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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Nichtverfügbarkeiten bestimmter Systeme im Atomkraftwerk Gundremmingen

Konkrete Zeitspannen der Nichtverfügbarkeit der Notkühlsysteme im Kernkraftwerk Gundremmingen, Erfassung und Dokumentation der Nichtverfügbarkeitszeiten, Auslegung der Notkühlstränge gegen Bemessungserdbeben<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

02.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1293122. 03. 2013

Nichtverfügbarkeiten bestimmter Systeme im Atomkraftwerk Gundremmingen

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Atomkraftwerk Gundremmingen B gibt es drei Notkühlstränge und ein in den 1990er-Jahren nachgerüstetes so genanntes Zusätzliches Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (ZUNA). Anders als in den sieben anderen Atomkraftwerken, die in Deutschland noch der kommerziellen Stromerzeugung dienen, sind die Notkühlkapazitäten in Gundremmingen nicht nach dem Ansatz viermal 50 Prozent ausgelegt, sondern nach dem Ansatz dreimal 100 Prozent. Eine weitere Besonderheit ist, dass der erste von den drei Notkühlsträngen nicht gegen das Bemessungserdbeben ausgelegt ist. Für den Nachbarblock, das Atomkraftwerk Gundremmingen C, gilt das Gleiche.

Mit Fragen der Gundremmingen-Notkühlkapazitäten, des ZUNA und den Regelungen des Gundremmingen-Betriebshandbuches hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl bereits mehrfach beschäftigt (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 17/11947 und Plenarprotokoll 17/227, Anlage 10).

Aufgrund dieser Vorarbeit scheint es für die weitere Arbeit zu Gundremmingen angezeigt, die konkreten Zeitspannen zu eruieren, in denen die Notkühlsysteme und das ZUNA in den letzten Jahren nicht verfügbar waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wann genau, und aus jeweils welchem Grund war in den letzten Jahren im Atomkraftwerk Gundremmingen B a) der erste Notkühlstrang, b) der zweite Notkühlstrang, c) der dritte Notkühlstrang und d) das ZUNA nicht verfügbar (bitte mit exaktem Beginn und Ende aller Nichtverfügbarkeiten, also Datum und Uhrzeit)?

2

Wann genau, und aus jeweils welchem Grund war in den letzten Jahren im Atomkraftwerk Gundremmingen C a) der erste Notkühlstrang, b) der zweite Notkühlstrang, c) der dritte Notkühlstrang und d) das ZUNA nicht verfügbar (bitte mit exaktem Beginn und Ende aller Nichtverfügbarkeiten, also Datum und Uhrzeit)?

3

Werden die in den vorangegangenen Fragen 1 und 2 abgefragten Nichtverfügbarkeiten beim Betreiber von Gundremmingen B und C erfasst und dokumentiert?

Falls ja, seit welchem Jahr werden sie elektronisch erfasst, sodass sie sich nachträglich unkompliziert eruieren lassen?

4

Weshalb wurde der jeweils erste Notkühlstrang in Block B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen nicht gegen das Bemessungserdbeben ausgelegt, Strang zwei und drei dagegen schon (bitte möglichst ausführliche Darlegungen der Gründe)?

5

Welche Teile des ersten Notkühlstrangs in Block B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen verdienen in Bezug auf Erdbebenrisiken besondere Beachtung (gemeint sind konkrete Bestandteile, wie zum Beispiel das Einlaufbauwerk, Pumpen, Rohrhalterungen etc.)?

Und welche Teile von Strang eins sind – auch wenn der Strang insgesamt nicht gegen das Bemessungserdbeben ausgelegt ist – aus aufsichtlicher Sicht in ihrer Erdbebensicherheit gleichwertig zu den entsprechenden Teilen von Strang zwei und drei?

Berlin, den 22. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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