Schienenkartell der sogenannten Schienenfreunde
der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Dr. Valerie Wilms, Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Beate Walter-Rosenheimer, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeskartellamt hat ein über Jahrzehnte andauerndes Kartell der sogenannten Schienenfreunde aufgedeckt. Darunter agierten neben ThyssenKrupp AG auch die Unternehmen voestalpine AG und Stahlberg Roensch. Insbesondere die Deutsche Bahn AG, aber auch viele kommunale Verkehrsunternehmen haben über Jahrzehnte überzogene Preise für Schienen bezahlt. Die Deutsche Bahn AG will deshalb beim Landgericht Frankfurt am Main einen Schadensersatz in Höhe von 750 Mio. Euro erstreiten (sueddeutsche.de vom 20. Dezember 2012, „Bahn fordert hohen Schadensersatz von ThyssenKrupp“). Die Deutsche Bahn AG hat sich mit einer Abtretungsvereinbarung dazu verpflichtet, erstrittene Mittel entsprechend der Förderquote an den Bund weiterzureichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, seit wann das Bundeskartellamt über Hinweise zum Schienenkartell verfügte, und um welche Hinweise handelte es sich hierbei?
Wann und durch wen hat die Bundesregierung erstmals vom Schienenkartell erfahren, und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?
Welche Unternehmen waren am Kartell beteiligt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung derzeit zur Höhe der Schäden, die für den Bundeshaushalt durch die Förderung von Oberbaumaterialien an die DB Netz AG entstanden sind?
Wie schätzt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit der verhängten Geldbuße in Höhe von 124,5 Mio. Euro ein?
Mit welchen Einnahmen aus den Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn AG rechnet die Bunderegierung für den Bundeshaushalt?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den vom Kartell betroffenen kommunalen Verkehrsunternehmen vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Kommunen betroffen sind (wenn ja, bitte benennen)?
Wie hoch werden deren Schadensersatzansprüche insgesamt geschätzt?
Inwiefern sind Mittel aus dem Entflechtungsgesetz zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Schienenkartell betroffen?
Inwiefern gibt es Erkenntnisse zu weiteren Kartellen, welche Schäden zu Lasten der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz verursacht haben?
Inwiefern besteht die Möglichkeit für die Bundesregierung, durch ihre Beteiligung an ÖPNV-Finanzierungen im Rahmen der Entflechtungsmittel ebenfalls einen Schadensersatz gegenüber Beteiligten eines Kartells zu erstreiten?
Erwartet die Bundesregierung die Beschleunigung des Verfahrens im Fall Deutsche Bahn AG durch eine Abtrennung von den Verfahren der anderen Schienenverkehrsbetreiber (bitte begründen)?
Können durch die Abtrennung des Verfahrens im Fall Deutsche Bahn AG Nachteile für die kommunalen Verkehrsunternehmen auf kommunaler Ebene etwa durch Verjährung der Ansprüche entstehen?
Inwiefern gibt es Erkenntnisse über geschädigte nicht bundeseigene Eisenbahnunternehmen (Privatbahnbetreiber) (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Schienenkartell, und welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sollen ergriffen werden, um unzulässige Preisabsprachen bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen mit Bundesmitteln zukünftig zu verhindern?