Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen
der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Fischereikontrollverordnung – Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 – sieht in Artikel 58 vor, dass alle Lose von Fischerei und Aquakulturerzeugnissen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vom Fang bzw. der Ernte bis zum Einzelhandel rückverfolgbar sein sollen. Gemäß Artikel 58 Absatz 4 haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die Marktteilnehmer über Systeme und Verfahren zur Identifizierung aller Marktteilnehmer verfügen, die ihnen Lose von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen geliefert haben und an die diese Erzeugnisse geliefert wurden. Gemäß Artikel 124 ist diese Regelung am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 konkretisieren die Artikel 66 bis 68 die Vorgabe der Europäischen Union (EU) zur Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen.
In der am 5. Dezember 2012 in Kraft getretenen neuen Seefischereiverordnung regelt § 18 die Rückverfolgbarkeit und setzt auf Basis von § 15 Absatz 2 Nummer 5 und 7 des Seefischereigesetzes die europäischen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit um.
Der Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur enthält in den Artikel 42 bis 46 Vorschriften zur Verbraucherinformation. Diese hat der Fischereirat in seiner allgemeinen Ausrichtung vom 12. Juni 2012 abgeschwächt, indem die ursprünglich vorgesehene obligatorische Angabe des Fangtages gestrichen wurde. Das Europäische Parlament hingegen hat in der ersten Lesung dazu am 12. September 2012 beschlossen, dass eine transparente Kennzeichnung inklusive Fangtag in die Verordnung aufgenommen werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den gesetzlichen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen bisher gemacht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen?
a) Ist mit den bisherigen Regelungen eine Rückverfolgbarkeit über alle Stufen ausnahmslos gewährleistet?
b) Ist es ebenso gewährleistet, dass die Informationen der kompletten Rückverfolgbarkeitskette nicht nur Fischhändlern und Fischverarbeitern, sondern auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern jederzeit transparent zur Verfügung stehen?
a) Trifft es zu, dass die Kontrollverordnung dem Verbraucher nur bei Frischfisch, Räucherfisch und unverarbeitetem tiefgekühltem Fisch mehr Transparenz bringt, nicht aber bei verarbeiteten Fischprodukten, weil hier die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung fehlt?
b) Wenn ja, gibt es vonseiten der Bundesregierung Bestrebungen, dies zu ändern?
Wenn nein, warum nicht?
a) Trifft es zu, dass bei der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auch EU-Produkte und Importe unterschiedlich behandelt werden?
b) Wenn ja, worin besteht dieser Unterschied, und welche Begründung gibt es dafür?
c) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine Gleichbehandlung erwirkt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Welchen weiteren Regelungsbedarf zur Rückverfolgbarkeit von Fischprodukten sieht die Bundesregierung auf EU- und auf Bundesebene?
Und damit verbunden, welchen Bedarf an Transparenz zur Rückverfolgbarkeit sieht die Bundesregierung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den freiwilligen Maßnahmen einzelner Unternehmen der Fischwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels zu einer transparenten Rückverfolgbarkeit und umfassenden Kenzeichnung von Fischprodukten, und hält sie diese für ausreichend (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung die Erstellung eines regelmäßigen Berichts zum Stand der Rückverfolgbarkeit (Rückverfolgbarkeitsfortschrittsbericht), in dem der Stand der verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen aufgeführt wird, Probleme benannt und Best-practice-Beispiele vorgestellt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem EU-Ministerrat für Fischerei und dem Europäischen Parlament zum Verordnungsentwurf zur Gemeinsamen Marktorganisation für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse im Hinblick auf die Kennzeichnungspflichten?
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen dieser Verhandlungen dafür einsetzen, dass die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Verbraucher und zur Schaffung der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen umgesetzt und damit auch Angaben zum Fangtag und zum Fanggebiet in die Verordnung aufgenommen werden, und wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung weitere notwendige Ergänzungen für eine transparente und vollständige Kennzeichnung von Wildfisch- und Aquakulturprodukten über die in den bisherigen Vorschlägen vorhandenen hinaus?
Wenn ja, welche?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu einer Kennzeichnung der Fangmethode und der Aquakulturmethode für alle Fischprodukte (Frischfisch, Räucherfisch, unverarbeitete Tiefkühlprodukte, verarbeitete Produkte)?
Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über die Gemeinsame Marktorganisation dafür ein, dass bei der Kennzeichnung an verarbeitete und unverarbeitete Fischprodukte keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden, und wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über die Gemeinsame Marktorganisation dafür ein, dass EU-Produkte und Fischimport bei der Kennzeichnung gleichbehandelt werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie ist der (Verhandlungs-)Stand im Hinblick auf die Einführung einer europäischen Rahmenregelung mit Mindeststandards für ein Wildfischerei-Nachhaltigkeitszertifikat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten, dass mit der Gemeinsamen Marktordnung eine europäische Rahmenregelung mit Mindeststandards für ein Wildfischerei-Nachhaltigkeitszertifikat eingeführt wird?