Stand der Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bereits im Jahr 2009 hat die damalige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD das Nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen veröffentlicht. Das Hafenkonzept ist als Leitfaden der Hafenpolitik bis zum Jahr 2019 vorgesehen und Teil des nationalen Masterplans Güterverkehr und Logistik aus dem Jahr 2008. Es richtet sich an Bund, Länder und Kommunen sowie die maritime Branche und Verbände. Nach dem starken Einbruch der Umschlagsmenge während der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 und den Folgejahren haben die meisten deutschen Seehäfen inzwischen wieder ein stetiges Umschlagswachstum zu verzeichnen. Damit verschärfen sich die bereits vor dem Jahr 2008 bestehenden Engpassprobleme im Seehafenhinterlandverkehr. Ein Hauptproblem stellt die immer knapper werdende Kapazität auf den Eisenbahnverbindungen zu und von den Häfen dar. Ohne eine Kapazitätserweiterung stößt der Verkehrsträger Schiene an seine Grenze, weitere Güter aufzunehmen. Im Rahmen des Nationalen Hafenkonzepts soll außerdem die Kooperation von Hafenstandorten unterstützt sowie die Umweltschutzpolitik der Häfen vorangebracht werden. Es wurden zu den im Konzept genannten Maßnahmen Prüfaufträge durch die Bundesregierung erteilt. Ergebnisse liegen der Öffentlichkeit bisher noch nicht bzw. nur begrenzt vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
a) Welche im Nationalen Hafenkonzept genannten Projekte bzw. Vorhaben befinden sich in der Umsetzung?
b) Welche im Nationalen Hafenkonzept genannten Projekte bzw. Vorhaben befinden sich in der Prüfung?
c) Welche im Nationalen Hafenkonzept genannten Projekte bzw. Vorhaben wurden nicht weiterverfolgt bzw. gestrichen (bitte jeweils die Gründe nennen)?
a) Welche Funktion haben Beirat und Lenkungsausschuss des Nationalen Hafenkonzepts, und wie setzen sie sich jeweils zusammen (bitte jeweils die Anzahl und Namen der Mitglieder sowie jeweilige Organisation angeben)?
b) Wann hatten die in Frage 2a genannten Gremien seit Einsetzung getagt, und mit welchen Ergebnissen (bitte Beschlüsse des Beirats sowie des Lenkungskreises tabellarisch aufführen)?
a) Welches Ergebnis brachte der Prüfauftrag, die deutschen Nordrange Häfen bezüglich standortübergreifender Kooperation unter Einbeziehung des Jade-Weser-Ports Wilhelmshaven zu unterstützen?
b) Was trägt die Bundesregierung selbst zur in Frage 2a genannten Zielvorgabe bei?
Inwiefern wird der Umweltschutz bei der Realisierung berücksichtigt, und welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen oder sollen durchgeführt werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verkehrsinvestitionen der Länder in den Häfen bzw. im Hafenhinterland im Zeitraum bis zum Jahr 2019 neben denen des Bundes, und wie werden die Maßnahmen aufeinander abgestimmt?
Welche Projekte der von den Verkehrsministern der Küstenländer im September 2008 als Bestandteil des Nationalen Hafenkonzepts beschlossenen Liste (sog. Ahrensburger Liste) wurden von den Ländern für den nächsten Bundesverkehrswegeplan 2015 erneut gemeldet, und welche Kosten werden für die Projekte derzeit veranschlagt (bitte tabellarisch nach Projekten und letzter Kostenannahme aufführen)?
Wie setzt die Bundesregierung die Erhöhung der Brücken für eine verbesserte Befahrbarkeit der Binnenwasserstraßen durch Containerbinnenschiffe um, welche Maßnahmen sind hier bisher erfolgt, und welche sind geplant (bitte für Streckenabschnitte mit Anzahl der Brücken angeben und Angabe zur Befahrbarkeit für Großmotorgüterschiff und zwei- bzw. dreilagigen Containerverkehr sowie Kosten der Maßnahmen)?
a) Inwiefern hat sich durch Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts der Verkehr von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr verlagert, und wurden die erwarteten Ziele erreicht?
