Aktueller Sachstand zu den Rissbefunden in belgischen Atomkraftwerken
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Bettina Herlitzius, Hans-Josef Fell, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 2012 wurden bei Routineinspektionen im belgischen Atomkraftwerk (AKW) Doel 3 feine Risse im Reaktordruckbehälter (RDB) festgestellt, die auf Mängel im Stahl des Reaktordruckbehälters hindeuten. Nach Recherchen der französischen Zeitung „Le Monde“ stammten die Reaktordruckbehälter von dem niederländischen Schiffs- und Maschinenbauunternehmen „Rotterdamsche Droogdok Maatschappij (RDM)“, vgl. Artikel „Soupçons sur les cuves de 22 réacteurs nucléaires“ vom 9. August 2012 (www.lemonde.fr/planete/article/2012/08/09/soupcons-sur-les-cuves-de-22-reacteurs-nucleaires_1744086_3244.html).
Dieses fertigte laut „Le Monde“ außer den zwei Reaktordruckbehältern für die belgischen AKW Doel 3 und Tihange 2 noch die Reaktordruckbehälter für zehn US-AKW, ein argentinisches, zwei niederländische, zwei spanische, zwei schweizerische, zwei deutsche und ein schwedisches.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu der Relevanz der Rissbefunde im November 2012 bereits eine Kleine Anfrage gestellt und sich darin auch erkundigt, um welche von RDM belieferten Kraftwerke in den o. g. Ländern es sich konkret handelte, vgl. Bundestagsdrucksache 17/11121. Hierzu machte die Bundesregierung in ihrer Antwort konkrete Angaben, ansonsten konnte sie viele Fragen nur vage oder zumindest nicht abschließend beantworten, vgl. Bundestagsdrucksache 17/11348.
Der Rissbefund in Doel 3 war immerhin so gravierend, dass ihn die belgische Atomaufsicht als Zwischenfall der INES-Stufe 1 wertete, und das betroffene AKW Doel 3 bis auf Weiteres abgeschaltet werden musste.
Im September 2012 wurden dann auch Risse im Reaktordruckbehälter des belgischen AKW Tihange 2 festgestellt, die nach ersten Einschätzungen der belgischen Atomaufsicht Ähnlichkeiten mit den Befunden in Doel 3 aufweisen, vgl. „Le Monde“ Artikel „Des défauts détectés dans un réacteur nucléaire belge de Tihange“ vom 13. September 2012 (www.lemonde.fr/planete/article/2012/09/13/des-defauts-detectes-dans-un-reacteur-nucleaire-belge-de-tihange_1759843_3244.html).
Während der Betreiber von Doel 3 und Tihange 2 zunächst davon ausgingen, die Anlagen Anfang dieses Jahres wieder anfahren zu können, scheint das Problem komplexer als zunächst gedacht. Anstatt die Erlaubnis zum Wiederanfahren zu erteilen, forderte die belgische Atomaufsicht kürzlich weitere Untersuchungen vom Betreiber.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/11348 hervorgeht, erhält die Bundesregierung über die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, Informationen aus Belgien. Diese veröffentlicht sie bedauerlicherweise jedoch nicht. Die neuen Entwicklungen und Erkenntnisse in Belgien einerseits und die der Bundesregierung und der GRS vorliegenden, aber von ihnen unveröffentlichten Informationen und Unterlagen andererseits sind Anlass für diese Kleine Anfrage – auch, um der Öffentlichkeit in Deutschland den aktuellen Erkenntnisstand endlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, denn die kürzlich von der belgischen Aufsichtsbehörde veröffentlichten Dokumente sind fremdsprachig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche konkreten Erkenntnisse, schriftlichen Informationen und Unterlagen von wem hat die Bundesregierung über diese Rissbefunde, ihre Ursachen und ihre ggf. auch anlagenübergreifende Relevanz bislang, und jeweils seit wann und in welcher Sprache (bitte vollständige und möglichst ausführliche Auflistung aller Erkenntnisse/Unterlagen/Informationen angeben)?
