Mögliche Schädigung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der Postprivatisierung
der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Michael Schlecht, Harald Koch, Ulrich Maurer, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bis zu ihrer Privatisierung war die Deutsche Bundespost zur Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet, durfte also keine Zuschüsse aus der Bundeskasse erhalten, sondern musste ihre Ausgaben durch selbsterwirtschaftete Einnahmen decken. Auch die Pensionsausgaben für ihre Beamten musste die Deutsche Post bis zur zweiten Postreform 1995, die zur Gründung der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Postbank AG führte, aus ihren Eigenmitteln finanzieren. Im Zuge der Privatisierung 1995 wurde die Pensionsfinanzierung neu geregelt und dabei der Großteil der zu leistenden Pensionszahlungen auf den Bund abgewälzt. Zwischen 1995 und 2010 zahlte der Bund insgesamt mehr als 37 Mrd. Euro an Pensionssubventionen. Dabei stiegen die jährlich vom Steuerzahler zu tragenden Subventionen von 151 Mio. Euro (1995) auf 3,203 Mrd. Euro (2010) an. Dagegen nahmen die Beiträge der Deutschen Post AG zum Pensionsfonds von 2,045 Mrd. Euro (pro Jahr zwischen 1995 bis 1999) auf 540 Mio. Euro (2010) ab, erreichten zuletzt also nur noch ein Sechstel dessen, was die Steuerzahler zur Finanzierung der Pensionen beitragen (vgl. Präsident des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (Hrsg.) 2009: Die Postreform in Deutschland. Eine Rückschau).
Auf Drängen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und ihres Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel (SPD), hat der dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zugehörige Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. in den Jahren 2005 und 2006 einen Großteil seiner Forderungen gegenüber den Postnachfolgeunternehmen für 7,1 Mrd. Euro an ein Bankenkonsortium unter Führung der US-amerikanischen Investmentbank Goldman Sachs verkauft. Diese Einnahmen wurden zur Sanierung des Bundeshaushalts zweckentfremdet und trugen dazu bei, das Haushaltsdefizit im Jahr 2006 wieder unter die Maastricht-Obergrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu drücken. Diese kurzfristige Haushaltssanierung wurde jedoch teuer erkauft. Einer Entlastung des Bundeshaushalts 2005 um rund 4,7 Mrd. Euro und rund 2,4 Mrd. Euro im Jahr 2006 stehen für die Jahre 2007 bis 2021 Mehrausgaben in Höhe von rund 9,2 Mrd. Euro entgegen. Durch die beiden seinerzeit streng geheim gehaltenen Kapitalmarkttransaktionen wurde der Bundeshaushalt also um insgesamt 2,1 Mrd. Euro belastet (vgl. Bundesrechnungshof, Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 16(8)1525).
Auch die vom BMF geförderte Praxis der Frühpensionierung von Beamten hat den Bundeshaushalt stark belastet. Zwischen 1995 und 2006 haben die Postnachfolgeunternehmen die Anzahl der beamteten Beschäftigten von etwa 255 000 auf ca. 105 000 Personen reduziert. Wie Daten des Statistischen Bundesamtes belegen, wurde ein ungewöhnlich hoher Anteil von Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundespost wegen angeblicher Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert, was laut Bundesrechnungshof zu einer „höheren Belastung des Bundes bei den Pensionsverpflichtungen“ geführt hat. Laut Bundesrechnungshof wurden zwischen 1995 und 2001 rund 75 000 und seit 2002 etwa 25 000 Beamtinnen und Beamte wegen vermeintlicher Dienstunfähigkeit zu einem großen Teil 20 Jahre vor Vollendung ihres 65. Lebensjahres frühpensioniert (General-Anzeiger Bonn vom 9. Februar 2011 sowie REPORT MAINZ vom 29. Juni 2009).
Um die Frühpensionierung von Beamten weiter zu erleichtern, setzte der ehemalige Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, im Jahr 2006 eine Vorruhestandsregelung durch, die es den Postnachfolgeunternehmen ermöglichte, Beamtinnen und Beamte schon mit 55 Jahren in Rente zu schicken. Laut Aussage des damaligen Bundesministers, Peer Steinbrück, der das „Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost“ im Deutschen Bundestag verteidigt hatte, handelt es sich bei dieser 55er-Vorruhestandsregelung um eine für den Bund „kostenneutrale“ Regelung, was allerdings vom Bundesrechnungshof bestritten wurde und wird.
