Ergebnisse der dena-Studie „Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme“
der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang Februar hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) unter finanzieller Beteiligung des Energiekonzerns RWE AG die Studie „Steigerung der Energieeffizienz mit Hilfe von Energieeffizienz-Verpflichtungssystemen (Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme)“ veröffentlicht. Die Studie spricht sich gegen die in zahlreichen Ländern der Europäischen Union (EU) bereits eingeführten Energieeffizienzverpflichtungssysteme aus. Dabei hat sie insbesondere die Verpflichtungssysteme in Dänemark, Frankreich, Italien und Großbritannien betrachtet.
Von Experten wurde die Studie jedoch heftig kritisiert, u. a. weil der Energiekonzern RWE AG erst nach öffentlichem Druck nachträglich als Auftraggeber in der Studie genannt werden musste. Zudem sind Textinhalte und Tabellen (u. a. die Tabellen S. 106 ff.) von anderen wissenschaftlichen Studien ohne Kennzeichnung fast identisch übernommen und dutzende Seiten mit unzureichender Quellenangabe versehen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Durch wen wurde die Studie „Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme“ finanziert und zu jeweils welchen Teilen?
Warum wurde erst auf Druck der Öffentlichkeit (u. a. vom WWF) die RWE AG als Geldgeber nachträglich offiziell genannt?
Fand eine direkte Beteiligung der Bundesregierung an der Finanzierung dieser Studie statt, und wenn ja, in welcher Höhe, und durch welches Bundesministerium (bitte unter Angabe des Haushaltstitels)?
Fand eine indirekte Beteiligung der Bundesregierung an der Finanzierung dieser Studie statt, z. B. in dem die Gemeinkosten für Pressearbeit, Geschäftsführung, Geschäftsstelle etc. der dena durch Bundeszuschüsse finanziert und für Erstellung, Betreuung und Verbreitung der Studie mitverwendet wurden?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Steigerung der Transparenz bezüglich bestimmter einzelwirtschaftlicher Partikularinteressen, die in die Studien und Pressearbeit der dena einfließen, u. a. vor dem Hintergrund des Beitrags des NDR Medienmagazins „ZAPP“ vom 26. September 2012 (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/dena101.html)?
Schätzt die Bundesregierung die o. g. Studie vor dem Hintergrund der Beteiligung des Energiekonzerns RWE AG ebenfalls als „neutral, kompetent und glaubwürdig“ ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftliche Qualität der Studie, und wurden die Schlussfolgerungen nach Ansicht der Bundesregierung auf reliabler, repräsentativer und reproduzierbarer Grundlage getroffen?
Betrachtet es die Bundesregierung als fundiert, abgeleitet von der nationalen Entwicklung von Endenergieverbräuchen direkte Schlüsse auf die Wirkung eines einzelnen Energieeffizienzinstruments zu setzen vor dem Hintergrund der dena-Pressemitteilung, nach der die Studie zeige, dass die bewerteten Verpflichtungssysteme „keinen signifikanten Beitrag zur Senkung des realen Endenergieverbrauchs leisten konnten“ und es gleichzeitig auf S. 125 der Studie heißt, dass „keine Aussagen abgeleitet werden, in welchem Maße tatsächlich Einsparungen erzielt wurden“?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Vergleichsebene der Studie richtig gewählt, vor dem Hintergrund, dass die Studie als „marktorientierten“ Ansatz in Deutschland u. a. ordnungsrechtliche Instrumente und staatlich gelenkte Subventionen subsummiert?
Betrachtet die Bundesregierung die Definition des Begriffes „marktorientiert“, insbesondere für ordnungsrechtliche Interventionen und staatlich gelenkte Subventionen, in diesem Zusammenhang für fachlich richtig, und wie begründet sie dies?
Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Studie, wonach das Bündeln, Vereinfachen, Verstetigen und Aufstocken von „bestehende[n] Informations-, Motivations- und Beratungsprogramme[n]“ in Kombination mit ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Maßnahmen effektiver seien als die in zahlreichen EU-Ländern eingeführten Energieeffizienzverpflichtungssysteme, und wie begründet sie dies?
In welchen Umfang hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 Mittel für die Durchführung solcher „Informations-, Motivations- und Beratungsprogramme“ zur Verfügung gestellt?
Wurde deren Wirkung hinsichtlich einer absoluten Senkung des Energieverbrauchs evaluiert, und wenn ja, durch wen, und wurde diese Evaluierung kritisch überprüft?
Welche empirisch abgesicherten Belege für die Effektivität der in der Studie geforderten Informations- und Beratungsprogramme im Vergleich zu Einsparverpflichtungssystemen, in denen Einsparmaßnahmen durch einen verantwortlichen Akteur in definierten Zielgrößen nachgewiesen werden müssen, liegen der Bundesregierung vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftliche Qualität der Studie vor dem Hintergrund von – nach Ansicht der Kritiker – nicht ausreichend gekennzeichneten Quellenangaben?
Wird die Bundesregierung den Empfehlungen in der o. g. Studie für die Umsetzung des Artikels 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie nachkommen, und wenn nein, gibt es bereits davon abweichende Eckpunkte bzw. einen Zeitplan zur Erarbeitung solcher Eckpunkte für die nationale Umsetzung des EU-Rechts, und wenn ja, wie lauten diese?
Vorstellungen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
Wann wird das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bei der Prognos AG in Auftrag gegebene Gutachten zur Ermittlung der bisherigen Effizienzbeiträge im Sinne von Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgestellt, und welche Eckpunkte wird das Gutachten enthalten?
Ist die – nicht in der dena-Studie betrachtete – ergänzende Einführung eines Verpflichtungssystems in marktorientierter Ausgestaltung aus Sicht der Bundesregierung eine mögliche Option, um über den bisherigen Ansatz hinaus, die Lücke zur Erreichung von bundes- und EU-politischen Zielen zu schließen?
Welche Kriterien legt die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtschaftsministerium an, um „marktwirtschaftliche“ Instrumente von „planwirtschaftlichen“ Instrumenten abzugrenzen vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, der verpflichtenden Energieeffizienzquoten für Energieversorger bzw. Netzbetreiber, so wie sie in der Entwurfsfassung des Artikels 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Kommission aufgeführt waren, als „planwirtschaftliches Instrument“ bezeichnet (s. beispielsweise DIE ZEIT vom 31. Oktober 2012)?