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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Streichung der B 303 (Fichtelgebirgsautobahn) aus dem Bundesverkehrswegeplan

Vierstreifiger Ausbau von Teilstücken der B 303: Verkehrsentwicklung für den Abschnitt zwischen A 93 und Grenze zur Tschechischen Republik, wirtschaftlicher Nutzen, Auswirkung auf den Schwerverkehr sowie das Biotopverbundprojekt Grünes Band in Bezug auf Flächenverbrauch und Flora und Fauna, Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie der Bayerischen Straßenbauverwaltung; Ausbau, Reaktivierung bzw. Elektrifizierung von Bahnstrecken<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

10.04.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1293622. 03. 2013

Streichung der Bundesstraße 303 (Fichtelgebirgsautobahn) aus dem Bundesverkehrswegeplan

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Bundesverkehrswegeplans sind die Bundesländer aufgefordert, Projektvorschläge für den neuen Bundesverkehrswegeplan zu unterbreiten. Im November 2012 wurde seitens des Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Vorauswahl erwogener Projekte für den neuen Bundesverkehrswegeplan im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Darin ist die sogenannte Fichtelgebirgsautobahn entgegen früherer Äußerungen des bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, nicht mehr enthalten. In der Presse hatte er erklärt, dass „ein völliger Neubau quer durch die Landschaft“ vom Tisch sei (siehe Frankenpost, 17. November 2012). Auch der Neubau der Bundestraße 303 zwischen der Autobahn 9 und Bischofsgrün wurde in einer Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums vom 30. Januar 2013 als „weder finanzierbar noch gewünscht“ bezeichnet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans hatte insbesondere dieses Teilprojekt eine eindeutige Ablehnung erfahren.

Trotz dieser Einschätzung und der daraus folgenden Absage an einen Neubau der B 303 will der bayerische Innenminister nicht unerhebliche Teilstrecken der B 303 weiterhin in der endgültigen Vorschlagsliste aus Bayern führen; so die Verlegung und damit der Neubau der Strecke zwischen Tröstau und Sichersreuth sowie die Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen zwischen Marktredwitz-West und der A 93. Außerdem soll weiter der vierstreifige Ausbau zwischen der A 93 und der Bundesgrenze zur Tschechischen Republik in der Liste geführt werden. Damit wird an einem teilweise autobahnähnlichen Ausbau der B 303 festgehalten, obwohl davon auszugehen ist, dass die Erwägungen, die gegen einen Gesamtausbau sprechen, auch für den Teilausbau gelten.

Das Gesamtprojekt des Ausbaus der B 303 zwischen der A 9 und der A 93 hat bereits den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anlässlich einer Petition der „Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn – Gefrees und Umgebung“ zu einer kritischen Einschätzung veranlasst. In der Beschlussempfehlung vom 29. März 2012 (Protokoll Nr. 17/60, Petition 1-16-12-9110-043654) werden alle Trassenkorridore durch das hohe Fichtelgebirge als „im Ergebnis umweltfachlich und wirtschaftlich äußerst problematisch“ (ebd. S. 15) bezeichnet. Abschließend heißt es in der Beschlussempfehlung: „Vor dem Hintergrund der Ausführungen, insbesondere aber mit Blick auf Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie und des schwindenden Bedarfs des Autobahnausbaus, vor allem im Abschnitt A 93 und der Landesgrenze D/CZ, unterstützt der Ausschuss das Anliegen des Petenten, auf den Bau der Bundesstraße B 303 n zu verzichten“ (ebd. S. 16). Der Deutsche Bundestag folgte der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/9180) und überwies die Petition an die Bundesregierung. In der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf die Petition vom 12. November 2012 wird deutlich, dass sich für eine Querverbindung zwischen den Autobahnen 9 und 93 aus umweltfachlicher wie auch wirtschaftlicher Sicht keine aussichtsreiche Variante abzeichnet. Das BMVBS bittet daher die bayerische Straßenbauverwaltung, „die Neubauplanung im Abschnitt ,A 9–A 93‘ nicht im bisherigen Umfang weiterzuverfolgen, sondern stattdessen zu prüfen, ob hier kleinräumige Lösungen (wie etwa dreistreifiger Ausbau, Ortsumgehungen) Aussicht auf Erfolg haben könnten“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass ein Neubau der gesamten B 303 vom zuständigen bayerischen Innenminister negativ beschieden wird, den vierstreifigen Ausbau von Teilstücken der B 303?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Verkehrsentwicklung für den Abschnitt zwischen A 93 und der Grenze zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik ein?

3

Auf welche Prognosen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung (bitte mit Quellenangabe)?

4

Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den wirtschaftlichen Nutzen eines Ausbaus des Abschnitts A 93 und der Landesgrenze zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik für die Region ein?

5

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auf tschechischer Seite die Straßenzüge der R 6 zwischen Karlsbad und Prag sowie zwischen der Grenze und Cheb/Eger nur zweispurig gebaut wurden, weiterhin die Notwendigkeit zum vierstreifigen Ausbau der Teilstrecke A 93 bis zur Landesgrenze zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Verkehrsentwicklung vor dem Hintergrund der Entlastung der Region durch die südlich gelegene A 6 ein?

7

Welche Auswirkung auf den Schwerverkehr sieht die Bundesregierung im Fall des weiteren Ausbaus von Teilabschnitten der B 303?

8

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch den autobahnähnlichen vierstreifigen Ausbau des Abschnitts A 93 und der Landesgrenze zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik für das Biotopverbundprojekt Grünes Band in Bezug auf den Flächenverbrauch und die vorhandene Flora und Fauna?

9

Liegt der Bundesregierung zur Ermittlung von Querungsmöglichkeiten durch das Fichtelgebirge eine Umweltverträglichkeitsstudie der bayerischen Straßenbauverwaltung vor, auf die der Petitionsausschuss in seiner Beschlussempfehlung hinweist, und welche Vorzugsvariante wird darin empfohlen?

10

Welches Ergebnis hat die Bundesregierung aus dieser Studie gewonnen, und liegen die Ergebnisse dem Land bereits vor, bzw. wann werden sie dort vorliegen?

11

Sieht die Bundesregierung beim Güterumschlag die Möglichkeit einer Entlastung des Straßenverkehrs zugunsten der Schiene angesichts der Tatsache, dass die kreisfreie Stadt Hof, das Oberzentrum im Hofer Land, einer der bedeutendsten Logistikstandorte in Bayern ist, und wenn ja, welche Bahnstrecken sollten ausgebaut, reaktiviert bzw. elektrifiziert werden?

12

Welche Auswirkungen auf die regionale Straßenverkehrsentwicklung sieht die Bundesregierung durch den Ausbau des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs in Richtung Tschechische Republik?

Berlin, den 22. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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