In einem Beihilfeverfahren wurde das BMF von der EU-Wettbewerbskommission aufgefordert, vom Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG bis zu 1 Mrd. Euro an illegalen Beihilfen zurückzufordern. Statt sich über diesen Schiedsspruch zugunsten deutscher Steuerzahler zu freuen, klagten sowohl das BMF als auch die Deutsche Post AG gegen diese Entscheidung mit dem Ergebnis, dass die Deutsche Post AG nur rund 300 Mio. Euro illegaler Beihilfen an den Bund zurückzahlen sollte (vgl. General-Anzeiger Bonn vom 30. Mai 2012). Nach Aussage des BMF besteht allerdings nach wie vor ein Dissens mit der Europäischen Kommission über die Umsetzung des Beschlusses C36/2007 vom 25. Januar 2012.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viel Milliarden Euro an Pensionssubventionen wird der Bund von 1995 an bis zum Jahr 2020 voraussichtlich an die ehemals Beschäftigten der Deutschen Post und ihrer Nachfolgeunternehmen zahlen müssen, und wie viel Milliarden Euro bis zum Jahr 2030?
Gibt es dazu aktuelle Berechnungen, und falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie verhalten sich diese zu den Schätzungen über den Umfang der Pensionssubventionen, die zum Zeitpunkt der Postprivatisierung im Jahr 1995 angestellt wurden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Verkauf von Forderungen in Höhe von 7,1 Mrd. Euro an ein Bankenkonsortium unter Führung von Goldman Sachs seinerzeit richtig war?
Welche Mitglieder der damaligen Bundesregierung wurden im Vorfeld von dem geplanten Forderungsverkauf des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. an Goldman Sachs unterrichtet?
Hätte der Deutsche Bundestag in diese Entscheidung zum Forderungsverkauf nach Ansicht der Bundesregierung einbezogen werden müssen?
Falls nein, warum nicht?
Welche Investmentbanken und externen Berater hat die Bundesregierung zur Vorbereitung/Begleitung und/oder Abwicklung dieser Finanzmarkttransaktionen seinerzeit beauftragt, und wie viel Honorar haben die Auftragnehmer dafür vom Bund erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch die Praxis der Frühpensionierung in erster Linie die Steuerzahler geschädigt wurden, während die Postnachfolgeunternehmen in großem Umfang finanziell entlastet wurden?
Falls nein, warum nicht?
Warum hat die Bundesregierung das Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission gegen die Deutsche Post AG nicht dazu genutzt, um die Deutsche Post AG zu zwingen, wenigstens 1 Mrd. Euro an Beihilfen an den Bund zurückzuzahlen?
Wird die Bundesregierung nach Klärung der Rückzahlung durch die Deutsche Post AG auch das Postnachfolgeunternehmen Deutsche Telekom AG verpflichten, die in ähnlicher Höhe auch an dieses DAX-Unternehmen vom BMF gezahlten Beihilfen zurückzuzahlen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die seinerzeit von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vertretene Auffassung, dass die sogenannte 55er-Vorruhestandsregelung, die es den Beamten der Postnachfolgeunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 ermöglichte, ab Vollendung des 55. Lebensjahrs in Vorruhestand zu gehen, den Bundeshaushalt nicht belastet hat, also „kostenneutral“ war?
Falls ja, mit welcher Begründung?
Falls nein, welche Zusatzkosten werden sich aus dieser Regelung für den Bund ergeben?
Wann gedenkt die Bundesregierung, die während der Laufzeit des Gesetzes entstandene und noch bis zum Jahr 2022 entstehende finanzielle Mehrbelastung der Postbeamtenversorgungskasse, von der (den) Aktiengesellschaft(en) einzufordern, nachdem im Gesetzestext versichert wird: „Die Aktiengesellschaft trägt die finanziellen Mehrbelastungen der Postbeamtenversorgungskasse, die sich aus dem vorzeitigen Beginn des Ruhestandes aus diesem Gesetz ergeben.“?