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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergabestand, Wettbewerb und Länderprüfungsrechte beim A-Modell im Bundesfernstraßenbau

Projektstand bei Vorhaben der 2. Staffel: Planung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU), Vergabeverfahren, Vertragsabschluss; Öffentlich-Private Partnerschaften, Vergabeverfahren A 94, BVWP-Bewertung (Bundesverkehrswegeplanung) als Eignungstest, Kosteneffizienz bei Realisierungskosten, Leitfäden und Richtlinien zu WU, Akteure und Beratungsgremien bei WU-Erstellung und Projektvergabe, Bieter/Bewerber für einzelne A-Modell-Projekte, Erfahrungen bzgl. der Wettbewerbsintensität, Prüfungen des Bundesrechnungshofs, Länderrechte auf Einsichtnahme von WU, Hinzuziehung von Beratern sowie Vorgaben und Beschränkungen<br /> (insgesamt 127 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

17.04.2013

Antwortdauer

48 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1259728. 02. 2013

Vergabestand, Wettbewerb und Länderprüfungsrechte beim A-Modell im Bundesfernstraßenbau

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Harald Ebner, Sven-Christian Kindler, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das A-Modell im Bundesfernstraßenbau wird seit 2007 umgesetzt. Die Standardformulierung in den Fragen „bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen“ bezieht sich auf folgende Projekte:

  • 1. Staffel
  • A 1 Buchholz–Bremer Kreuz
  • A 8 Augsburg–München
  • A 4 Waltershausen–Herleshausen (Umfahrung Hörselberge)
  • A 5 Baden-Baden–Offenburg
  • 2. Staffel
  • A 8 Ulm–Augsburg-West
  • A 9 AK Hermsdorf –Schleiz
  • A 7 Bordesholm–Hamburg-Nordwest
  • A 6 Wiesloch-Rauenberg–Weinsberg
  • A 7 Salzgitter–Drammetal
  • A 1 Lotte/Osnabrück–Münster/N und A 30 Rheine Nord–Lotte/Osnabrück
  • A 45 Landesgrenze Nordrhein-Westfalen–Gambacher Kreuz
  • A 60 Mainz Laubenheim–A 643, Mainz–Schierstein
  • Sonstige
  • A 94.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen127

1

Wie ist der aktuelle Projektstand bei Vorhaben der 2. Staffel und etwaigen danach vorgesehenen Projekten (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen und zu den einzelnen Projekten zumindest auf die folgenden Projektstände eingehen: Planung, Planung und vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung – WU – beauftragt, vorläufige WU liegt in vorläufiger Fassung vor, vorläufige WU liegt in endgültiger Fassung vor, Vergabeverfahren ist gestartet, Präqualifizierungsphase ist abgeschlossen und Bieter sind ausgewählt, erste Angebote liegen vor – aber noch keine Reduktion der Anbieterzahl –, Anbieterzahl verringert – aber Vergabeverfahren läuft noch –, Preferred Bidder ausgewählt – aber noch kein Vertragsabschluss –, abschließende WU ist erstellt, Vertragsabschluss, Start der Vertragslaufzeit)?

2

Bei welchen weiteren Projekten im Bundesfernstraßenbau werden Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP; Public Private Partnerships – PPP) in Betracht gezogen bzw. geplant?

3

Sind bei den einzelnen Projekten Verzögerungen entstanden?

Wenn ja, welche, und wodurch sind diese jeweils bedingt?

4

Wie ist speziell bei der A 7 Salzgitter–Drammetal der Stand der Diskussionen zum weiteren Projektverlauf zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen nach dem Regierungswechsel?

5

Wie ist bei der A 6 Wiesloch–Weinsberg der Stand der Diskussionen zum weiteren Projektverlauf zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg?

6

Warum ist das Projekt A 94 für die erstmalige Realisierung eines PPP-Neubauprojektes im Bereich der Bundesautobahnen ausgewählt worden?

7

Wann ist der geplante Start des Vergabeverfahrens zum Projekt A 94 (bitte Datum und/oder Einordnung in den Verfahrensablauf nennen)?

8

Wann ist das geplante Ende des Vergabeverfahrens zum Projekt A 94?

9

Welche Besonderheiten existieren beim Neubau einer Strecke wie bei der A 94 nach dem PPP-Ansatz gegenüber dem Ausbau einer bestehenden Strecke mit PPP?

