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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Geplante Schweinemastgroßanlagen in Deutschland (G-SIG: 16011383)

Daten zu geplanten Schweinemastgroßanlagen und Haltung der Bundesregierung, wirtschaftliche Sinnhaftigkeit industrieller Schweinehaltung, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, Bewertung möglicher Gesundheitsgefährdungen, Konkurrenzfähigkeit bäuerlicher Schweinemastbetriebe, Verbraucherinformation zur Schweinehaltung, Genehmigungsverfahren für Schweinemastgroßanlagen, Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren, Berücksichtigung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Bewertung des Tierschutzes, Bereitstellung von Fördermitteln, Seuchenbekämpfung, Belastung durch Gülle und luftgetragene Schadstoffe, Belastungen der Gewässer <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

07.12.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/352521. 11. 2006

Geplante Schweinemastgroßanlagen in Deutschland

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Deutschland sind nach vorliegenden Informationen derzeit zahlreiche neue industrielle Schweinemastanlagen geplant, die aufgrund ihrer Betriebsgröße oder ihrer Produktionsweise (Nichterfüllung der Legaldefinition des § 201 des Baugesetzbuchs) nicht unter die landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebe fallen (im Weiteren: industrielle Schweinehaltung). Investoren sehen offenbar Bedarf für Anlagen mit bis zu 80 000 Tierplätzen und mehr, obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher – durch unzählige Lebensmittelskandale sensibilisiert – den Produkten aus industrialisierter Tierhaltung zunehmend misstrauen.

Viele Anwohner stehen dem Bau von großen Mastanlagen äußerst kritisch gegenüber. Sie befürchten eine verschlechterte Lebensqualität durch Geruchs-, Lärm- und Verkehrsbelästigungen. Der bäuerliche Mittelstand mit seiner Schweinehaltung in eingestreuten Systemen (im Weiteren: bäuerliche Schweinehaltung) sieht sich durch die industrielle Masttierhaltung in seiner Existenz bedroht. Tierschützer bezeichnen die Haltungsbedingungen in der industriellen Massentierhaltung als tierquälerisch. Umweltschützer erwarten erhebliche negative Konsequenzen für Böden, Wasser und Luft.

Bürgerinitiativen und Aktionsbündnisse, die sich gegen die Errichtung der Anlagen zur Wehr setzen, beklagen geringe Mitwirkungsmöglichkeiten in den Genehmigungsverfahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Planung und Bedarf

Fragen60

1

Von welchen in Deutschland geplanten neuen Anlagen zur industriellen Schweinemast hat die Bundesregierung Kenntnis?

2

Welche Größenordnung hält die Bundesregierung unter Berücksichtigung seuchenhygienischer, katastrophendienstlicher, tierschützerischer und verbraucherschützerischer Aspekte bei Anlagen zur industriellen Schweinehaltung maximal für vertretbar?

3

Wie fördert die Bundesregierung menschen-, umwelt- und tierfreundliche Produktionsweisen als Alternative zur industriellen Schweinehaltung?

4

Hält die Bundesregierung Anlagen zur industriellen Schweinehaltung zur Versorgung der Bevölkerung für wirtschaftlich erforderlich?

5

In welchem Umfang muss derzeit Schweinefleisch zur Deckung des Bedarfs nach Deutschland importiert werden, und welcher Trend zeichnet sich hier ab?

6

Wie schätzt die Bundesregierung das Marktpotenzial für den Export von Schweinefleisch ein?

7

Welche Vorgaben werden für den Import von Schweinen bzw. Schweinefleisch in die Europäische Union gemacht, und ist dadurch der Import von Schweinen bzw. Schweinefleisch aus umweltschädlicher und tierfeindlicher Haltung ausgeschlossen?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Schweinehaltung des bäuerlichen Mittelstandes mehr Arbeitsplätze schafft und sichert als die industrielle Schweinehaltung, und wenn nicht, warum nicht?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass die industrielle Schweinehaltung die Lebensqualität von Standorten und deren Wert für andere arbeitsplatzintensive Entwicklungsmöglichkeiten – wie im Bereich des Tourismus – verhindert oder erschwert?

10

In welchem Umfang und zu welchem Zwecke verwenden die Betreiber von Anlagen zur industriellen Schweinehaltung Antibiotika, und welche Gefahren entstehen hierbei für die Verbraucher?

