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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Einsetzung einer Generaldirektion der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (GDWS) durch ein Rechtsbereinigungsgesetz oder ministeriellen Erlass, Schaffung einer zusätzlichen vierten Parallel-Verwaltungsebene neben der GDWS, den Wasser- und Schifffahrtsämtern sowie Außenbezirken und Bauhöfen; Neugliederung der Wasser- und Schifffahrtsämter, Zeitplan zur Umsetzung der Reform<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

20.03.2013

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1262404. 03. 2013

Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Aufbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll mit einer Reform verändert werden. Nach Einrichtung einer Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GD WS) in Bonn sollen die bestehenden Direktionen zu Außenstellen der GD WS werden. Die Wasser- und Schifffahrtsämter sollen zukünftig in die Aufgabenbereiche Betrieb und Unterhaltung der Infrastruktur, für revierbezogene Aufgaben (Verkehrsmanagement, Schifffahrt, Vermessung, Liegenschaften, Peilwesen, Fahrzeugbereederung) sowie Ämter mit funktionalen Investitionsaufgaben gegliedert werden. Außenbezirke und Bauhöfe sollen entsprechend der zukünftigen Intensität von Betrieb und Unterhaltung konzentriert werden. Von der Reform erhofft man sich für Betrieb und Unterhaltung der Wasserstraßen Synergieeffekte durch die Bündelung von Personal- und Finanzmitteln.

Bisher vertrat die Bundesregierung den Standpunkt, dass die Reform von einem Rechtsbereinigungsgesetz begleitet wird (Bundestagsdrucksache 17/11460), laut Pressemeldungen soll die Umsetzung jetzt mit einem Erlass erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwiefern vertritt die Bundesregierung weiterhin den Standpunkt, dass – wie auch durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. September 2012 (Ausschussdrucksache 17(8)4787) gefordert – für die Einsetzung einer Generaldirektion der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein Rechtsbereinigungsgesetz notwendig ist?

2

Falls nicht, inwiefern trifft es zu, dass die Umsetzung jetzt mit einem ministeriellen Erlass erfolgen soll?

3

Welche Vorteile hat ein Erlass gegenüber einem Rechtsbereinigungsgesetz, und warum erfolgt die Umsetzung nicht durch eine Verordnung?

4

Was sind die Gründe dafür, dass die zentrale Organisationseinheit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ihre Dienstgeschäfte nicht Anfang 2013 aufgenommen hat, wie es der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seinem Beschluss vom 26. September 2012 gefordert hat (Ausschussdrucksache 17(8)4787)?

5

Inwiefern ist es zutreffend, dass das Rechtsbereinigungsgesetz nicht wie geplant für die Sitzung des Bundeskabinetts am 30. Januar 2013 auf die Tagesordnung gesetzt wurde, und was waren die Gründe hierfür?

6

Inwiefern ist es zutreffend, dass das Bundeskabinett in der laufenden Legislaturperiode nur noch solche Gesetzentwürfe verabschieden wird, die gemäß Grundgesetz keiner Zustimmung der Bundesländer bedürfen, und dass es eine diesbezügliche Anweisung des Bundeskanzleramtes an die Bundesministerien gibt?

7

Inwiefern ist es zutreffend, dass die von CDU, CSU und FDP regierten Bundesländer Bayern und Sachsen der Bundesregierung die Ablehnung des Rechtsbereinigungsgesetzes signalisiert haben?

8

Inwiefern ist es zutreffend, dass bestimmte Wasser- und Schifffahrtsdirektionen durch einen Erlass nicht in Außenstellen der GD WS umgewandelt werden können, und dass diese Wasser- und Schifffahrtsdirektionen somit weiterhin als eine parallele Verwaltungsebene neben der GD WS, den Wasser- und Schifffahrtsämtern sowie Außenbezirken und Bauhöfen existieren sollen?

Welche Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind hiervon betroffen?

9

Was sind die Gründe für diese Schaffung einer zusätzlichen vierten parallelen Verwaltungsebene, und inwiefern wird damit das Ziel einer Verschlankung der WSV-Struktur noch erreicht?

10

In welchem Umfang wird die Installation einer zusätzlichen vierten Verwaltungsebene zu finanziellen Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt führen?

11

Inwiefern werden die Wasser- und Schifffahrtsämter weiterhin wie geplant in Ämter für Betrieb und Unterhaltung, in Ämter für revierbezogene Aufgaben sowie in Ämter mit funktionalen bundesweiten Investitionsaufgaben gegliedert?

12

Inwiefern wird bei der Neugliederung der Wasser- und Schifffahrtsämter die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (siehe Ausschussdrucksache 17(8)4787) geforderte Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt, und auf welchem aktuellen Stand ist diese Einführung?

13

Wie ist der jetzige Zeitplan zur Umsetzung der Reform, und inwieweit reichen die eingeschlagenen Reformplanungen über den Wahltermin zum 18. Deutschen Bundestag hinaus?

Berlin, den 4. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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