10

Bei welchen A-Modell-Projekten ist die BVWP-Bewertung (BVWP: Bundesverkehrswegeplanung) als Eignungstest verwendet worden?

11

Sind ggf. alternative oder weitere Methodiken angewandt worden?

Und wenn ja, welche Methodiken bei welchen Projekten?

12

Welche Ergebnisse wurden bei den bisher abgeschlossenen vorläufigen WU im Hinblick auf die Kosteneffizienz bei den Realisierungskosten (Barwert der Kosten/Haushaltsausgaben) bei dem Ansatz nach der konventionellen Beschaffungsvariante (KBV) und PPP erzielt (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

13

Welche monetären Nutzeneffekte wurden bei den bisher abgeschlossenen vorläufigen WU bei dem KBV-Ansatz und PPP untersucht, und welche Ergebnisse wurden dabei ermittelt (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

14

Welche nichtmonetären Nutzeneffekte wurden bei den bisher abgeschlossenen vorläufigen WU bei dem KBV-Ansatz und PPP untersucht, und welche Ergebnisse wurden dabei (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen) erzielt?

a) In welcher Art und Weise wurden diese monetären und nichtmonetären Nutzeneffekte mit in die Ermittlung über die Art der Ausschreibung (PPP oder konventionell) einbezogen (bitte separat für die einzelnen Nutzeneffekte und separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

b) Sind bei dem geplanten A-Modell-Projekt A 7 u. a. die monetären Nutzenkriterien Reisezeit, Stau und Unfälle während der Bau- und Betriebsphase berücksichtigt worden (bitte separat für die einzelnen Nutzeneffekte aufführen)?

c) Sind bei dem geplanten A-Modell-Projekt A 7 u. a. die nichtmonetären Nutzenkriterien „Standort Deutschland“, Planungsverlässlichkeit, Beschäftigungseffekte, Innovationen und Umweltaspekte berücksichtigt worden (bitte separat für die einzelnen Nutzeneffekte aufführen)?

15

Welche Ergebnisse wurden bei den bisher abgeschlossenen abschließenden WU im Hinblick auf die Kosteneffizienz bei den Realisierungskosten (Barwert der Kosten/Haushaltsausgaben) nach dem KBV-Ansatz und PPP erzielt (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

16

Wurden in den WU nur die Varianten nach dem KBV-Ansatz und dem PPP-Ansatz untersucht, oder sind weitere Varianten betrachtet worden (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

17

Wurden Engpässe im Personalbereich bei der Auftragsverwaltung im Endeffekt zum Teil als Wirtschaftlichkeitsnachteil bei dem KBV-Ansatz berücksichtigt (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen, sofern Unterschiede zwischen diesen bestehen)?

Wenn ja, wie hat sich dies qualitativ und quantitativ niedergeschlagen?

18

Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) daraus hinsichtlich der adäquaten Wahrnehmung der Aufgaben im Kontext der Bundesauftragsverwaltung durch die Bundesländer bei den A-Modell-Projekten, wo dies der Fall sein kann?

19

Sind Gespräche mit den Bundesländern zur Behebung von möglichen Defiziten geführt worden oder geplant?

20

Ist die Variante geprüft worden, dass der KBV-Ansatz von der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) umgesetzt wird?

Wenn nein, warum nicht (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen, sofern Unterschiede zwischen diesen bestehen)?

21

Welche Leitfäden und Richtlinien speziell zu WU bei A-Modellen sind bisher verwendet worden?

22

Inwieweit wurden bzw. sind diese jeweils veröffentlicht?

23

Welche Veröffentlichungen sind geplant?

24

Inwieweit wurden diese jeweils – ggf. unter Einbezug der Unterstützung durch die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) – bei Stakeholdern zur Diskussion gestellt?

25

Welche Stakeholder aus der Wirtschaft und Wissenschaft wurden jeweils eingeladen und sind der Einladung nachgekommen (bitte jeweils Personenanzahl je Gruppe nennen sowie außerdem bitte auch Namen angeben)?

26

Wurden diesen Stakeholdern jeweils Unterlagen zur Verfügung gestellt, und wenn ja, welche?

27

Welches ist der aktuell gültige Leitfaden?

28

Ist dieser öffentlich zugänglich bzw. wie ist dieser erhältlich (bitte separat beantworten für Abgeordnete und Bürger, dabei bitte auch auf Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz – IFG – eingehen)?

