind seit Inkrafttreten des FPfZG für die Gewährung von zinslosen Darlehen nach § 3 FPfZG verausgabt worden?

6

b) Warum sind trotz der geringen Inanspruchnahme des FPfZG die im Haushalt des BMFSFJ dafür gebundenen Bundeshaushaltsmittel von 400 000 Euro im Jahr 2012 auf 1 100 000 Euro im Jahr 2013 aufgestockt worden, und wie verträgt sich dies mit der Aussage eines Sprechers der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder, „solche großen gesellschaftlichen Vorhaben brauchen eine Anlaufzeit“ (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 28. Dezember 2012, „Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“)?

6

c) Mit welchem Mittelabfluss rechnet das BMFSFJ für das Jahr 2013, und auf Basis welcher Annahmen kommt es zu diesem Schluss?

7

a) Hält es die Bundesregierung angesichts der geringen Inanspruchnahme des FPfZG für angemessen, dass zur Vorbereitung des Gesetzes seinerzeit 139 000 Euro verausgabt wurden für eine Machbarkeitsstudie der MaschmeyerRürup AG sowie für zwei Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbH (vgl. DIE WELT vom 29. Dezember 2012, „Familienministerium zahlte 139 000 Euro für Pflegezeit-Gesetz“)?

7

b) Welchem Zweck dienten diese Studien jeweils, und inwieweit konnten sie dem FPfZG zum Erfolg verhelfen?

7

c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass mit den von der Bundesregierung beauftragten Umfragen des Allensbach-Instituts die Fragen, „ob und wie sich die Deutschen die Pflegezeit wünschen“ (vgl. ebd.), insoweit zielführend beantwortet wurden, dass es infolgedessen zu einer Ausgestaltung des FPfZG gekommen ist, die eine zufriedenstellende Inanspruchnahme bewirkt hätte?

Falls ja, warum?

8

a) Wie viele deutsche Unternehmen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Beschäftigten derzeit die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit nach dem FPfZG an, und in wie vielen dieser Unternehmen wurde bisher eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen?

8

b) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Familienpflegezeit beispielsweise bei der Deutschen Post AG, die ca. 110 000 Personen beschäftigt und intern sogar einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit vereinbart hat, bisher von nur drei Beschäftigten in Anspruch genommen wurde (vgl. Die Tageszeitung vom 29. Dezember 2012, „Gesetz jenseits der Wirklichkeit“)?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Einkommensverlust für die Inanspruchnehmerinnen bzw. -nehmer einer Familienpflegezeit?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Pflegestufen nach dem SGB XI die pflegebedürftigen Personen eingestuft sind, die von einem pflegenden Angehörigen betreut werden, der die Familienpflegezeit in Anspruch genommen hat (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?

11

a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU, Dr. Michael Fuchs, „dass die Ministerin Schröder jetzt eine Evaluation machen muss, warum das Gesetz so wenig in Anspruch genommen wurde“ (vgl. DIE WELT vom 29. Dezember 2012, „Familienministerium zahlte 139 000 Euro für Pflegezeit-Gesetz“)?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, wann und wie soll diese Evaluation vonstatten gehen?

11

b) Aus welchen Gründen gibt es nach Aussagen eines Sprechers des BMFSFJ „keinerlei Statistik zur bisherigen Nutzung des Angebots“ (vgl. Ärzte Zeitung online vom 28. Dezember 2012, „Nur ein zahnloser Papiertiger?“), und wie verträgt sich dies mit der Aussage von der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder, „für eine abschließende Bewertung werde es noch einige Jahre brauchen“ (FAZ vom 10. Januar 2013, „Schröder verteidigt Familienpflegezeit“)?

11

c) In welcher Form erfasst und evaluiert die Bundesregierung stattdessen die Inanspruchnahme des bzw. die Erfahrungen mit dem FPfZG, um den Erfolg bzw. Misserfolg objektiv bewerten und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen einleiten zu können, und was wird dabei konkret erfasst?

11

d) Auf welche Statistik des BMFSFJ bezieht sich die „Süddeutsche Zeitung“ dabei in ihrer Berichterstattung vom 28. Dezember 2012 – auch vor dem Hintergrund, dass es angeblich keinerlei Statistik gebe –, und wird die Bundesregierung diese Statistik dem Parlament und der Öffentlichkeit mit der Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stellen?

Falls nein, warum nicht?

11

e) Hält die Bundesregierung diese Form der Datenerfassung und Evaluation für ausreichend?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Defizite zu beheben?

12

a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts der geringen Inanspruchnahmezahlen wann zur Verbesserung des FPfZG ergreifen, um die Familienpflegezeit mehr Beschäftigten zugänglich zu machen?

12

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung dabei aus der breiten Kritik, die vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung geäußert wird, etwa seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes, beim FPfZG handele es sich um überkomplexe Regelungen, dem Gesetz fehle die soziale Prägekraft und der soziale Mindeststandard (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 28. Dezember 2012, „Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“)?

12

c) Plant die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des aktuellen Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Bundesratsdrucksache 815/12) entsprechende Verbesserungen einzubringen?

Falls ja, welche?

Falls nein, warum nicht?

12

d) Wird die Bundesregierung angesichts der geringen Inanspruchnahmezahlen im FPfZG zumindest einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und -nehmer zur Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit verankern?

Falls ja, wann wird dies geschehen?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 25. Januar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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