Folter von konfliktbezogenen Gefangenen in Afghanistan
der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Afghanistan wird nach wie vor systematisch gefoltert. Zu diesem Ergebnis kommt die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA). Der Report „Treatment of Conflict-Related Detainnees in Afghan Custody“ berichtet über mutmaßliche Kämpferinnen und Kämpfer, die inhaftiert und zwischen Oktober 2011 und Oktober 2012 misshandelt wurden. Die Erkenntnis der Folter ist nicht neu. Bereits im Oktober 2011 hatte die UNAMA einen gleichnamigen Vorgängerbericht vorgelegt.
Die Lage hat sich verschlechtert, das zeigt der Vergleich der relativen Häufigkeit beider Untersuchungen. In Einrichtungen der Afghan National Police (ANP) und Grenzpolizei Afghan National Border Police (ANBP) hat die Folter um 8 Prozent zugenommen. Die Zahl von gefolterten Kindern ist um 14 Prozent gestiegen. Insgesamt interviewte UNAMA im aktuellen Zeitraum 635 Gefangene, was die Stichprobe solider macht, da die Zahl der durchgeführten Interviews um 59 Prozent gegenüber dem letzten Bericht (379 Samples) ausgeweitet wurde.
Die Vorfälle betreffen nicht nur Gefangene, die durch afghanische Sicherheitskräfte festgenommen wurden, sondern auch durch die internationale Schutztruppe ISAF (International Security Assistance Force) inhaftierte und an afghanische Sicherheitskräfte überstellte Gefangene. Laut UNAMA kam es auch im Einsatzgebiet der Bundeswehr zu Misshandlungen – allerdings ist unklar, von welcher Seite die Gefangenen zuerst inhaftiert wurden. Dies betrifft Einrichtungen des afghanischen Inlandsgeheimdienstes National Directorate of Security (NDS), der ANP und der Afghan Local Police (ALP) in den Provinzen Faryab, Jawzjan, Saripul, Balkh, Kunduz, Baghlan, Takhar und Badakhshan. Die Bundeswehr hat mitgeteilt, sie nehme selbst grundsätzlich keine Ingewahrsamnahmen vor.
Schon im letzten Bericht wurde das Auslieferungsproblem bemängelt, obwohl ISAF bereits im Vorfeld auf die Folterprobleme reagierte. Im September 2011 initiierte die Mission ein Monitoring-Programm, das neben Schulungen vor allem regelmäßigen Untersuchungen umfasste. Als Konsequenz auf die Besichtigungen stoppte die Schutztruppe die Auslieferung an 16 NDS- und ANP-Einrichtungen.
Die Überweisungen haben nach und nach wieder eingesetzt. Gerechtfertigt hat ISAF die erneuten Auslieferungen dadurch, dass in einer zweiten Phase ab November 2011 ein eigenes Zertifizierungsprogramm ins Leben gerufen wurde. ISAF hat sich dabei auch auf die Position zurückgezogen, dass der afghanische Staat die alleinige Verantwortung zur Strafverfolgung von Täterinnen und Tätern trage.
Die Zertifikate bescheinigen den afghanischen Einrichtungen, dass sie die gröbsten Mängel beseitigt hätten und dass ISAF keine weiteren Folterungen feststellen konnte, keineswegs versichern sie, dass ein Gefängnis vollständig „folterfrei“ sei. Trotzdem wurden bis März 2012 14 der 16 Haftanstalten vollständig oder unter einschränkenden Bedingungen im Ergebnis als „safe for transfer“ zertifiziert. In allen Einrichtungen hatte UNAMA im ersten Bericht noch Folter festgestellt.
Bereits am 24. Oktober 2012, also drei Monate vor der Veröffentlichung des zweiten UNAMA-Berichtes, wurden in den besagten Einrichtungen erneut Foltervorwürfe laut. ISAF erkannte anschließend sieben afghanischen Einrichtungen die Zertifikate wieder ab. Dennoch hält UNAMA die Zertifizierungspraxis allgemein für äußerst bedenklich, da einige Gefangene selbst dann gefoltert wurden, obwohl ISAF-Gutachter die Einrichtungen zuvor besichtigt hatten.
In der Summe hat ISAF im zweiten Berichtszeitraum 79 konfliktbezogene Gefangene an Einrichtungen der ANP, des NDS oder der afghanischen Armee ANA (Afghan National Army) überstellt. Davon berichteten 25 Personen (31 Prozent) von Folter. Im Vorjahr lag das Verhältnis von 22 Folterungen zu 89 Gefangenen noch bei 24 Prozent. Die Folter nach ISAF-Auslieferungen hat also um 7 Prozent zugenommen.