29

Welche Planungen und Aktivitäten zur Überarbeitung/Aktualisierung des aktuell gültigen Leitfadens gibt es?

30

Erfolgen Konsultationen mit Stakeholdern bzw. ist es geplant, solche Konsultationen durchzuführen?

31

Welche Gruppen sollen einbezogen werden, und welche Materialien sollen diese erhalten?

32

Wie sieht der Zeitplan der Konsultationen mit den Stakeholdern für diese Überarbeitung aus?

33

Welche Aufgaben übernehmen folgende genannte Akteure bei der Erstellung von WU und der Projektvergabe, und mit welchen Ressourcen werden diese Aufgaben erfüllt: BMVBS, VIFG, DEGES, Bundesministerium der Finanzen (BMF), Auftragsverwaltung, externe Berater?

34

Welche Beratungskonsortien (bitte alle Konsortialmitglieder und auch evtl. Unterauftragnehmer nennen) haben welche Vergabeverfahren der A-Modell-Projekte begleitet und dabei welche Aufgaben (WU-Erstellung und/oder Vergabebegleitung und/oder anderer Aufgaben) wahrgenommen?

35

Über welche Laufzeit, wie viele Projekte und welche Aufgaben erstreckt sich der Auftrag des aktuellen Beratungskonsortiums?

36

Gibt es ggf. Verlängerungsoptionen für dessen Vertrag, und wenn ja, welche?

37

Welche Projekte werden bzw. sollen nach derzeitigem Planungsstand noch von diesem Konsortium betreut werden?

38

Für wann ist eine Folgeausschreibung vorgesehen?

39

Ist ein Mitglied der bisherigen Beratungskonsortien als Unterauftragnehmer beim aktuellen Beratungskonsortium beschäftigt?

Wenn ja, seit wann und wie bzw. in welchem Umfang ist dies der Fall (bitte jeweils konkrete Konstellation bei den einzelnen Projekten, d. h. Unternehmen, Thema und Aufgabenumfang nennen)?

40

Welches Beratungskonsortium hat welche vorläufigen WU erstellt (bitte separat für die einzelnen Projekte aufführen)?

41

Gab es einen Wechsel in der Methodik bei der Erstellung der vorläufigen WU zwischen den einzelnen Beraterkonsortien?

42

Wie viele und welche Bieter (bei Konsortien bitte möglichst auch Mitglieder nennen) haben bei den A-Modell-Vergaben an der Präqualifikation teilgenommen (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

43

Wie viele und welche Bieter (bei Konsortien bitte möglichst auch Mitglieder nennen) haben bei den jeweiligen A-Modell-Vergaben die Angebots-/ Verhandlungsphase erreicht (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

44

Wie viele und welche Bieter (bei Konsortien bitte möglichst auch Mitglieder nennen) haben bei den jeweiligen A-Modell-Vergaben an den jeweiligen sukzessiven Angebots-/Verhandlungsphase teilgenommen (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

45

Welcher Zeitraum lag dabei zwischen der Präqualifikations- und der Angebotsphase und zwischen den jeweiligen sukzessiven Angebots-/Verhandlungsphasen (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

46

Inwieweit sind jeweils andere Bieter informiert worden, wie viele Bieter in die nächste Angebots-/Verhandlungsphase weitergekommen sind (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

47

Inwieweit sind jeweils anderen Bietern/Bewerbern die Identität der Bieter genannt worden, welche die jeweils nächste Angebots-/Verhandlungsphase erreicht haben (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

48

Welche am Vergabeverfahren beteiligten Akteure erhalten in welcher Phase des Vergabeverfahrens den Vertragsentwurf (bitte für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

49

Dürfen die Bieter den Vertragsentwurf an ihre realwirtschaftlichen Subunternehmer, ihre finanzierenden Banken und ihre Berater weitergeben (bitte für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

50

Welche Beschränkungen gibt es bezüglich der Weitergabe des Vertragsentwurfs an vorgenannte Akteure (bitte für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

51

Welche Anlagen werden bzw. wurden später Vertragsbestandteil (bitte für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

52

Welche Umfänge wiesen die Anlagen jeweils auf (bitte für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

53

Welche Erwartungen in Bezug auf die Wettbewerbsintensität (auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Kartellbildung) hatte die Bundesregierung vor der Vergabe bzw. bei der Vorbereitung der Vergabe der bisher vergebenen A-Modell-Projekte, und wie sind diese Erwartungen in die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens mit eingeflossen (bitte bei Unterschieden auf die einzelnen Projekte eingehen)?