b) Welche infrastrukturellen Voraussetzungen und welche Anreize sind zum Erreichen der Maßnahme nach Ansicht der Bundesregierung noch nötig?
c) Welche konkreten Verlagerungseffekte hatte der Kurzstreckenseeverkehr in Deutschland bzw. der Europäischen Union (EU) bisher (Konzept „From Road to Sea“)?
a) Gibt es eine Bewertung der mittel- bis langfristigen Effekte der Förderung von Anlagen im kombinierten Verkehr?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie haben sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich einer beschleunigten Abfertigung von Binnenschiffen in den Seehäfen in Deutschland sowie nach Kenntnis der Bundesregierung in den Niederlanden sowie Belgien durch das Nationale Hafenkonzept verändert, und wie hat sich der Umschlag vom Seeverkehr auf Binnenschiffe (bzw. umgekehrt) seit dem Jahr 2009 verändert?
Welche Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene hat die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts erkannt, und wie sollen diese beseitigt werden bzw. welche sind seit dem Jahr 2009 bereits beseitigt worden?
Welchen Stand hat die Umsetzung des europäischen Seeverkehrs ohne Grenzen im Rahmen des sog. Blue Belt Projects?
a) Bis wann wird die Bundesregierung einen Bericht zu Maßnahmen einer Entbürokratisierung in der Verwaltung der Binnenschifffahrt vorlegen?
b) Nach welchen Kriterien und mit welchen Zielsetzungen wird dieser Bericht erarbeitet?
a) Wird die Bundesregierung Vorhaben der Häfen bezüglich koordinierter Hafenentwicklungen weiter unterstützen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um international verbindliche Verschärfungen der Grenzwerte für den Schadstoffausstoß in der Seeschifffahrt zu erreichen, und wie verfolgt die Bundesregierung diese Ziele?
a) Hat die Bundesregierung bisher bereits weitere Maßnahmen der Begrenzung von Schiffsemissionen geprüft, und wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Zu welchen Ergebnissen kam sie im Rahmen ihrer Untersuchungen?
a) Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung weiterer ECA-Zonen (Emission Control Areas/Regionen, in denen der Ausstoß von Schiffsemissionen eingeschränkt wird) in Europa bzw. weltweit?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, warum nicht?
a) Welche Projekte zur Landstromversorgung von Schiffen befinden sich in deutschen Seehäfen in der Planung bzw. sind bereits in der Umsetzung?
b) Wie werden diese Projekte von Seiten der Reeder jeweils genutzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den einzelnen Projekten?
a) Welche Projekte zur Versorgung von Schiffen mit LNG (Liquefied Natural Gas) befinden sich in deutschen Seehäfen in der Planung bzw. sind bereits in der Umsetzung?
b) Wie werden diese Projekte von Seiten der Reeder jeweils genutzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den einzelnen Projekten?
c) Bis wann wird nach Ansicht der Bundesregierung ein Versorgungsnetz für die Seeschifffahrt aufgebaut werden können, und welche einzelnen Schritte sind dafür nötig?
d) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Länder zu ändern, um eine reibungslose und sichere Versorgung der Schiffe mit LNG als Schiffstreibstoff sicherzustellen?
Welche emissionsmindernden Maßnahmen (Geräusche, Schadstoffe etc.) wird die Bundesregierung zukünftig im Bereich Häfen und Hafenhinterlandverkehr unterstützen?
Wie setzt sich die Bundesregierung international für wirksame Emissionsminderungsziele sowie für die Einführung eines wirksamen globalen marktbasierten Instruments zur Reduzierung der CO2-Emissionen ein?
Mit welchen Maßnahmen wird die Einhaltung der Biodiversitätsstrategie im neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt?
Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der Europäischen Kommission, Leitlinien für die Anwendung der europäischen Umweltgesetzgebung in den Häfen zu verfassen?
a) Ist eine Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzepts über das Jahr 2019 hinaus vorgesehen?
b) Wenn ja, um welchen Zeitraum?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Welche Bewertung wird am Ende des vorgesehenen Zeitraums durchgeführt, die das Ergebnis der Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts (Zielerreichung) überprüft?