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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen bei Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen, Abluftfilterung zur Reduzierung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen, Immissionsminderungen bei Staub, Keimen, Ammoniak und Geruchsstoffen; Bundesförderung der Filtersystementwicklung, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, geförderte Zertifizierungsverfahren und Zertifikate, Messverfahren für Emissionsmessungen, Verfahren in europäischen Nachbarländern und Kooperationsstrategien, Ausstattungsstand mit Abluftfilteranlagen sowie Verschärfung der Installationsvorschriften<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

25.03.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1264205. 03. 2013

Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Sven-Christian Kindler, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die zunehmende Ablehnung von Intensivtierhaltungsanlagen wird von den Bürgerinnen und Bürgern – neben den Tierschutzaspekten – auch immer wieder mit negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch Feinstaub-, Ammoniak- und anderen Emissionen, aber auch einer möglichen Ausbreitung antibiotikaresistenter Keime über die Abluft begründet. Zum Schutz von Mensch und Umwelt sind die Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen aktuell zwar nach § 5 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass „Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen“.

Die Abluftreinigung ist bislang allerdings nicht generell vorgeschrieben, sondern kann nur im Einzelfall, etwa bei Unterschreitung der Mindestabstände zur Wohnbebauung gefordert werden.

Auf Grundlage neuer Erkenntnisse wird nun von verschiedener Seite eine Verschärfung der Anforderungen und Kriterien diskutiert. In einigen Bundesländern gibt es Vorstöße, die Ausstattung mit Filteranlagen zumindest für Neuanlagen ab einer bestimmten Tierzahl verpflichtend vorzuschreiben. Auf europäischer Ebene spricht sich die Kommission im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten für die Anpassung und Harmonisierung der Regelungen zur Abluftfilterung und Bürgerbeteiligung aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gelten aktuell bei Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen?

Hält die Bundesregierung diese für ausreichend?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

2

Hält die Bundesregierung die Abluftfilterung für ein geeignetes Mittel, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen aus großen Tierhaltungsanlagen zu reduzieren?

Welche Immissionsminderungen bei Staub, Keimen, Ammoniak und Geruchsstoffen werden durchschnittlich, und welche maximal erreicht?

3

Welchen quantitativen Beitrag kann der Einsatz von Abluftfilteranlagen nach Ansicht der Bundesregierung leisten, um die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nach der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft der für Europa festgelegten Höchstmengen an Ammoniakemissionen durch Reduktion auf 550 Kilotonnen pro Jahr einzuhalten?

4

Welche Fördermittel hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in den letzten fünf Jahren für die Entwicklung von Filtersystemen bereitgestellt, im Rahmen welcher Programme und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie viele Förderanträge wurden gestellt, und wie viele wurden bewilligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Wer waren die Empfänger der bewilligten Mittel (bitte nach Empfänger, Jahr, Förderprogramm und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)?

7

Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Mittelempfänger?

8

Welche Rolle spielen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, also das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Abluftreinigungssysteme bei den Förderkriterien, gerade im Hinblick auf die derzeit diskutierte „Filterpflicht“?

9

Welche Rolle spielt die Eignung der Anlagen bei den Förderkriterien im Hinblick auf Nachrüstung und Wartungsfreundlichkeit?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Funktionstüchtigkeit der nach dem BImSchG genehmigten Abluftreinigungsanlagen nach gesetzlichen Vorgaben lediglich einmal in drei Jahren überprüft werden muss?

Reicht dieser Rhythmus trotz zahlreicher Mängel aus, und ist nicht generell eine jährliche Überprüfung notwendig, wie es beispielsweise im Kreis Cloppenburg üblich ist (Land und Forst Nr. 2, 3. Juni 2011, S. 40)?