Die jüngsten UNAMA-Zahlen bestätigen den Verdacht, dass die ISAF-Monitoring-Maßnahmen an den alarmierenden Folterzahlen nichts geändert haben. Darüber kann auch die leicht verminderte Zahl der Folterfälle in Einrichtungen des NDS nicht hinwegtäuschen. ISAF hat nämlich insgesamt weniger an NDS-Einrichtungen ausgeliefert. Die Abnahme ist somit sehr wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der gefolterten mit der Zahl der von ISAF ausgelieferten Häftlinge korreliert. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Folter in NDS-Einrichtungen tatsächlich abgenommen hat.
Die UNAMA hat mit ihrem Bericht umfassende Empfehlungen abgegeben, wie man die Folter in Afghanistan bekämpfen kann. Das betrifft die afghanische Regierung, Behörden, das Oberste Gericht, den Oberstaatsanwalt, das Parlament; das betrifft aber auch die ISAF-Schutztruppe, zu der die Bundeswehr gehört und die truppenstellenden Länder, wie die Bundesrepublik Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche aktuellen Informationen liegen der Bundesregierung unter Rückbezug auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Folter in afghanischen Haftanstalten“ vom 15. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7748) und die Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele vom 23. März 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9225) vor, inwieweit die Bundeswehr oder die deutsche Polizei in Afghanistan seit 2010 (bzw. unter deren Beteiligung auch in gepartnerten Operationen mit ANA, ANP, NDS und anderen Sicherheitskräften von Afghanistan oder anderer Staaten) Personen festgehalten oder festgesetzt, an afghanische Gefängnisse oder sonstige Einrichtungen ausgeliefert oder sonstwie afghanischen Sicherheitskräften überlassen hat (bitte aufschlüsseln nach Zahl, Zeitraum der Auslieferung oder Überlassung, Ort und an wen die Gefangenen übergeben wurden)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die eigenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter von konfliktbezogenen Gefangenen in Afghanistan angesichts der sich verschlechternden Lage?
Sieht die Bundesregierung Alternativen zur aktuellen Auslieferungspraxis von ISAF, wenn in konkreten Fällen den Inhaftierten unmittelbar nach der Übergabe an afghanische Sicherheitskräfte Folter droht?
Sind der Bundesregierung Alternativen zur aktuellen Auslieferungspraxis von ISAF bekannt, die durch andere an ISAF beteiligte Staaten praktiziert werden?
Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, den Empfehlungen der UNAMA gegenüber Truppenstellern und Geberländern nachzukommen, insbesondere indem
a) sie unabhängige Monitoring-Mechanismen neu einrichten, verbessern oder weiterwickeln wird,
b) sie sich gegenüber Afghanistan dafür einsetzt, dass die Foltertäter zur Rechenschaft gezogen werden und allgemein die Verantwortlichkeit vor dem Recht gestärkt wird,
c) sie Budget- und Projekthilfen an die Bedingung knüpfen wird, dass Afghanistan die Folter messbar bekämpft und Fortschritte aufweist?
Inwieweit unternimmt die Bundesregierung angesichts des erneuten Berichtes weitere Anstrengungen gegen Folter in Afghanistan auch über die UNAMA-Empfehlungen hinausgehend, insbesondere
a) im Einsatzgebiet der Bundeswehr,
b) in anderen Provinzen, in denen die Bundesrepublik Deutschland mit Afghanistan kooperiert (zum Beispiel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit),
c) in Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung, dem Parlament, der Justiz (unter Berücksichtigung der Empfehlungen, die die UNAMA an diese Akteure ausgesprochen hat),
d) gegenüber anderen NATO-Partnern, mit der Absicht, dass diese sich stärker gegen Folter in ihren jeweiligen Einsatzgebieten einsetzen?
In welchem Maße ermutigt die Bundesregierung die afghanische Regierung dazu, das Fakultativprotokoll des VN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) zu unterzeichnen, insbesondere indem ein unabhängiger nationaler Präventionsmechanismus geschaffen wird?
In welchem Umfang sind Anti-Folter-Schulungen Teil der Curricula deutscher Ausbildungs- und Trainingsmissionen, insbesondere in Bezug auf peinliche Verhörmethoden?