Schlussfolgerungen aus der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ältere Langzeitarbeitslose haben in Deutschland überdurchschnittlich schlechte Chancen, wieder Arbeit zu finden. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2003 ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von älteren Frauen und Männern zwischen 50 und 64 Jahren aufgelegt. Die „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“ befindet sich nun in der dritten Programmphase, die im Jahr 2015 ausläuft.
Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) und das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW), die mit der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprogramms beauftragt waren, liefern in ihrem am 30. September 2012 veröffentlichten Bericht wichtige Kennzahlen und geben Handlungsempfehlungen. Die Langfassung der Untersuchung, auf die in der vorliegenden Kurzfassung regelmäßig verwiesen wird, ist bis dato noch nicht veröffentlicht worden.
In der Studie heißt es, dass eine entscheidende Besonderheit des Bundesprogramms im Vergleich zur Regelförderung „die größtmögliche Freiheit in der Verwendung der Mittel“ sei, ohne dass ein gesetzlicher Katalog spezifische Maßnahmen für bestimmte Personengruppen vorschreibe. Den Grundsicherungsstellen werde so ein „größerer Gestaltungsspielraum gewährt“. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt in einer Pressemitteilung vom 18. Februar 2013 „individualisierte Angebote“ als „Schlüssel für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre“ hervor.
Laut der vorliegenden Studie sagten 45 Prozent der Teilnehmenden aus, dass sich vor ihrem Eintritt in die „Perspektive 50plus“ niemand richtig um sie gekümmert habe. Positiv wurden insbesondere die höhere Betreuungsintensität sowie -kontinuität im Vergleich zur Regelförderung bewertet.
Aufgrund der Ergebnisse der Studie und dem Ende des Bundesprogramms im Jahr 2015 ergibt sich die Frage, wie die bisherigen Erkenntnisse für eine Modifikation der Regelförderung über das Jahr 2015 hinaus nutzbar gemacht werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele der Grundsicherungsstellen haben an der zweiten Phase des Bundesprogramms in wie vielen Beschäftigungspakten teilgenommen (bitte differenziert nach Bundesländern angeben)?
Mit welcher Teilnehmeranzahl am Programm 50plus (Zielgröße) wurde im Vorfeld der zweiten Programmphase gerechnet, und wie viele erwerbslose Personen über 50 Jahren nahmen tatsächlich daran teil (bitte differenziert nach Bundesländern angeben)? Welchen Anteil an allen Arbeitslosen über 50 Jahren machten die Teilnehmenden am Programm 50plus in dieser Phase aus (bitte differenziert nach Bundesländern angeben)?
Wie setzte sich die Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen (bitte jeweils differenziert nach Bundesländern angeben)?
a) Wie viele Frauen und Männer waren unter den Teilnehmenden (bitte nach den Altersgruppen 50 bis 55, 56 bis 60 und über 60 Jahre differenziert darstellen)?
b) Wie groß war der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern/Menschen mit Migrationshintergrund am Bundesprogramm (bitte differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)?
c) Wie groß war der Anteil der Menschen mit Behinderung am Bundesprogramm (bitte differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)?
d) Welchen Schulabschluss hatten die Teilnehmenden (bitte differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)?
e) Wie viele der Teilnehmenden hatten einen Berufsabschluss (bitte differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht und Art des Abschlusses aufführen)?
f) Wie lang war die durchschnittliche Arbeitslosigkeit der Teilnehmenden (bitte differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)?
g) Wie verteilten sich die Teilnehmenden auf die Finanzierungsmodelle A/B und C der zweiten Programmphase (bitte differenziert nach Altersgruppen, Geschlecht und Länge der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit aufführen)?
h) Welche Arbeitsmarktnähe bzw. -ferne wiesen die Teilnehmenden in den Finanzierungsmodellen A/B und C jeweils auf?
Wie wurden im Programm 50plus jeweils die Ziele „Aktivierung“, „Arbeitsmarktintegration“ sowie „nachhaltige Arbeitsmarktintegration“ definiert?
Welche Ergebnisse wurden in der zweiten Programmphase des Bundesprogramms erreicht (bitte wenn möglich nach Bundesland, Anzahl und Anteil an allen Programmteilnehmenden aufschlüsseln und jeweils differenziert nach den Zielgruppen und Teilnehmenden an den Finanzierungsmodellen A/B und C darstellen) hinsichtlich der
a) Aktivierungen,
b) Arbeitsmarktintegrationen (bitte auch darstellen, wie häufig dies mit einem Austritt aus dem Leistungsbezug verbunden war),
c) nachhaltigen Arbeitsmarktintegrationen (bitte auch darstellen, wie häufig dies mit einem Austritt aus dem Leistungsbezug verbunden war),
d) Integrationen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse,
e) Aufnahme eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses,
f) Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und
g) Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Welche Ergebnisse wurden im Vergleich dazu im Rahmen der Regelförderung im selben Zeitraum für Arbeitslose über 50 Jahre erzielt (bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach den in den Fragen 5a bis 5g abgefragten Zielen und den Zielgruppen und Teilnehmenden an den Finanzierungsmodellen A/B und C darstellen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die die Zielgrößen des Bundesprogramms (vgl. Frage 2) bei weitem übertreffenden Teilnahmezahlen, und welche Schlüsse zieht sie daraus hinsichtlich der Attraktivität und der Reformbedürftigkeit der Angebote der Regelförderung?
Welche Schlussfolgerungen werden in der Studie aus den Ergebnissen der zweiten Programmphase gezogen und welche konkreten Handlungsempfehlungen daraus entwickelt?
Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie und den darin gegebenen Handlungsempfehlungen für die Regelförderung auch jenseits der Zielgruppe der über 50-Jährigen im Hinblick auf die
a) flexiblere Ausgestaltung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente,
b) Gestaltungsfreiheit der Jobcenter bei der Mittelverwendung,
c) Überführung von Personalkosten im Bereich Beratung, Vermittlung und Fallmanagement in den Eingliederungstitel,
d) Betreuungsintensität und -kontinuität,
e) Gestaltung eines Angebots für besonders arbeitsmarktferne Arbeitslose auch unter Einsatz eines Passiv-Aktiv-Transfers als Erfolgsanreiz?
Welche Schlussfolgerungen für die Regelförderung zieht die Bundesregierung aus der Aussage, dass „das Übertragbarkeitspotenzial der in diesem Programm gemachten Erfahrungen eher in der Dimension ,andere arbeitsmarktferne Gruppen‘ als in der Dimension ,alternde Gesellschaft und Arbeitsmarkt‘ liegt“ (vgl. Kurzfassung, S. iv) für die Bereiche „Gesundheit“, „räumliche Mobilität“ und „Förderung der sozialen Kompetenzen“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der Studie aus den Erfahrungen mit dem Finanzierungsmodell C und hier speziell die Optionen 1 bis 3 (vgl. S. xix der Kurzfassung) für bestimmte Zielgruppen?
Wann ist die Veröffentlichung der Langfassung des Evaluierungsberichts der zweiten Phase von „50plus“, deren Kurzfassung seit sechs Monaten vorliegt, geplant?
Plant die Bundesregierung über das Ende der zurzeit laufenden dritten Phase hinaus eine Weiterführung der „Perspektive 50plus“?