11

Erfordern, die von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West festgestellten Betriebs- und Wartungsmängel an in Betrieb befindlichen Abgasreinigungsanlagen (Land & Forst, Nr. 2, 3. Juni 2011, S. 40) nicht eine ständige Überwachung mittels automatischer Meldung der Anlagendaten an die zuständige Überwachungsbehörde, um unzuverlässige Anlagen oder Betriebs- und Wartungsmängel, wie falscher pH-Wert oder verstopfte Düsen, frühzeitig zu erkennen, und die Fehler zu beheben?

Oder liegt das an der Technik der zertifizierten Abgasreinigungsanlagen?

12

Welche Rolle spielt die Energieeffizienz bei den Förderkriterien?

13

Welche Zertifizierungsverfahren hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren gefördert (bitte Beschreibung des Verfahrens, Art, Dauer und Häufigkeit der Messungen etc.), und mit welchem Finanzvolumen?

14

Welche Messverfahren kommen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz (bitte Beschreibung des Verfahrens für die einzelnen Emissionssparten, Art und Dauer der Messungen), und welchen Fehlertoleranzen unterliegen diese Messverfahren?

15

Hält die Bundesregierung das von der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft e. V. (DLG) eingesetzte Verfahren zur Messung der Ammoniak Emissionen mit einem mobilen FTIR-Gerät für den mobilen Einsatz im Rahmen von stichprobenartigen Emissionsmessungen für geeignet, bzw. hat dieses nach Kenntnis der Bundesregierung eine TÜV-Zulassung?

16

Ist die LUFA Oldenburg, die im Rahmen der DLG-Zertifizierung entsprechende Messungen mit einem solchen Gerät durchführt, nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 26 BImSchG für Messungen von NH3 (Ammoniak) zugelassen, derartige Messungen und Kalibrierungen vorzunehmen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Kenntnis für die Anerkennung des DLG-Zertifikats und anderer Zertifikate durch staatliche Stellen?

17

Welche anderen Zertifikate werden nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem DLG-Zertifikat zum Nachweis der Immissionsminderung durch Abluftreinigungsanlagen in der Intensivtierhaltung von staatlichen Stellen anerkannt?

18

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Situation, dass die Genehmigungsbehörden nach Auskunft von Marktteilnehmern zwar regelmäßig die Verwendung DLG-zertifizierter Abgasreinigungsanlagen zulassen, die des TÜV-Rheinland AG zum Beispiel aber ablehnen?

19

Welche besonderen Merkmale enthält nach Auffassung der Bunderegierung der DLG-Signum-Test gegenüber anderen Testverfahren anderer in Deutschland und der Europäischen Union (EU) zugelassener Prüfungsstellen?

Wenn keine besonderen Merkmale beim DLG-Signum-Test bestehen, wie erklärt sich die Bundesregierung dann, dass Zertifikate anderer zugelassener Prüfstellen nach Auskunft von Marktteilnehmern bei Genehmigungsbehörden abschlägig beurteilt werden?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei einer Untersuchung in den Niederlanden 74 Prozent der in Betrieb befindlichen Luftwäscher nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen (Schweinezucht und Schweinemast, 4/2010, S. 33)?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Gesetzgebung in Deutschland?

21

Ist nach Auffassung der Bundesregierung angesichts hoher Belüftungsraten im Sommer, und der damit kurzen Verweilzeit der Luft im Filter, die Angabe der Reinigungsleistung der nach DLG zertifizierten Abluftreinigungsanlagen als prozentuale Emissionsminderung anstelle konkreter Konzentrationsangaben in der Abluft grundsätzlich geeignet, die Emissionen zielführend zu beschreiben und zu quantifizieren?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. daraus?

22

Welche Verfahren kommen nach Kenntnis der Bundesregierung in den europäischen Nachbarländern zum Einsatz, und welche Kooperationsstrategien verfolgt die Bundesregierung, um länderübergreifende Synergieeffekte bei Forschung und Entwicklung zu nutzen bzw. ein Funktionieren des Binnenmarktes bei Filtersystemen zu gewährleisten?

23

Wie ist der Stand des mit Holland und Dänemark angestoßenen Abstimmungsprozesses zum VERA-Prüfrahmen (VERA = verification of environmental technologies for agricultural production)?

