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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

Unterstützung zeitnahen Inkrafttretens der zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll, Anhebung des nationalen Klimaziels, Verständigung in der EU über die Aufteilung der Immissionsminderungsziele, Bemühungen um Beitritt weiterer Staaten zum Kyoto-Protokoll<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

04.04.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1279918. 03. 2013

Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

der Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Als eines der wenigen konkreten Ergebnisse überhaupt wurde auf der UN-Klimakonferenz Ende 2012 in Doha eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll vereinbart, zu der sich einige wenige Industriestaaten verpflichten wollen. Dazu gehören neben der Europäischen Union Norwegen, Schweiz, Australien, Kroatien, Lichtenstein und Monaco. Japan, Neuseeland und Russland sind nicht mehr dabei, Kanada hatte schon zuvor die Mitgliedschaft gekündigt und die USA haben das Protokoll nie ratifiziert. Somit werden zukünftig nur noch ca. 15 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen von der neuen Verpflichtungsperiode erfasst werden. Allerdings besteht die Kyoto-Architektur durch die Verlängerung der Verpflichtungsperiode weiter fort.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das zeitnahe Inkrafttreten der zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll?

Wäre dieses angesichts der schleppenden internationalen Klimaverhandlungen aus Sicht der Bundesregierung hilfreich, um Dynamik in die internationalen Verhandlungen zu bringen, damit Ende 2015 ein neuer internationaler Klimavertrag ausgehandelt werden kann?

2

Wann plant die Bundesregierung, die in Doha verhandelte zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung zuzuleiten?

3

Wird sich Deutschland mit seinem derzeitigen nationalen 40 Prozent Minderungsziel bis 2020 (bezogen auf 1990) unter dem Kyoto Protokoll auch völkerrechtlich verpflichten?

4

Kann sich die Bundesregierung vorstellen, das nationale deutsche Klimaziel z. B. im Rahmen des vorgesehenen Review-Prozesses anzupassen und weiter anzuheben?

5

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Europäische Union zu einer Minderung ihrer Treibhausgasemissionen von 30 Prozent gegenüber 1990 bis 2020 verpflichtet?

Wenn nein, warum nicht?

6

Erachtet die Bundesregierung es als förderlich für den internationalen Klimaschutz, dass sich die Europäische Union möglichst schnell auf die Aufteilung des europäischen Minderungszieles unter den Mitgliedstaaten verständigt, und wenn ja, was tut sie, um diesen Prozess in Brüssel zu unterstützen?

7

Ist es im Interesse der Bundesregierung, dass sich möglichst viele Staaten in einer zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll verpflichten?

8

Bemüht sich die Bundesregierung, bisher unsichere und darüber hinaus weitere zusätzliche Staaten zu einer Verpflichtung unter dem Kyoto-Protokoll in der neuen Periode zu bewegen, was unternimmt sie konkret und mit welchen Staaten werden ggf. Gespräche darüber geführt?

9

Bemüht sich die Bundesregierung darüber hinaus, Staaten die einer zweiten Verpflichtungsperiode beitreten, zu einer Anhebung ihres Ambitionsniveaus zu bewegen, und wenn ja, wie?

10

Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft des Kyoto-Protokolls, und welche Rolle spielt dabei ggf. der von Bundesminister Peter Altmaier avisierte Club der Energiewendestaaten?

Berlin, den 18. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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