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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Klimabilanz von Biokraftstoffen

Bewertung von Landnutzungsänderungen vor dem Hintergrund des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zur Emissionsbegrenzung bei der Biokraftstofferzeugung, eigene Vorschläge der Bundesregierung zur Emissionsbegrenzung, Angaben zu Produktion, Import, Export sowie Klimabilanz von Biokraftstoff, Bestandsschutzklauseln für Biokraftstoffanlagen, Nachhaltigkeitsanforderungen für feste und gasförmige Bioenergieträger<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.02.2013

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1225704. 02. 2013

Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Klimabilanz von Biokraftstoffen

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, Stephan Kühn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mitte Oktober des vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Klimabilanz bei der Herstellung von Biokraftstoffen (COM(2012) 595) vorgelegt. Mit diesem Vorschlag will die Europäische Kommission die umwelt- und klimaschädlichen Landnutzungsänderungen begrenzen, die durch Herstellung von Biokraftstoffen verursacht werden. Bei den europäischen Beratungen zu diesem Richtlinienvorschlag kann die Bundesregierung ihre Position nutzen, um sich für die Vermeidung von Emissionen aus indirekten Landnutzungsänderungen einzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich das Thema Landnutzungsänderungen (Land Use Change – LUC) durch die Erweiterung der Agrarproduktion, von welchen Agrarprodukten gehen hier nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Effekte aus, und als wie relevant betrachtet die Bundesregierung dies unter Klimaschutzgesichtspunkten?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der indirekten Landnutzungsänderungen bei Biokraftstoffen, und sieht sie die Notwendigkeit, dass so genannte ILUC-Faktoren (ILUC = indirekte Landnutzungsänderung) verpflichtend in die Berechnungen der Klimabilanz von Biokraftstoffen mit einbezogen werden?

3

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Begrenzung der Emissionen aus indirekten Landnutzungsänderungen, die durch die Produktion von Biokraftstoffen verursacht werden?

Wie ist die derzeitige Verhandlungsposition der Bundesregierung zum Kommissionsvorschlag, und wie positioniert sie sich zu den folgenden Kommissionsvorschlägen:

a) die Erhöhung der Mindestschwellenwerte für die Treibhausgasreduktion bei neuen Anlagen auf 60 Prozent, um die Effizienz der Verfahren zur Biokraftstoffherstellung zu verbessern und weitere Investitionen in Anlagen mit schlechterer Treibhausgasbilanz unattraktiv zu machen,

b) die Einbeziehung von ILUC-Faktoren in die Berichterstattung der Kraftstofflieferanten und Mitgliedstaaten über die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen,

c) die Begrenzung der Menge der aus Nahrungsmittelpflanzen hergestellten Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe, die bei der Erreichung des Ziels der Europäischen Union (EU) berücksichtigt werden kann,

d) die Schaffung von Marktanreizen für Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation, deren Produktion meist ohne oder nur mit geringen Emissionen aufgrund indirekter Landnutzungsänderungen verbunden ist,

e) Biokraftstoffe aus Abfällen vierfach auf die Treibhausgaseinsparungen anzuerkennen?

4

Werden die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinienänderungen zum Umgang mit ILUC-Emissionen nach Einschätzung der Bundesregierung zu einem spürbaren Rückgang der ILUC-Emissionen führen, und wenn ja, in welchem Umfang?

5

Hat die Bundesregierung gegebenenfalls eigene Vorschläge zur Begrenzung von Emissionen aus indirekten Landnutzungsänderungen entwickelt, die sie aktuell in Brüssel einbringt, und wie sehen diese Vorschläge konkret aus?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Vorschlägen, Biokraftstoffe und ihre Rohstoffe, die aus Ländern stammen, in denen es aufgrund mangelnder oder unzureichender Schutzbestimmungen zur direkten und indirekten Umwandlung von wertvollen Naturflächen kommt, vom europäischen Markt ganz auszuschließen?

7

Welcher Anteil des in Deutschland produzierten Pflanzenöls wird nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für Biokraftstoffe, welcher als Speiseöl, welcher als Rohstoff für die chemische bzw. industrielle Verarbeitung genutzt (absolut und prozentual), und wie haben sich die Mengen bzw. Anteile nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren verändert?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Import von Biokraftstoffen nach Deutschland seit dem Jahr 2001 bis heute jährlich entwickelt, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Export von Biokraftstoffen aus Deutschland vom Jahr 2001 bis heute jährlich entwickelt (bitte nach Ziel- bzw. Herkunftsländer aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Agrarflächen, auf denen in Deutschland Pflanzen für die Biokraftstoffproduktion angebaut werden, seit dem Jahr 2001 jährlich verändert, und in welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Flächen zum Anbau von Rohstoffen für Biokraftstoffe am höchsten?

10

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Klimabilanz der unterschiedlichen in der EU und Deutschland produzierten Biokraftstoffe in Abhängigkeit von der genutzten Biomasse, und wie haben sich die Produktionsmengen dieser Biokraftstoffe in den letzten zehn Jahren jeweils in Deutschland und der EU entwickelt?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand von Biokraftstoffanlagen in Deutschland in den letzten fünf Jahren entwickelt, wie sieht nach Auffassung der Bundesregierung der Bestandsschutz für die Anlagen in Deutschland aus, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus Vorschlägen, den Bestandsschutz für Biokraftstoffanlagen nach dem Jahr 2017 oder spätestens nach dem Jahr 2020 auslaufen zu lassen?

12

Teilt die Bundesregierung die Erkenntnisse einer Studie von Ecofys, wonach die meisten Biokraftstoffanlagen durch eine Bestandsschutzklausel in der EU-Richtlinie Erneuerbare-Energien von wirtschaftlichen Ausfällen durch mögliche gesetzliche Änderungen nicht betroffen sind?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die klima- und umweltbezogenen Auswirkungen von Landnutzungsänderungen, die mit der Förderung fossiler Brennstoffe einhergehen, insbesondere mit der zunehmenden Ausbeutung von Ölsanden?

14

a) Verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Pläne, Nachhaltigkeitsanforderungen für feste und für gasförmige Bioenergieträger, die im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG und der Bioenergie- und der Biokraftstoffförderung als erneuerbare Energien anerkannt werden, festzulegen?

b) Wenn sie das für feste oder für gasförmige Bioenergieträger nicht mehr beabsichtigt, was hindert die Bundesregierung dann daran, für genau diese Bioenergieträger, für die die EU keine Nachhaltigkeitsanforderungen plant, eine Verordnung mit Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß § 64b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorzulegen?

Berlin, den 1. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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