Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist die Anerkennung der von den Opfern nationalsozialistischer Zwangsherrschaft in den Ghettos erbrachten Arbeitsleistung nicht im Rahmen einer Entschädigungsleistung, sondern als Rentenleistung geregelt worden. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 1997, nach der für eine Beschäftigung im Ghetto Lodz unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.
Dies sollte nach dem Willen des Gesetzgebers für alle in den Ghettos Beschäftigten gelten und eine Rentenzahlung ab Juli 1997 ermöglichen. Bei der Umsetzung des ZRBG ist es zu verschiedenen Auslegungen der von der Gesetzgebung verabschiedeten Regelungen seitens der Rentenversicherungsträger und der Sozialgerichtsbarkeit gekommen, die erst im Juni 2009 endgültig für rechtswidrig erklärt wurden. Nach diesem Urteil hat die Deutsche Rentenversicherung sämtliche bis dahin abgelehnten Fälle erneut überprüft. Von 26 186 Fällen sind daraufhin 23 818 positiv beschieden worden. Diese erhielten ihre Rente jedoch nicht rückwirkend zum Jahr 1997, sondern nur rückwirkend ab dem Jahr 2005.
Die Bundesregierung erklärt dies mit der im allgemeinen Sozialrecht geltenden Rückwirkung von maximal vier Jahren. Nach Urteilen des BSG vom 7. und 8. Februar 2012 wurde diese Haltung bestätigt. Von diesen Entscheidungen sind etwa 22 000 noch lebende NS-Opfer betroffen.
Letztlich ist der Umstand, dass die meisten nach dem ZRBG Berechtigten erst ab 2005 eine Rentenleistung erhalten können, auf die rückwirkend betrachtete rechtswidrige Rechtsauslegung der Tatbestandsmerkmale des ZRBG zurückzuführen. Eine von der heutigen Rechtslage abweichende Anerkennung der Rentenbezugszeiten bereits von 1997 an könnte nur durch eine erneute gesetzliche Regelung erfolgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie hoch wären die Rentennachzahlung und die laufende Rente bei einer Rentenbewilligung im März 2013 auf Grundlage des ZRBG, je nachdem ob die Rente am 1. Januar 2005 oder am 1. Januar 1997 beginnt für folgende Betroffene:
a) für eine Versicherte, verwitwet, Geburtsdatum 30. Juni 1923, die seit dem 23. November 1939 den Judenstern tragen musste, als Hilfsarbeiterin in der Emaillenwarenfabrik im Ghetto Krakau (Ghettobeitragszeit vom 21. März 1941 bis 14. März 1943) arbeitete, danach in mehrere Konzentrationslager deportiert wurde und sich nach der Befreiung im Mai 1945 in einem westdeutschem DP-Lager bis zur Ausreise im September 1946 aufhalten musste und bei der außer Ersatzzeiten keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden konnten,
b) für einen Versicherten mit Geburtsdatum 30. Juni 1931, der Februar 1940 im Ghetto Lodz inhaftiert und ab September 1942 dort als Hilfsarbeiter in einer Textilfabrik gearbeitet hat (Ghettobeitragszeit vom 1. September 1942 bis 30. Juli 1944), danach ins Konzentrationslager Auschwitz deportiert wurde und sich nach der Befreiung im Januar 1945 in einem westdeutschen DP-Lager bis zu seiner Ausreise im Mai 1946 aufhalten musste und bei dem außer Ersatzzeiten keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden konnten, und
c) für die Witwe (Jahrgang 1929) eines Versicherten (Geburtsdatum 30. Juni 1928; verstorben am 1. Juli 1997), der im Ghetto Theresienstadt als Gehilfe in der Landwirtschaft arbeitete (Ghettobeitragszeit vom 24. November 1941 bis 8. Mai 1945), sich nach der Befreiung bis zur Ausreise im August 1946 in einem westdeutschem DP-Lager aufhalten musste und bei dem außer Ersatzzeiten keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden konnten?
Wie würde sich bei einer rückwirkenden Zahlung von Renten nach dem ZRBG ab 1997 der Zugangsfaktor für Witwen- und Witwerrenten verändern?
Von wie vielen noch lebenden Anspruchsberechtigten geht die Bundesregierung aus, wenn die Zahlbarmachung zum 1. März 2013 erfolgt und die Zahlungen rückwirkend zum 1. Juli 1997 vorgenommen werden?
Welche Lebenserwartung unterstellt die Bundesregierung für ihre Berechnungen?
In welcher Höhe belaufen sich jährlich die Aufwendungen für die Bundesrepublik Deutschland für die Zahlbarmachung von Ghetto-Renten rückwirkend seit dem Jahr 1997 (bitte jedes Jahr einzeln aufführen)?
Wie viele Betroffene bekommen aufgrund eines in Israel bis zum 30. Juni 2003 gestellten Rentenantrages im Rahmen des Deutsch-Israelischen Sozialversicherungsabkommens eine ZRBG-Rente nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 19. April 2011 (B 13 R 20/10 R)?
Wie viele Betroffene, die mit dem Formular ZRBG 930 über den Antrag auf Neufeststellung ihrer Rente nach ZRBG informiert wurden, haben in Formular ZRBG 931 einer Neufeststellung zugestimmt, und wie viele haben sie in Formular ZRBG 931 abgelehnt (bitte mit Geburtsjahrgängen ausweisen)?
Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, im Falle einer rentenrechtlichen Lösung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten aus der Beschäftigung in einem Ghetto ab dem Jahr 1997 in der Verwaltungspraxis auf die Formblätter ZRBG 930 und ZRBG 931 zurückzugreifen?
Kennt das Rentenrecht Ausnahmen von der Anwendung der Vierjahresfrist aus § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)?
Wenn ja, welche, und unter welchen Voraussetzungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom Vizepräsidenten der Dachorganisationen der Holocaustüberlebenden Israels, Uri Chanoch, der selbst Überlebender und ehemaliger Ghettoarbeiter ist, vorgetragenen Anliegen der Betroffenen, dass sie die rückwirkende Zahlung ab dem Jahr 1997 wollen?
Hat die Bundesregierung inzwischen eine Verständigung in der Frage herbeigeführt, ob die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch einen Lösungsvorschlag in der Frage der rückwirkenden Zahlbarmachung von ZRBG-Renten vorlegen wird, nachdem in der Mündlichen Fragestunde der 224. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch den 27. Februar 2013 der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Dr. Ralf Brausksiepe, dem Parlament keine Auskunft auf die Frage erteilen konnte, und wenn ja, wird die Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen?
Wenn ja, welches Vorgehen wird mehrheitlich von der Bundesregierung bevorzugt, und wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?
Welche Regierungsstellen sind in den Konsultationsprozess zur Lösung der Ghettorentenfrage involviert?
Wie ist die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in der Frage der rückwirkenden Zahlbarmachung von Ghetto-Renten?
a) Sieht man im BMF nach der Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2012 die Notwendigkeit, in der Frage der Ghetto-Renten gesetzgeberisch oder anderweitig tätig zu werden, um eine rechtliche und politische Lösung zugunsten der noch lebenden Ghettoarbeiterinnen/Ghettoarbeitern herbeizuführen?
b) Welche Vor- bzw. Nachteile hätten nach Auffassung des BMF sowohl die rentenrechtliche Lösung als auch die Entschädigungslösung?
c) Gibt es im BMF eine Präferenz für eine der beiden Lösungen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht?
d) Liegen dem BMF Abschätzungen über die Höhe der Kosten der rückwirkenden Zahlung von Renten nach dem ZRBG ab 1997 vor?
Wie ist die Auffassung des BMAS in der Frage der rückwirkenden Zahlbarmachung von Ghetto-Renten?
a) Sieht man im BMAS nach der Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2012 die Notwendigkeit, in der Frage der Ghetto-Renten gesetzgeberisch oder anderweitig tätig zu werden, um eine rechtliche und politische Lösung zugunsten der noch lebenden Ghettoarbeiterinnen/Ghettoarbeitern herbeizuführen?
b) Welche Vor- bzw. Nachteile hätten nach Auffassung des BMAS sowohl die rentenrechtliche Lösung als auch die Entschädigungslösung?
c) Gibt es im BMAS eine Präferenz für eine der beiden Lösungen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht?
d) Liegen dem Bundesarbeitsministerium Abschätzungen über die Höhe der Kosten der rückwirkenden Zahlung von Renten nach dem ZRBG ab 1997 vor?
Wie ist die Auffassung der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzleramtes in der Frage der rückwirkenden Zahlbarmachung von Ghetto-Renten?
a) Sieht man im Bundeskanzleramt nach der Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2012 die Notwendigkeit, in der Frage der Ghettorenten gesetzgeberisch oder anderweitig tätig zu werden, um eine rechtliche und politische Lösung zugunsten der noch lebenden Ghettoarbeiterinnen/Ghettoarbeitern herbeizuführen?
b) Welche Vor- bzw. Nachteile hätten nach Auffassung des Bundeskanzleramtes sowohl die rentenrechtliche Lösung als auch die Entschädigungslösung?
c) Gibt es im Bundeskanzleramt eine Präferenz für eine der beiden Lösungen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht?
d) Liegen dem Bundeskanzleramt Abschätzungen über die Höhe der Kosten der rückwirkenden Zahlung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr 1997 vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung an der bei der Verabschiedung des ZRBG im Jahr 2002 getroffenen Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestages festzuhalten, „Ghetto-Arbeit“ als reguläre Beschäftigung in der Rentenversicherung ab dem Jahr 1997 abzugelten, und wie kann das vollumfänglich gewährleistet werden?
Sieht die Bundesregierung in der Umsetzung des ZRBG einen wesentlichen Schritt zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen?
Wenn ja warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie reagiert die Bundesregierung auf das Bitten der israelischen Regierung, in dieser Angelegenheit tätig zu werden (SPIEGEL ONLINE vom 8. Februar 2013 „Wiedergutmachung: NS-Ghettoarbeiter sollen rückwirkend Rente erhalten“)?
Aus welchem Grund wird die Lösung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr 1997, die am 17. Januar 2013 zwischen dem BMAS und der israelischen Regierung gefunden wurde (epd-Meldung vom 13. März 2013), nicht umgesetzt?
Wird es noch vor der Bundestagswahl Regierungskonsultationen mit Israel geben?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Plant das Bundeskanzleramt, unabhängig vom Zeitpunkt, die Lösung in der Ghettorentenfrage zum Thema der nächsten deutsch-israelischen Regierungskonsultationen zu machen?
Hat es bereits einen Antrittsbesuch des israelischen Botschafters in Deutschland, Jakov Hadas, bei der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegeben?
Wenn nein, warum nach Kenntnis der Bundesregierung nicht?
Wenn ja, war das Thema Ghetto-Renten Gegenstand des Gesprächs?