54

Welche Erfahrungen in Bezug auf die Wettbewerbsintensität hat die Bundesregierung dann bei der Vergabe der bisher vergebenen A-Modell-Projekte erworben (bitte bei Unterschieden auf die einzelnen Projekte eingehen)?

55

Wie werden bzw. wurden diese Erfahrungen bezüglich der Wettbewerbsintensität bei den bisher vergebenen A-Modell-Projekten in die Ausgestaltung aktueller und zukünftiger Vergabeverfahren integriert?

56

Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbsintensität (auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Kartellbildung) in den aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen des Bundes für die Realisierung von A-Modell-Projekten ein?

57

Wie stuft die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Konsortien nach dem Gewinn eines A-Modell-Projektes an den weiteren Ausschreibungen teilnehmen, aber nach einem erfolgreichen Teilnahmewettbewerb kein Interesse an einer ernsthaften Angebotsabgabe mehr aufweisen – z. B. weil ihre Kapazität durch das bereits gewonnene Projekt absorbiert wird oder weil andere Gründe vorliegen – und damit den Wettbewerbsdruck bei der aktuellen Vergabe reduzieren und außerdem den Markteintritt neuer Wettbewerber damit verhindern bzw. erschweren?

58

Plant die Bundesregierung Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um diesem mit einem Verlust an Wettbewerbsdruck einhergehenden Effekt zu begegnen?

59

Wäre bzw. ist bei den bereits vergebenen A-Modell-Projekten eine Vergabe als ÖPP erfolgt, wenn das Angebot des siegreichen privaten Bieters oberhalb des Reservationspreises der öffentlichen Hand liegt?

Wenn ja, bei welchen Projekten?

60

Wird bei laufenden und zukünftigen A-Modell-Projekten eine Vergabe als PPP erfolgen, wenn das Angebot des siegreichen privaten Bieters oberhalb des Reservationspreises der öffentlichen Hand liegt?

61

Inwieweit wurde bzw. wird der PSC (Public Sector Comparator = Wirtschaftlichkeitsvergleich) als Reservationspreis der öffentlichen Hand bei der Vergabe von A-Modell-Projekten verwendet (bitte für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

62

Wie wurde bzw. wird der Reservationspreis der öffentlichen Hand bei der Vergabe von A-Modell-Projekten festgelegt (bitte für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

63

Wie und wann wurden den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf den Reservationspreis bei den jeweiligen bereits vergebenen A-Modell-Projekten kommuniziert?

64

Wie und wann sollen den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf den Reservationspreis bei den aktuell und zukünftig zu vergebenden A-Modell-Projekten kommuniziert werden?

65

Inwieweit wäre die Bundesregierung Schadenersatzansprüchen der Bieter ausgesetzt, falls das ÖPP-Vergabeverfahren aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum KBV-Ansatz aufgehoben werden würde?

66

Würde eine vergaberechtliche Verpflichtung zur Leistung derartiger Schadenersatzansprüche bestehen, und in welcher Höhe würde diese ggf. vorliegen?

67

Inwieweit wäre die Bundesregierung Schadenersatzansprüchen der Bieter ausgesetzt, wenn die Möglichkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit vorher den potenziellen Bietern kommuniziert wurde?

68

Wie und wann wurden den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf derartige Schadenersatzansprüche bei den jeweiligen bereits vergebenen A-Modell-Projekten kommuniziert?

69

Wie und wann sollen den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf derartige Schadenersatzansprüche bei den aktuell und zukünftig zu vergebenden A-Modell-Projekten kommuniziert werden?

70

Inwieweit wird bei der Überlegung der Aufhebung der Vergabe als ÖPP und dem Start eines neuen Vergabeverfahrens für den KBV-Ansatz berücksichtigt, dass durch diesen Wechsel der Beschaffungsvariante zusätzliche Kosten entstehen können?

71

Wird insofern ein Abweichen vom PSC als Kriterium für den Abbruch des Vergabeverfahrens (Reservationspreis) aufgrund der Berücksichtigung der Wechselkosten als gerechtfertigt angesehen?

72

Inwieweit ist dies vorher den potenziellen Bietern gegenüber kommuniziert worden bzw. ist dies geplant?