Welche konkreten Erkenntnisse, schriftlichen Informationen und Unterlagen von wem hat die GRS über diese Rissbefunde, ihre Ursachen und ihre ggf. auch anlagenübergreifende Relevanz bislang, und jeweils seit wann und in welcher Sprache (bitte vollständige und möglichst ausführliche Auflistung aller Erkenntnisse/Unterlagen/Informationen angeben)?
Welche Behördengespräche, Informationsveranstaltungen, Expertenrunden etc. haben zu dieser Problematik seit der Informationsveranstaltung am 16. August 2012 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11348, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1a) nach Kenntnis der Bundesregierung und der GRS noch stattgefunden, und wann genau (Kalenderdatum bitte angeben)?
An welchen dieser Gespräche, Veranstaltungen, Runden etc. haben jeweils Vertreter der Bundesregierung und der GRS teilgenommen?
Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung und der GRS noch weitere derartige Gespräche, Veranstaltungen, Runden etc. geben, und ggf. für wann sind diese jeweils terminiert (bitte möglichst genaue Zeitangabe angeben, und falls bekannt, bitte Kalenderdatum angeben)?
Welcher sonstige Zeitplan und welches weitere Vorgehen ist nach Kenntnis der Bundesregierung von belgischer Seite aktuell im Zusammenhang mit den Rissbefunden und der damit verbundenen Entscheidung über eine etwaige Wiederanfahrerlaubnis vorgesehen?
Welche schriftlichen Aus- und Bewertungen, Vermerke, Berichte etc. hat die GRS für sich, für die Bundesregierung und/oder für Dritte zu dieser Problematik seit August 2012 erstellt, und jeweils wann?
Was waren darin jeweils die wesentlichen Erkenntnisse, Schlussfolgerungen, Empfehlungen etc.?
Gab es auch rein mündliche Berichte der GRS für die Bundesregierung und konkret das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)?
Falls ja, welche, wann und mit welchen wesentlichen Inhalten?
Welche schriftlichen Aus- und Bewertungen, Vermerke, Berichte etc. hat das BMU selbst zu dieser Problematik seit August 2012 intern erstellt, und jeweils wann?
Was waren darin jeweils die wesentlichen Erkenntnisse, Schlussfolgerungen, Empfehlungen etc.?
Was sind aktuell jeweils die wesentlichen Erkenntnisse sowie (ggf. erste/vorläufige) Schlussfolgerungen und Empfehlungen etc. zu dieser Problematik seitens
a) der GRS und
b) der Bundesregierung (diese Frage zielt explizit auf die GRS und die Bundesregierung, nicht den Betreiber und die Behörden in Belgien; in Abgrenzung zu den drei vorangegangenen Fragen geht es hier lediglich um den aktuellen Stand)?
Weshalb informiert das BMU auf seiner Webseite nicht über die ihm vorliegenden Erkenntnisse zu den Rissbefunden?
Weshalb lässt das BMU nicht die relevanten Unterlagen auf deutsch übersetzen, sofern diese nur fremdsprachig vorliegen?
Teilt das BMU die Auffassung der Fragesteller, dass es von sich aus wesentlich besser über die ihm vorliegenden Erkenntnisse und Unterlagen informieren sollte (es wird explizit darauf hingewiesen, dass es konkret um die dem BMU vorliegenden Erkenntnisse/Unterlagen geht; es wird deshalb nachdrücklich darum gebeten, von der bekannten Sprachregelung, das BMU sei nicht für die Aufsicht ausländischer Anlagen zuständig, abzusehen; bitte mit Begründung)?
Teilt das BMU die Auffassung der Fragesteller, dass es hinsichtlich deutschsprachiger Informationen nicht nur die Pflicht der belgischen Behörden, sondern auch die Pflicht der Bundesregierung ist, die deutsche Bevölkerung deutlich besser als bislang (in deutscher Sprache) über die Problematik zu informieren und dass es dafür hilfreich wäre, wesentliche Unterlagen/Informationen auch auf deutsch übersetzen zu lassen (bitte mit Begründung)?