11

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass auch heute noch Antibiotika aus der Tierhaltung über die Gülle ihren Weg in Pflanzen und damit letztlich in die Lebensmittel finden können?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Anwohner von Anlagen zur industriellen Schweinehaltung durch Keime, Stäube und Endotoxine, und sind hierzu ausreichende Untersuchungen durchgeführt worden?

13

Hält die Bundesregierung Anlagen zur industriellen Schweinehaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Anwohner von Anlagen für unbedenklich, und kann sie eine Gesundheitsgefährdung für diesen Personenkreis ausschließen?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es für bäuerliche Mastbetriebe zunehmend schwieriger wird, für kleine Einheiten von Schlachttieren Schlachtbetriebe zu finden, und wenn ja, wie bewertet sie das?

15

Trifft es zu, dass die Veränderungen in der Gesetzgebung und Förderpolitik der Europäischen Union die Errichtung und Zulassung großer Schlachtbetriebe gegenüber kleineren Anlagen erleichtert und fördert?

16

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Konzentrationsprozess im Bereich der Produktion von Futtermitteln für die Schweinemast dar, und welche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzfähigkeit bäuerlicher Schweinehaltung hat dieser?

17

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Konzentrationsprozess im Bereich der Verarbeitung von Schweinefleisch dar, und welche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzfähigkeit bäuerlicher Schweinehaltung hat dieser?

18

Durch welche ordnungspolitischen Vorgaben und förderpolitischen Ansätze wurde auf europäischer Ebene der Konzentrationsprozess im Schlacht-, Futtermittel- und Verarbeitungsbereich der Schweinemast begünstigt und vorangetrieben, und teilt die Bundesregierung die Sorge, dass hiermit der bäuerlichen Schweinehaltung zunehmend der Boden entzogen wird?

19

Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, sich darüber zu informieren, ob ein Produkt aus industrieller oder bäuerlicher Schweinehaltung stammt, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die diesbezügliche Information der Verbraucher zu verbessern?

20

Welche Genehmigungsverfahren durchlaufen Betriebe der industriellen Schweinehaltung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, und welche Kriterien werden hier jeweils angelegt?

21

Sind der Bundesregierung Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt, die zu einer abschlägigen Entscheidung geführt haben, und wenn ja, welche Gründe waren hier ausschlaggebend?

22

Gibt es seit 2005 Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz oder sind Änderungen geplant, die die im Genehmigungsverfahren für Anlagen zur industriellen Schweinehaltung auf die neuen Dimensionen der geplanten Schweinemastanlagen Bezug nehmen, und wenn ja, welche sind das und welche Auswirkungen haben sie bzw. werden sie haben?

23

Wie erfolgt die Information der Bevölkerung über anstehende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz?

24

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz haben anerkannte Naturschutzverbände?

25

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz haben nicht rechtsfähige Bürgerinitiativen?

26

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der neuen Dimensionen geplanter Schweinemastanlagen die Fristen der Bürgerbeteiligung verlängert werden müssen?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der geplanten Schweinemastanlagen mit bis zu 80 000 Tierplätzen und der daraus resultierenden überregionalen Auswirkungen für Mensch, Umwelt und Region die Entscheidung über die Genehmigung einer solchen Anlage nicht allein der Kommune überlassen werden kann, in der die Anlage errichtet werden soll?

28

Wann und in welchem Umfang ist bei der Genehmigung einer industriellen Schweinehaltungsanlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung, standortbezogene Vorprüfung) durchzuführen?

29

Wie erfolgt die Information der Bevölkerung über anstehende Genehmigungsverfahren nach Umweltverträglichkeitsprüfung?

30

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren nach Umweltverträglichkeitsprüfung haben anerkannte Naturschutzverbände?

31

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren nach Umweltverträglichkeitsprüfung haben nicht rechtsfähige Bürgerinitiativen?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die industrielle Schweinehaltung unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes?

33

Welche grundlegenden Normen gelten für die tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Tierhaltung in industriellen Schweinehaltungsanlagen?

34

In welchem Verfahren werden diese Normen geprüft und welchen Stellenwert haben sie im Genehmigungsverfahren?

35

Wie erfolgt die Prüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen?

36

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass hinsichtlich der Tierschutzfragen eine Klage auf Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben nicht möglich ist, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?

37

Sind der Bundesregierung Genehmigungsverfahren bekannt, die aus Tierschutzgründen bzw. aus Naturschutzgründen mit einem negativen Bescheid endeten?