73

Inwieweit wird bei der Überlegung der Aufhebung der Vergabe als PPP und dem Start eines neuen Vergabeverfahrens für den KBV-Ansatz berücksichtigt, dass dadurch die potenziell ermittelten monetären Nutzenvorteile bei PPP wie z. B. durch die vorzeitige Realisierungsmöglichkeit im Vergleich zum KBV-Ansatz entgehen können?

74

Wird insofern ein Abweichen vom PSC als Kriterium für den Abbruch des Vergabeverfahrens (Reservationspreis) aufgrund der Berücksichtigung der potentiell ermittelten monetären Nutzenvorteile bei PPP als gerechtfertigt angesehen?

75

Inwieweit ist dies vorher den potenziellen Bietern gegenüber kommuniziert worden bzw. ist dies geplant?

76

Inwieweit wird bei der Überlegung der Aufhebung der Vergabe als PPP und dem Start eines neuen Vergabeverfahrens für den KBV-Ansatz berücksichtigt, dass dadurch die potenziell ermittelten qualitativen nichtmonetären Nutzenvorteile bei PPP wie z. B. durch die Zuverlässigkeit der Planung im Vergleich zur KBV entgehen?

77

Wird insofern ein Abweichen vom PSC als Kriterium für den Abbruch des Vergabeverfahrens (Reservationspreis) aufgrund der Berücksichtigung der potentiell ermittelten qualitativen nichtmonetären Nutzenvorteile bei PPP wie z. B. durch die Zuverlässigkeit der Planung im Vergleich zum KBV-Ansatz als gerechtfertigt angesehen?

78

Inwieweit ist dies vorher den potenziellen Bietern gegenüber kommuniziert worden bzw. ist dies geplant?

79

Wäre eine Vergabe der bisher vergebenen A-Modell-Projekte A 1, A 4, A 5, A 7, A 8 und A 9 erfolgt, wenn der PSC unterhalb des Angebots des jeweils siegreichen privaten Bieters gelegen hätte?

80

Ist das – und ggf. wie und an welcher Stelle im Vergabeverfahren – den Bietern gegenüber kommuniziert worden?

81

War es bereits bei einzelnen Projekten der Fall, dass der PSC unterhalb des Angebots des siegreichen Bieters lag?

82

Wurde bei den A-Modell-Projekten, die als Pilotprojekte eingestuft waren, eine Vergabe aus Sicht der Bundeshaushaltsordnung als ausnahmsweise möglich eingestuft, auch wenn der PSC unterhalb des Angebots des jeweils siegreichen privaten Bieters liegt?

83

Wird eine Vergabe beim A-Modell-Projekt A 7 Hamburg/Nordwest–Bordesholm erfolgen, wenn der PSC unterhalb des Angebots des siegreichen privaten Bieters liegt?

84

Was ist in dieser Hinsicht den Bietern gegenüber kommuniziert worden bzw. soll kommuniziert werden?

85

Wird eine Vergabe bei den restlichen A-Modell-Projekten der 2. Staffel erfolgen, wenn der PSC unterhalb des Angebots des jeweils siegreichen privaten Bieters liegt?

86

Bei welchen Projekten der vorgenannten Projekte sind Prüfungen des Bundesrechnungshofes (BRH) durchgeführt worden?

87

Was hat der BRH jeweils geprüft?

88

Zu welchen Einschätzungen ist der BRH bei der Prüfung der WU (vorläufige und abschließende WU) in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte gelangt (bitte nach Kosten/Kosteneffizienz und Gesamtbewertung differenzieren)?

89

Wie und in welchem Umfang wurden bei den A-Modell-Projekten die Vergütungszahlungen bzw. die einzelnen Elemente der Vergütungszahlungen (Anschubfinanzierung, Verfügbarkeitszahlungen, Mautweiterleitung usw.) auf die Länderquoten angerechnet (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

90

Inwieweit ist geklärt, ob, wie und in welchem Umfang bei den neu angekündigten A-Modell-Projekten die Vergütungszahlungen bzw. die einzelnen Elemente der Vergütungszahlungen (Anschubfinanzierung, Verfügbarkeitszahlungen, evtl. Mautweiterleitung) auf die Länderquoten angerechnet werden (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

91

Gibt es Einzelregelungen, und wie sehen diese aus?