Wird dieser nach Kenntnis der Bundesregierung von der DLG inzwischen angewandt?

Wenn nein, warum nicht?

Und ab wann ist damit zu rechnen?

24

Welcher Anteil der in den letzten fünf Jahren neu errichteten Tierhaltungsanlagen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Abluftreinigungssystem ausgestattet (bitte getrennt nach Jahren/Tierarten, aufgeschlüsselt nach Stallgröße gemäß Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV)?

25

Bei wie viel Prozent dieser Anlagen geschah nach Kenntnis der Bundesregierung die Installation freiwillig bzw. auf Anordnung der Behörden (bitte getrennt nach Tierarten Schweine/Puten/Hühner bzw. Hennen angeben)?

26

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Filteranlagen nachgerüstet?

27

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Investitionsvolumen in Abluftfilteranlagen in Relation zu den Gesamtinvestitionen in Erhalt und Neubau von Tierhaltungsanlagen?

28

Welche Fördermöglichkeiten des Bundes inklusive Darlehensmöglichkeiten und steuerlicher Vorteile stehen den Landwirten zur Installation bzw. Nachrüstung von Abluftfiltersystemen offen, und wie wurden diese in den letzten Jahren in Anspruch genommen?

29

Gibt nach Auffassung der Bundesregierung die letzte Novellierung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) im Jahr 2002 den aktuellen Stand der Technik bei Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung adäquat wieder, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte Abluftwaschanlagen und Biofilter getrennt bewerten)?

30

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung von Dr. Jochen Hahne, Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI), zu, dass „Abluftreinigungsanlagen für die Schweinehaltung … längst Stand der Technik“ sind und „für größere Betriebe auch wirtschaftlich“ (Forschungsreport 1/2012 des BMELV, S. 17), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

31

Wie erklärt die Bundesregierung, dass „lediglich 1% der deutschen Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe über eine Abgasreinigungsanlage“ verfügen (Dr. Jochen Hahne, vTI, Forschungs-Report 1/2012, S. 19)?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der geringen Anzahl von Abgasreinigungsanlagen (siehe Frage 31) die Tatsache, dass Schäden durch sekundären Feinstaub ebenso wie Kosten für Naturschutzmaßnahmen für den Ausgleich von Schäden durch Überdüngung und damit durch die 80 Prozent der aus der Tierhaltung stammenden Ammoniakemissionen (Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. –KTBL, Faustzahlen, 2009, S. 928) von der Allgemeinheit getragen werden müssen, anstatt die Verursacher zu mehr Immissionsschutz zu verpflichten?

33

Plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Vorschriften zur Installation von Abluftfiltersystemen?

Wenn ja, in welchem Zeitraum, und für welche Anlagen?

Wenn nein, warum nicht?

34

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Planungen der Bundesländer, verschärfte Anforderungen an die Abluftreinigung bei Tierhaltungsanlagen zu stellen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

35

Welche Staaten der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitergehende Anforderungen als Deutschland, was die Abluftreinigung aus Tierhaltungsanlagen betrifft?

Welche Staaten der EU schreiben die Installation von Abluftreinigungsanlagen bei Neubauten ab einer bestimmten Tierplatzzahl verpflichtend vor, ggf. ab welcher Tierplatzzahl (bitte getrennt nach Tierarten Schweine/ Puten/Hühner bzw. Hennen angeben)?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß der EU, im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 2011/92/EU das Screening-Verfahren künftig immer mit einer obligatorischen Begründung abzuschließen (gegenüber der bislang unverbindlichen Einschätzung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP)?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß der Europäischen Kommission, im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie auch die Bürgerbeteiligung in UVP-Genehmigungsverfahren neu zu regeln und eine solche verpflichtend vorzuschreiben?

38

Ist die Abluftreinigung in der Tierhaltung nach Auffassung der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, die Tiergesundheit zu verbessern und darüber den Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung zu verringern, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Berlin, den 5. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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