38

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Verletzungen von Schweinen in industrialisierter Schweinehaltung vor und wie sind diese im Vergleich zu Daten über Verletzungen von Schweinen in eingestreuten Haltungssystemen zu bewerten?

39

Kann die Bundesregierung Zahlen bestätigen, die von einer sechsmal höheren Sterblichkeit von Schweinen in industrieller Haltung gegenüber Schweinen in tiergerechter bäuerlicher Haltung ausgehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?

40

Aus welchen nationalen und europäischen Förderprogrammen können Betriebe zur industriellen Schweinehaltung und aus welchen können Betriebe der bäuerlichen Schweinehaltung gefördert werden?

41

Gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Förderung?

42

Welche Rahmenbedingungen für die industrielle und für die bäuerliche Schweinehaltung hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt geändert, und welches waren die Beweggründe hierfür?

43

Wer trägt die Kosten, die zur Bekämpfung von Seuchen in der industriellen Schweinehaltung entstehen?

44

Von welchem Wertverlust müssen Besitzer von Grundstücken und Gebäuden ausgehen, wenn in ihrer Nähe Anlagen zur industriellen Schweinehaltung errichtet werden?

45

Welche rechtlichen Regelungen gelten für den Brandschutz von Anlagen industrieller Schweinehaltung, und in welchem Genehmigungsverfahren werden diese geprüft?

46

Zu welchen Belästigungen führt die Ausbringung der Gülle, und welche Immissionsgrenzen gibt es hier?

47

Ist es zutreffend, dass Fragen der Gülleausbringung und der Gülleverwertung im Genehmigungsverfahren industrieller Schweinehaltungsanlagen zumindest hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit der Böden sowie der Kontrolle der Ausbringung nahezu keine Rolle spielen, sondern dass lediglich nachgewiesen werden muss, dass dem Betreiber die Gülle abgenommen wird, ohne dass die Weiterverwendung Gegenstand des Genehmigungsverfahrens bzw. von Kontrollen ist?

48

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Nachweis einer ordnungsgemäßen Gülleausbringung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sein muss, oder hält sie das Vorliegen eines so genannten Gülleabnahmevertrages für ausreichend?

49

Wie wird sichergestellt, dass zur Abwehr der mit der Gülleausbringung verbundenen Gefahren für das Grundwasser oder geschützte Biotope oder sonstige empfindliche Natur- und Landschaftsbestandteile eine parzellenscharfe Festlegung der Düngemittelrichtwerte erfolgt?

50

Welche Anforderungen ergeben sich aus der so genannten Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, und wie wird die Einhaltung dieser Anforderungen sichergestellt?

51

Welche luftgetragenen Belastungen durch industrielle Schweinehaltung entstehen für den Menschen, und welche Grenzwerte gibt es hier?

52

Welche luftgetragenen Belastungen durch industrielle Schweinehaltung entstehen für Grundwasser und Gewässer, und welche Grenzwerte gibt es hier?

53

Welche luftgetragenen Belastungen durch industrielle Schweinehaltung entstehen für Bäume und das Waldökosystem, und welche Grenzwerte gibt es hier?

54

Wie erfolgt im Genehmigungsverfahren die Prüfung der Immission luftgetragener Schadstoffe auf Konformität mit dem Naturschutzrecht?

55

Nach welchen Verfahren erfolgen Verträglichkeitsprüfungen von Stickstoffeinträgen aus industrieller Schweinehaltung in Naturräume?

56

Welche Verbindlichkeit ergibt sich aus der Geruchs-Immissionsrichtlinie, und gilt diese in allen Ländern gleichermaßen?

57

Ab wann ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Geruchsbelästigung hinnehmbar?

58

Unter welchen Voraussetzungen werden Abluftreinigungseinrichtungen als geruchsmindernd anerkannt, und wie erfolgt die Prüfung der dauerhaften Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen?

59

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung hinsichtlich möglicher und tatsächlicher Belastungen von Grundwasser durch Anlagen industrieller Schweinemast, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Belastungen zu verhindern?

60

In wie weit ist die Bereitstellung der notwendigen Wasser-Mengen für den Betrieb der Anlagen industrieller Schweinemast Bestandteil der Genehmigungsverfahren, und welche Kriterien gelten hier?

Berlin, den 21. November 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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