92

Ist es aufgrund der Berücksichtigung der Vergütungszahlungen bei A-Modellen im Rahmen der Länderquote möglich, dass die betroffenen Bundesländer auch dann einen Vorteil aus der Realisierung von A-Modell-Projekten haben, wenn diese mit höheren Ausgaben aus Bundessicht (und volkswirtschaftlicher Perspektive) einhergehen?

93

Würden die Bundesländer in analoger Weise Finanzmittel für die Umsetzung nach dem KBV-Ansatz erhalten, wenn keine Realisierung nach dem ÖPP-Ansatz erfolgt wäre bzw. erfolgen würde (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

94

Würden in den Bundesländern bei anderen Projekten die Finanzmittel abgezogen werden, wenn keine Realisierung nach dem ÖPP-Ansatz, sondern nach dem KBV-Ansatz erfolgt wäre bzw. geplant würde (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

a) Wie und in welchem Umfang würde konkret das Land Baden-Württemberg Finanzmittel für eine Umsetzung des Projektes A 6 Wiesloch–Weinsberg im Vergleich zu einer PPP-Realisierung vom Bund erhalten, wenn sich das Land entschließen würde, das Projekt nach dem KBV-Ansatz zu realisieren, und wie würde sich das auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für andere Projekt in diesem Bundesland auswirken?

b) Wie und in welchem Umfang würde das Land Niedersachsen Finanzmittel für eine Umsetzung des Projektes A 7 Salzgitter–Drammetal im Vergleich zu einer PPP-Realisierung vom Bund erhalten, wenn sich die neue Landesregierung entschließen würde, dass Projekt nach dem KBV-Ansatz zu realisieren, und wie würde sich das auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für andere Projekt in diesem Bundesland auswirken?

95

Haben Bundesländer das Recht, im Rahmen der Auftragsverwaltung Berater (z. B. Ingenieurbüros, Juristen, Ökonomen, Wirtschaftsprüfer, Verkehrsprognose-Berater) hinzuzuziehen?

96

Haben Bundesländer das Recht, die (ungeschwärzte) vorläufige WU einzusehen und diese zu prüfen?

97

Haben Bundesländer auch in diesem Kontext das Recht, Berater hinzuzuziehen?

Wenn ja, gilt das Recht auf Hinzuziehung von Beratern auch, wenn Bundesländer entsprechende Vorkehrungen (vertraglich und/oder organisatorisch) zur Wahrung der Vertraulichkeit treffen?

98

Dürfen Bundesländer diese Berater eigenverantwortlich auswählen?

99

Hat das BMVBS dem Land Baden-Württemberg untersagt oder damit gedroht zu untersagen, Berater zur Prüfung der vorläufigen WU hinzuzuziehen?

100

Hat das BMVBS dem Land Baden-Württemberg untersagt, bestimmte Berater zur Prüfung der vorläufigen WU hinzuzuziehen?

101

Welche Beschränkungen ergeben sich dabei ggf. aus Vertragsvereinbarungen zwischen Bund und Land bezüglich des Vorgehens bei ÖPP-Vorhaben (bitte separat für die einzelnen Projekte aufführen)?

102

Inwieweit würde das BMVBS dem Land Niedersachsen Vorgaben und Beschränkungen auferlegen, wenn dieses beabsichtigt, die vorläufige WU für das dortige A-7-Vorhaben untersuchen zu lassen?

103

Welche Vorgaben und Beschränkungen wären möglich?

104

Welche konkreten Inhalte haben die Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem jeweiligen Bundesland zur Durchführung von ÖPP-Vorhaben im Rahmen der Auftragsverwaltung im Hinblick auf die Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Land, die Einrichtung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Verfahrensdurchführung (inkl. Zeitplan), den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren, die Allokation der Kosten und die Vertraulichkeit aus Sicht des Landes?

105

Darf diese Vereinbarung verändert werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

106

Inwieweit darf das Bundesland den Landtagsparlamentariern in Geheimschutzstellen Einsicht in die WU gewähren?

107

Gibt es dabei Beschränkungen durch eine etwaige Vereinbarung zwischen Bund und Land?

108

Wurde solch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen für das ÖPP-Vorhaben A 7 Salzgitter–Drammetal getroffen?

109

Wurde diese Vereinbarung geändert?

Wenn ja, wann wurde die erste Version und wann wurde die zweite Version dieser Vereinbarung unterzeichnet?

110

Welche Rechte hat das Land Niedersachsen zur Prüfung der vorläufigen WU – auch unter Hinzuziehen von Beratern – gemäß dieser Vereinbarung, bzw. wurden solche Rechte eingeschränkt?

111

Aus welchen Mitteln werden die Vergütungszahlungen bei den Verfügbarkeitsmodellen finanziert (bitte separat für die einzelnen Projekte aufführen und auf Unterschiede zwischen diesen eingehen)?

112

Falls dazu Mauteinnahmen verwendet werden, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang werden die Mautmittel als Vergütungszahlungen bei den als Verfügbarkeitsmodell ausgestalteten A-Modell-Projekten verwendet (bitte separat für die einzelnen Projekte aufführen und auf Unterschiede zwischen diesen eingehen)?

113

Wie wird die VIFG in die Finanzierung der A-Modelle mit einbezogen?

114

Welche Überlegungen gibt es bei der Bundesregierung hinsichtlich des Einbezugs von Projektanleihen der Europäischen Investitionsbank bei der Finanzierung aktueller und zukünftiger A-Modelle?

115

Welche Nachverhandlungen hat es bei den bisherigen A-Modell-Projekten nach Vertragsabschluss gegeben (bitte jeweils für jedes einzelne Projekt und jede Nachverhandlung das Thema, die Ursache wie z. B. Umweltänderung oder Vertragslücken, Verhandlungsteilnehmer, Nachverhandlungsergebnis und Volumen angeben)?

116

Welche Schlichtungsverfahren hat es bei den bisherigen A-Modell-Projekten nach Vertragsabschluss gegeben (bitte jeweils für jedes einzelne Projekt und jedes Schlichtungsverfahren das Thema, die Ursache wie z. B. Umweltänderung oder Vertragslücken, Schlichtungsteilnehmer inkl. Schlichter, Schlichtungsergebnis und Volumen angeben)?

117

Welche Regelungen existieren in den Verträgen zum Nachverhandlungs- und Schlichtungsverfahren, und wie sind diese spezifiziert (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

118

Welche Rechtsstreitigkeiten hat es bei den bisherigen A-Modell-Projekten nach Vertragsabschluss gegeben (bitte jeweils für jedes einzelne Projekt und jede Rechtsstreitigkeit das Thema, die Ursache wie z. B. Umweltänderung oder Vertragslücken, Gerichtsverfahrensteilnehmer, Gerichtsergebnis und Volumen angeben)?

119

Welche Bundesministerien und weiteren Akteure auf Seiten der öffentlichen Hand (z. B. Beratungskonsortien) sind in die Nachverhandlungen und Schlichtungsverfahren involviert (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

120

Welche Kostenaufteilungen sollen zwischen Bund und Ländern bei A-Modell-Projekten erfolgen, wenn aufgrund von geänderten Leistungsanforderungen der öffentlichen Hand Mehrkosten anfallen?

121

Gibt es dabei Unterschiede zur konventionellen Beschaffungsvariante, und wenn ja, welche?

122

Wer trägt (Anteil Bund/Länder) die Kosten, die im Rahmen von Nachverhandlungen, Schlichtungs- und Gerichtsverfahren entstehen?

123

Welche Prüfungen zu Nachverhandlungen, Schlichtungen und Rechtstreitigkeiten durch den BRH sind nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt bzw. werden aktuell durchgeführt, und mit welchen Ergebnis (bitte separat für die einzelnen Projekte aufführen)?

124

Wie ist konkret der Stand bei der Nachverhandlung/Schlichtung zur Mautformel beim A-Modell-Projekt auf der A 1 zwischen Hamburg und Bremen?

125

Wie lautet die Mautformel (bitte kompletten Vertragsparagrafen darstellen), über welche gestritten wird?

126

Ist diese Mautformel in identischer oder in ähnlicher Form auch in Vertragsentwürfen enthalten gewesen, welche im Rahmen des Vergabeverfahrens anderen Bietern zur Verfügung gestellt wurden (bitte – sofern die letztendlich im Vertrag enthaltene Mautformel nicht veröffentlicht werden kann – diese Mautformel aus den Vertragsentwürfen offenlegen)?

127

Welches Volumen (Barwert, bitte Diskontrate angeben) hat der Gegenstand dieser Nachverhandlung (bitte ggf. Schätzungen von Betreiber und BMVBS angeben)?

Berlin, den 28. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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